…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 7.2.2000 beantragte der Berufungswerber (Bw.) beim Finanzamt Innsbruck die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N. für den Zeitraum 2/1995 bis einschl…
…auf antragsgemäße Nachzahlung der Familienbeihilfe mündet, bringt der Bw. als Begründung vor: "Die Erstbehörde hält offensichtlich trotz der vorgelegten öffentlichen Urkunden die überwiegende bzw. urkundlich bescheinigt sogar die alleinige Kostentragung des Bw. für sein in Bosnien lebendes mj. Enkelkind im Antragszeitraum für nicht glaubhaft bzw…
…dauernd getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für sein im Ausland lebendes Kind trage. Im gegenständlichen Fall werde Familienbeihilfe für rückwirkende Zeiträume für das Enkelkind beantragt…
…Enkelkinder im antragsgegenständlichen Zeitraum nicht festgestellt werden habe können, sei in keiner Weise nachvollziehbar. Die Erstbehörde habe den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für die beiden mj. in Bosnien lebenden Enkelkinder des Berufungswerbers abgelehnt, weil angeblich ein Nachweis über die Höhe der gesamten Unterhaltskosten für…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige im Ausland lebende Kinder trifft Abs 7 keine Regelung. Da aber zumindest die Hälfte der Einkommensteile, die zur Bestreitung des Unterhalts erforderlich sind, steuerfrei sein muss, ist eine Entlastung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferleistung (Familienbeihilfe) zukommt…
…der Geldfluss in das Ausland im Zuge der Antragstellung nicht nachgewiesen worden." Der Bw. bringt in der dagegen erhobenen Berufung vom 30.8.2001 vor: "Gemäß der Begründung des abweisenden Bescheides konnte die beantragte Familienbeihilfe für die beiden mj. Enkelkinder in Bosnien infolge überwiegender bzw…
…Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen auf Familienbeihilfe für im Ausland, d.h. nicht in Österreich lebende Kinder und Enkelkinder (§ 2 Abs. 3 lit. a FLAG iVm Art. 32b des AbkSoSi idF des Zusatzabkommens zum AbkSoSi (BGBl. 81/1980) grundsätzlich die Vorlage der (für diese Zwecke eigens erstellten…
…getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für seine im Ausland lebenden Kinder trage. Im gegenständlichen Fall werde die Familienbeihilfe für rückwirkende Zeiträume für die Enkelkinder beantragt…
…getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für seine im Ausland lebenden Kinder trage. Im gegenständlichen Fall werde die Familienbeihilfe für rückwirkende Zeiträume für die Enkelkinder beantragt…
…bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsvertrag verbürgt war. Art. 29 des bis zu seiner Kündigung (BGBl. Nr. 347/1996) zwischen der Republik Österreich und der Republik Bosnien-Herzegowina weiter angewendeten…
…Folge Bw.) um Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder A.E., geboren 1981, A.Z., geboren 1984, H.Ha., geboren 1986, H.H., geboren 1991, M.B., geboren 1989, und M.Bn., geboren 1994, für den Zeitraum April 1992 bis September…
…für den Zeitraum 1. November 1992 bis 1. Jänner 1993 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit beim Finanzamt am 27.11.1997 eingelangter Eingabe die Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden Enkelkinder…
…26.2.1998 die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für seine beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder a.) Enkel1 ( geb. am 4.4.1991) für den Zeitraum 2/1993 bis 3/1995 und b.) Enkel2 (geb. am 16.2.1995) für den Zeitraum 2/1995 bis 3…
…Berufung stattzugeben und den angefochtenen Bescheid aufzuheben bzw im Wege einer Berufungsvorentscheidung dahingehend abzuändern, dass (auch) dem Bw die sogenannte verminderte Familienbeihilfe für seine in B lebenden und im Antragszeitraum allein von ihm erhaltenen minderjährigen Enkelkinder für den Zeitraum Mai 1992 bzw Feber 1994 bis…
…im obgenannten Parallelverfahren vorgelegt worden sind, wonach in den letzten Monaten die seinerzeit gestellten Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe für in Bosnien lebende und von dem in Österreich beschäftigten Großvater oder der in Österreich beschäftigten Großmutter während der Kriegsereignisse in Bosnien-Herzegowina erhaltene mj. Enkelkinder…
…für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4). Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig, wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. Schließlich besteht gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…
…die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung waren ab 30. September 1996 unter anderem die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien betroffen. Darunter findet sich auch die Republik Bosnien-Herzegowina…
…gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren u.a. die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina…
…gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren u.a. die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina…
…von Familienbeihilfe für Kinder, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben, vorsahen, von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung betroffen waren ua. auch die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien…