Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der TG, vertreten durch die Günter Naebe & Partner GmbH, 9020 Klagenfurt, vom 12.12. 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes B betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1996 bis 1999 und Kapitalertragsteuer 1996 entschieden: 1.) Umsatz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des OT, vertreten durch die Günter Naebe und Partner GmbH, 9020 Klagenfurt, vom 12.12.2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes B betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 1996 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
…und auf Grund der fehlenden Grundaufzeichnungen zu den Tageslosungen (siehe Tz 2) erfolgt eine griffweise Zuschätzung zu Umsatz (Erlöse 10%) und Gewinn in Höhe von netto € 10.000,-. Tz 7 Eigenverbrauch Der bisher in den Jahren 2002 bis 2005 nicht erfaßte Eigenverbrauch ist mit…
…Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Im gegenständlichen Fall fehlen für den gesamten Berufungs- bzw. Beschwerdezeitraum Grundaufzeichnungen. Diese wurden nach den unwidersprochen gebliebenen Feststellungen in der Niederschrift zur Schlussbesprechung (Tz. 2: "Grundaufzeichnungen für die täglichen Erlössummen wurden ebenfalls nicht vorgelegt.") und im…
…Kalkulation wegen der nicht nachgewiesenen "Schwarzeinkäufe" für das Unternehmen hier keine geeignete Schätzungsmethode darstellt, hält es das Bundesfinanzgericht für am Zweckmäßigsten, die von der Außenprüfung aufgezeigten Unsicherheiten (fehlende Grundaufzeichnungen, teilweise fehlende Buchhaltungsunterlagen, atypische, von der Bf nicht näher erklärte zahlreiche Mehrfacherlöse) durch einen Sicherheitszuschlag abzudecken…
…Straßenverkäufe" auseinandergesetzt. Schließlich habe es keinen Anlass gegeben, das betriebliche Rechnungswesen bzw. die Grundaufzeichnungen zu beanstanden. Nun habe das Finanzamt festgestellt, dass doch Grundaufzeichnungen fehlen würden und dies zum Anlass genommen, dass Verfahren wieder aufzunehmen. In ihren Begründungsausführungen zur Berufung verwies die Bw. zum einen…
…bis zu 10 Tagen im vorhinein verkauft werden. Die Betriebsprüfung stellt für den 17. September 1999 aber eine Fehlmenge von 22 Personen fest. (Seite 12 des BP-Berichts) 3.18 Richtigstellung der Überprüfung der Abrechnung vom 18.9.1999 18. September 1999 | 17 |…
Das Vorbringen in der Berufung, dass die Abgabenbehörde erster Instanz das betriebliche Rechnungswesen bzw. die Grundaufzeichnungen bereits im April 1999 bei einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum März bis Oktober 1998 nicht beanstandet hätte, ist unter Hinweis auf die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung zurückzuweisen, da Tatsachen, die…
…Die durchschnittlichen Rohaufschläge unterlagen in den Prüfungsjahren starken Schwankungen, welche von der Bf nicht plausibel dargestellt werden konnten. Aufgrund der fehlenden Grundaufzeichnungen schätzte die Behörde die Besteuerungsgrundlagen, indem sie einen Sicherheitszuschlag von 20 Prozent pro Jahr hinzurechnete, und zwar sowohl bei den erklärten Umsätzen mit…
…Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen lediglich unter Einbeziehung der zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen erfolgen konnte, weil dem Finanzamt die oben beschriebenen Tatsachen, nämlich das Fehlen der Grundaufzeichnungen nicht bekannt war, liegt eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die zur Zeit des abgeschlossenen Verfahrens schon vorhanden gewesen ist…
