RIS AI
104 902 Treffer398 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0225-L/05Gebäudevermietung als vorläufige Einkunftsquelle auf Gesellschaftsebene
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…eine eigene Liebhabereibeurteilung vorzunehmen. Bei Betätigungen iSd § 1 Abs 1 LVO - als solche wurde die Vermietung des Gebäudes W., Adresse korrekterweise eingestuft ("große Vermietung") - gilt nach Ansicht der Finanzverwaltung, dass eine Maßnahme, die bei einer "kleinen Vermietung" die Kriterien einer Änderung der Bewirtschaftung mit der…

UFSW RV/2141-W/11Liebhaberei bei Gebäudevermietung bei fehlenden Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011Teil 1/2

…Vermietung des Objekts nicht mehr so angestrebt hat, wie es von einem ordentlichen Vermieter zu erwarten gewesen wäre. Da jedoch die Gewinnabsicht ein wesentliches Merkmal für eine große Vermietung als Einkunftsquelle darstellt, muss die Annahme einer solchen ernsthaft angezweifelt werden. Rechnet man die anderen Umstände…

UFSW RV/2141-W/11Liebhaberei bei Gebäudevermietung bei fehlenden Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011Teil 2/2

…zur Liebhaberei Die Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. 358/1997, normiert betreffend entgeltlicher Gebäudeüberlassung (durch "große Vermietung") in § 2 Abs. 3 Folgendes: Abs. 2 (gemeint "Anlaufzeitraum") gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im…

UFSW RV/0416-W/06Liebhaberei bei Gebäudevermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 1/2

…Betreffend die W bringt der Bw. vor, dass nach seiner Rechtsansicht auch nach in Zukunft zu erfolgender Parifizierung (vielleicht 2010) eine große Vermietung im Sinne 1/1 LVO vorliegen wird, weil weiterhin vier Top-Nummern vermietet bleiben und er vorhat, nichts an der Bewirtschaftungsart in…

UFSW RV/0416-W/06Liebhaberei bei Gebäudevermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2010Teil 2/2

…zur Liebhaberei Die Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. 358/1997, normiert betreffend entgeltlicher Gebäudeüberlassung (durch "große Vermietung") in § 2 Abs. 3 Folgendes: Abs. 2 (gemeint "Anlaufzeitraum") gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im…

UFSG RV/0752-G/06Liebhaberei bei großer Vermietung: Abgrenzung zur kleinen Vermietung, Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007Teil 1/2

…2007 und 20. März 2007). Nun fällt aber nach herrschender Rechtsmeinung schon bereits eine Überlassung von Gebäuden ab drei Wohneinheiten grundsätzlich unter § 1 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 3 LVO ("große Vermietung") (vgl. zB Doralt/Renner, EStG8, § 2 (LVO) Tz 505; Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2…

UFSG RV/0752-G/06Liebhaberei bei großer Vermietung: Abgrenzung zur kleinen Vermietung, Unwägbarkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007Teil 2/2

Unwägbarkeiten, dh. das Ergebnis negativ beeinflussende Ereignisse, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen und idR keinen Kausalzusammenhang zu einem gewollten Verhalten des Abgabepflichtigen aufweisen, bleiben in diesem Zusammenhang aber grundsätzlich außer Ansatz (vgl. Doralt/Renner, EStG8, § 2 (LVO) Tz 365). Für das Vorliegen einer Gesamtüberschusserzielungsabsicht…

BFG RV/2100112/2016"Große Vermietung" als unternehmerische Betätigung iSd UStG 1994 trotz ertragsteuerlicher Liebhaberei nach § 2 Abs. 3 LVO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2022Teil 4/5

…Systematik der LVO auch für den Bereich der "großen Vermietung" für relevant. Die für entgeltliche Gebäudeüberlassungen geltenden Sonderbestimmungen des § 2 Abs.3 LVO tragen dem Umstand Rechnung, dass sich die "große Vermietung" von anderen Betätigungen, die dem Bereich des § 1 Abs.1 LVO zuzuordnen sind…

BFG RV/1100306/2013(Große) Vermietung - steuerlich beachtliche Einkunftsquelle oder Liebhabereitätigkeit?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2017

…Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet wurde. Das Finanzgericht ist daher zur Auffassung gelangt, dass die verfahrensgegenständliche (große) Vermietung infolge (latent) zeitlich begrenzt geplanter Vermietungstätigkeit und mangels eines innerhalb dieser (begrenzten) Zeitspanne (2005 bis 06/2008) geplanten Gesamtgewinnes bzw. -einnahmenüberschusses von Beginn an Liebhaberei darstellt mit der Folge…

UFSI RV/0461-I/05Liebhaberei bei Vermietung von zwei Wohnungen eines Wohnhauses mit drei Wohnungen: "Kleine" oder "große" Vermietung, Unwägbarkeiten, Verjährung;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2008Teil 1/2

