…Wochenstunden nachgewiesen; sie hat sodann dieses Studium abgebrochen und im Sommersemester 1998 bis zum Wintersemester 1998/99 auf Rechtswissenschaften gewechselt. Einen günstigen Studienerfolg aus diesem Studium hat sie nicht nachgewiesen; sie hat auch dieses Studium abgebrochen und im Sommersemester 1999 ein Lehramtsstudium begonnen, das sie…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Gem § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 StudFG angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Ein günstiger Studienerfolg liegt gem § 17 Abs 1 Z 2 StudFG nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach…
…Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder 2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat oder 3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden Studium keinen günstigen Studienerfolgt…
…1 Z 3 StudFG ein beihilfenschädlicher Studienwechsel ab dem Wintersemester 2012/13 (dh. ab Oktober 2012) vor. Ein (neuerlicher) Anspruch bestünde erst wieder ab der Erbringung eines günstigen Studienerfolges (dh. ab dem Nachweis von 16 ECTS-Punkten) im neuen Studium. Gegenstand der Beschwerde ist der…
…inskribierten Semester gewechselt hat und damit gem. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG iVm § 17 StudFG grundsätzlich keinen günstigen Studienerfolg aufweist. Allerdings könnte der Ausnahmetatbestand des § 17 Abs. 2 Z. 1 StudFG gegeben sein, also ein Studienwechsel vorliegen, bei dem die gesamten Vorstudienzeiten für die…
…BGBl.Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Ein günstiger Studienerfolg liegt demnach nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat. Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 leg.cit. gelten…
…wenn ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Ein Studium wird dann nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben bzw. liegt kein günstiger Studienerfolg vor, wenn das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird (§ 17 StudFG in der Fassung BGBl I Nr. 76/2000). Im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Schuppich Sporn & Winischhofer, Rechtsanwälte, 1010 Wien, Falkestraße 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18., und 19. Bezirk und Klosterneuburg betreffend Familienbeihilfe ab 1. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
…auf Biologie und Psychologie (Lehramtsstudium) vor. Da nach Ansicht des Finanzamtes im Studienjahr 2005/06 bei der Tochter der Bw. kein günstiger Studienerfolg vorlag, erließ dieses den gegenständlichen Rückforderungsbescheid. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu würdigen: Anspruch auf Familienbeihilfe haben gemäß § 2 Abs 1 lit…
…berücksichtigt worden sind, weshalb die Bestimmung des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht anwendbar ist. Somit liegt ein günstiger Studienerfolg nach § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG nicht vor, weshalb der Rückforderungsbescheid des Finanzamtes dem Grunde nach zu Recht ergangen ist. Für die Monate…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass gem. § 17 Abs. 1 Z 2 Studienförderungsgesetz (StudFG) ein günstiger Studienerfolg nicht vorliege, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt hat. Gem. § 17 Abs. 4 StudFG sei ein Studienwechsel…
…Auszahlung der Familienbeihilfe ab Oktober 2007 wurde mit Bescheid vom 30. Jänner 2008 mit der Begründung abgewiesen, dass die Tochter keinen günstigen Studienerfolg aufweisen könne, da sie das Studium der Rechtswissenschaften nach dem 6. Semester gewechselt und es sich hiebei um einen für den Bezug…
…Studium öfter als zweimal gewechselt, weshalb der in § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) als Anspruchsvoraussetzung normierte günstige Studienerfolg im Sinne des § 17 Abs. 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) nicht vorliege. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung brachte die Bw. vor, ihr Sohn habe nach der…
…einen Studienwechsel gelten die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz auch für die Familienbeihilfe. Dieser besagt, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn das Studium öfters als zweimal gewechselt oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel liegt hingegen grundsätzlich vor…
…des § 17 Abs. 1 Z 2 des Studienförderungsgesetzes 1992 liegt ein günstiger Studienerfolg dann nicht vor, wenn ein Studium nach dem jeweils dritten inskribierten/fortgesetzt gemeldeten Semester gewechselt wird. Nur wenn bei einem Studienwechsel die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden, liegt laut…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Familienbeihilfe ab 1. Oktober 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der…
…wenn nach dem § 17 StudFG 1992 ein günstiger Studienerfolg vorliegt. § 17 Abs.1 StudFG lautet: Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt…
…gemäß § 2 Abs. 1 lit b FLAG in Zusammenhalt mit den hier zu beachtenden Regelungen des Studienförderungsgesetzes 1992 nur dann erfüllt, wenn nach § 16 StudFG 1992 ein günstiger Studienerfolg vorliegt. Dieser ist insbesondere nur dann gegeben, wenn ua. erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen nachgewiesen werden (…
…zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges aus dem neuen Studium. Der Anspruch des Bw. auf Familienbeihilfe ab dem zweiten Studienjahr seiner Tochter erfordert den Nachweis des Erfolges im ersten Studienjahr. Der nach dem ersten Studienjahr vorgenommene Wechsel des Studiums begründet keinen ungünstigen Studienerfolg im Sinne des…
…zum Tragen. Dieser besagt, dass ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, wenn das Studium öfters als zweimal gewechselt wird oder das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester gewechselt wird. Im Fall eines schädlichen Wechsels ist es aber möglich, die Familienbeihilfe wieder aufleben zu lassen. Die…