…2002, 97/13/0201, VwGH 29.1.2003, 97/13/0056). Die von der BP für das Jahr 2000 ermittelten Kalkulationsdifferenzen und das Fehlen von Grundaufzeichnungen im Jahr 2000 werden von der Bw. nicht bestritten. Diese Feststellungen der BP stellen jedenfalls schwerwiegende Mängel dar, die…
…Umstand habe Herr JF erläutert. Gewisse Dinge seien einfach nicht anders zu handhaben. Weiters wurde in diesem Schreiben ausgeführt, dass die Grundaufzeichnungen nicht die Mängel aufwiesen, die der Bw. von der BP vorgeworfen worden seien. Aus den obigen Ausführungen gehe hervor, dass nicht gewährleistet erscheine…
…geklärt werden können. Diejenige Person, die diese Eintragungen getätigt habe, müsse jedoch über schriftliche Grundaufzeichnungen verfügt haben. Diese seien der BP nicht vorgelegt worden. Weiters bezweifle die BP die Richtigkeit der Losungen, da die auf den Kassaberichten aufgezeichneten sehr oft gerundet erschienen. So seien beispielsweise…
…angeführt sind, durch Eintragung der Anzahl der verkauften Getränke ermittelt worden. Es wurde festgestellt, dass die Grundaufzeichnungen hinsichtlich erzielter Losungen im Barbetrieb nur zum Teil (für Cola, Orangensaft und Mineralwasser) aufbewahrt wurden. Hinsichtlich der sonstigen Getränke hätten diese Aufzeichnungen nicht vorgelegt werden können. 1. 3…
…Tagessummen benötigt werden, wurden vom Betriebsinhaber gelöscht. Diese Aufzeichnungen gehören gem. § 131 BAO jedoch zu den aufbewahrungspflichtigen Grundaufzeichnungen. Das Fehlen dieser aufbewahrungspflichtigen Grundaufzeichnungen begründet für sich alleine bereits eine Schätzungsberechtigung für die Abgabenbehörde. Gem. § 184(3) BAO hat die Abgabenbehörde zu schätzen, wenn Bücher oder…
…Registrierkasse gegeben habe. Weiters habe sich der Verdacht bestätigt, als die Registrierkasse verkauft worden sei. Die dazugehörenden Papierstreifen seien nicht aufbewahrt worden (fehlende Grundaufzeichnungen). Aufgrund der neuen Prüfungstechniken sei eine Tageslosungsanalyse durchgeführt worden. Diese habe ergeben, dass 2005 und 2006 Mehrfachlosungen vorgekommen seien. Dies sei…
…die auf Vermutungen basiert. Da sich die Schätzungsberechtigung aber von allem aus den fehlenden Grundaufzeichnungen und den ungeklärten Einlagen ergibt, wurde eine detaillierte Beweisaufnahme in diesem Punkt hintangestellt. Die Schwankungen im Rohaufschlag wurden im Rahmen der Besprechung vom 3.4.2003 aufgeklärt und waren auf…
…von den Prüfern mit nur 40% angesetzte Auslastung betrifft daher nur die tatsächliche tägliche Arbeitszeit als Masseur von 3 bis 5 Stunden (laut Zeitangaben der Bw.) zusätzlich zu den anderen Verrichtungen, insbesondere den Außendiensten. Die aufgezeigte mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Gewinnermittlung (fehlende Grundaufzeichnungen, nur saldierte Beträge…
…iVm § 168 BAO zu beachten und kann alleine der Hinweis auf fehlende Grundaufzeichnungen eine Nachversteuerung nicht rechtfertigen. Für den gegenständlichen Fall liegen nämlich Beweismittel in Form von monatlichen Aufstellungen über Arbeitsstunden vor. Wenn das Finanzamt nunmehr diesen Aufstellungen die Beweiskraft absprechen will, hätte es dies…
…für I.B.) um solche gehandelt, die der privaten Lebensführung zuzuordnen wären. In der zur vorerwähnten Stellungnahme abgegebenen Gegenäußerung entgegnete die Bw: - zu den fehlenden Grundaufzeichnungen: betreffend Tageslosungen seien die täglichen Zusammenfassungen vorhanden. Bei diesen seien die Losungen immer nach Normalsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz getrennt…