…| 0 | -1.085,89 | -960,00 | 8.526,23 | 100.154,53 In der Begründung wurde vorgebracht, es liege eine "große" Vermietung vor, die im Punkt 3.1. des Erlasses zur LVO 1993 als entgeltliche Überlassung von Baulichkeiten definiert sei…

UFSG RV/0130-G/04Liebhaberei bei Vermietung eines heruntergekommenen Herrenhauses mit Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten und teilweise zu einer Wohnung ausgebautem Stallgebäude - abgeschlossene Betätigung oder vorübergehende Einnahmenlosigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…ist dazu vorweg auszuführen, dass das Vorliegen einer Gesamtüberschusserzielungsabsicht bei Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden (sog. große Vermietung) bzw. die objektive Ertragsfähigkeit bei der Vermietung von Eigenheimen (sog. kleine Vermietung) für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit…

BFG RV/5102017/2015Liebhaberei bei großer Vermietung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.12.2021Teil 3/3

… 3.2. Erwägungen: 3.2.1. Die Vermietung von Zinshäusern ist nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung dem Bereich des § 1 Abs. 1 LVO ("große Vermietung") zuzuordnen (BFG 06.03.2015, RV/2100702/2006). Auch gegenständlich liegt unbestritten eine Vermietung gemäß § 1 Abs. 1 LVO vor…

BFG RV/7105015/2017Liebhabereiprüfung bei einem dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegenden Gebäude
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2022Teil 1/3

…mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden ("große Vermietung") sei ertragsteuerlich als Liebhaberei zu beurteilen, wenn die Absicht des Vermieters, einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (Gesamtüberschusserzielungsabsicht), nicht anhand von objektiven Umständen nachvollziehbar sei. Die Einkunftsquelleneigenschaft bei der Gebäudevermietung sei danach zu beurteilen…

BFG RV/7105015/2017Liebhabereiprüfung bei einem dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegenden Gebäude
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2022Teil 2/3

…Mietverträgen auch tatsächlich vereinbart sind (Rauscher/Grübler2, Rz 264). Die Vermietung von Zinshäusern ist nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung dem Bereich des § 1 Abs. 1 LVO ("große Vermietung") zuzuordnen (BFG 06.03.2015, RV/2100702/2006). Auch gegenständlich liegt unbestritten eine Vermietung gemäß § 1 Abs…

BFG RV/5102017/2015Liebhaberei bei großer Vermietung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.12.2021Teil 2/3

…im rechtlichen Sinne geändert (vgl. Doralt, EStG, Rz 475 zu § 2 LVO). Es liege per definitionem keine Änderung der Bewirtschaftungsart vor. Gegenständlich liege eine große Vermietung gemäß § 1 Abs. 1 LVO vor. Die Änderung der Bewirtschaftung sei in § 2 Abs. 4 LVO geregelt und beziehe…

BFG RV/2100702/2006Liebhabereibeurteilung einer "großen Vermietung" (§ 1 Abs.1 LVO, Stammfassung 1993)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2015Teil 4/5

…innerhalb dessen Veranlagungsbescheide nach § 200 BAO vorläufig zu erlassen sind. Nach der Judikatur des VwGH gilt dies für die „große Vermietung“ (§ 1 Abs.1 LVO) und die „kleine Vermietung“ (§ 1 Abs.2 LVO) in gleicher Weise. Die Dauer des Beobachtungszeitraumes hängt von den Umständen der…

BFG RV/1100003/2010Nebenkosten im Zusammenhang mit einem Bauherrenprojekt als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2014

…dass es im Beschwerdefall nicht von Bedeutung ist, ob die Vermietungstätigkeit als kleine oder als große Vermietung beurteilt wird, weil bei einer Gebäudevermietung die Einkunftsquelleneigenschaft in jedem Fall anhand einer Prognoserechnung über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren nachzuweisen ist. Da im Beschwerdefall ungewiss ist…

UFSF RV/0431-F/11Keine Berücksichtigung von Auslandsverlusten (aus Verpachtung Gasthaus, Weinstube) bei Ermittlung des inländischen Einkommens wegen Liebhabereibeurteilung? (Aufhebung unter Zurückverweisung wegen wesentlicher Ermittlungsmängel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.12.2013Teil 1/2

…Gasthauses bzw. einer Weinstube fällt augenscheinlich nicht darunter. Sie ist (jeweils) eine unter § 1 Abs. 1 fallende Gebäudevermietung mit Einkünftevermutung (so genannte "große Vermietung" - vgl. auch RV/0184-F/02). Bei dieser ist allerdings - anders als bei Vermietungen nach dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1…

KStR 2013 Rz 240–2432.10.2.3 Vermögensverwaltung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…

EAS 1820Veräußerung zweier vermieteter Betriebsliegenschaften durch eine deutsche GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 75/1-IV/4/0102.04.2001

Werden von einer deutschen GmbH zwei inländische Betriebsliegenschaften veräußert, die bislang vermietet waren, dann kann der hiebei erzielte Veräußerungsgewinn (mangels inländischer Betriebstätte der deutschen GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann…