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UFSI RV/0204-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebendes Enkelkind, überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2005

…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 7.2.2000 beantragte der Berufungswerber (Bw.) beim Finanzamt Innsbruck die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N. für den Zeitraum 2/1995 bis einschl…

UFSI RV/0068-I/02Familienbeihilfe für Enkelkind in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…auf antragsgemäße Nachzahlung der Familienbeihilfe mündet, bringt der Bw. als Begründung vor: "Die Erstbehörde hält offensichtlich trotz der vorgelegten öffentlichen Urkunden die überwiegende bzw. urkundlich bescheinigt sogar die alleinige Kostentragung des Bw. für sein in Bosnien lebendes mj. Enkelkind im Antragszeitraum für nicht glaubhaft bzw…

UFSL RV/1176-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2006

…dauernd getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für sein im Ausland lebendes Kind trage. Im gegenständlichen Fall werde Familienbeihilfe für rückwirkende Zeiträume für das Enkelkind beantragt…

UFSL RV/1089-L/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Enkelkinder im antragsgegenständlichen Zeitraum nicht festgestellt werden habe können, sei in keiner Weise nachvollziehbar. Die Erstbehörde habe den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für die beiden mj. in Bosnien lebenden Enkelkinder des Berufungswerbers abgelehnt, weil angeblich ein Nachweis über die Höhe der gesamten Unterhaltskosten für…

BFG RV/1100299/2020Unterhaltszahlungen an ein im Drittland befindliches Kind stellen außergewöhnliche Belastungen dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2024

…kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige im Ausland lebende Kinder trifft Abs 7 keine Regelung. Da aber zumindest die Hälfte der Einkommensteile, die zur Bestreitung des Unterhalts erforderlich sind, steuerfrei sein muss, ist eine Entlastung von unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, denen keine entsprechende Transferleistung (Familienbeihilfe) zukommt…

UFSI RV/0206-I/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, Bosnien, überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2005

…der Geldfluss in das Ausland im Zuge der Antragstellung nicht nachgewiesen worden." Der Bw. bringt in der dagegen erhobenen Berufung vom 30.8.2001 vor: "Gemäß der Begründung des abweisenden Bescheides konnte die beantragte Familienbeihilfe für die beiden mj. Enkelkinder in Bosnien infolge überwiegender bzw…

UFSS RV/0733-S/02Anspruch auf Familienbeihilfe eines in Österreich beschäftigten Dienstnehmers (Bosnier) für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen auf Familienbeihilfe für im Ausland, d.h. nicht in Österreich lebende Kinder und Enkelkinder (§ 2 Abs. 3 lit. a FLAG iVm Art. 32b des AbkSoSi idF des Zusatzabkommens zum AbkSoSi (BGBl. 81/1980) grundsätzlich die Vorlage der (für diese Zwecke eigens erstellten…

UFSL RV/1175-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für Kinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2006

…getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für seine im Ausland lebenden Kinder trage. Im gegenständlichen Fall werde die Familienbeihilfe für rückwirkende Zeiträume für die Enkelkinder beantragt…

UFSL RV/1173-L/02Familienbeihilfenanspruch wegen überwiegender Tragung der Unterhaltskosten für Enkelkinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…getrennt lebenden Ehegatten während der Dauer des Familienfriedens die Vorlage der Familienstandsbescheinigung grundsätzlich ein hinreichender Nachweis dafür, dass der in Österreich erwerbstätige Dienstnehmer die Unterhaltskosten für seine im Ausland lebenden Kinder trage. Im gegenständlichen Fall werde die Familienbeihilfe für rückwirkende Zeiträume für die Enkelkinder beantragt…

UFSK RV/0177-K/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der ständige Aufenthalt im Bundesgebiet 17 Monate unterbrochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2007

…bestand kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhielten, es sei denn, dass die Gegenseitigkeit durch Staatsvertrag verbürgt war. Art. 29 des bis zu seiner Kündigung (BGBl. Nr. 347/1996) zwischen der Republik Österreich und der Republik Bosnien-Herzegowina weiter angewendeten…

UFSK RV/0179-K/07Familienbeihilfe - Unterbrechung des Anspruchs infolge längerem Auslandsaufenthaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2009

…Folge Bw.) um Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder A.E., geboren 1981, A.Z., geboren 1984, H.Ha., geboren 1986, H.H., geboren 1991, M.B., geboren 1989, und M.Bn., geboren 1994, für den Zeitraum April 1992 bis September…

UFSI RV/0064-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder, überwiegende Kostentragung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2005

…für den Zeitraum 1. November 1992 bis 1. Jänner 1993 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit beim Finanzamt am 27.11.1997 eingelangter Eingabe die Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden Enkelkinder…

UFSI RV/0063-I/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder ,überwiegende Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2005

…26.2.1998 die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für seine beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder a.) Enkel1 ( geb. am 4.4.1991) für den Zeitraum 2/1993 bis 3/1995 und b.) Enkel2 (geb. am 16.2.1995) für den Zeitraum 2/1995 bis 3…

UFSF RV/0213-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Berufung stattzugeben und den angefochtenen Bescheid aufzuheben bzw im Wege einer Berufungsvorentscheidung dahingehend abzuändern, dass (auch) dem Bw die sogenannte verminderte Familienbeihilfe für seine in B lebenden und im Antragszeitraum allein von ihm erhaltenen minderjährigen Enkelkinder für den Zeitraum Mai 1992 bzw Feber 1994 bis…

UFSI RV/0067-I/02Enkelkinder in Bosnien, überwiegende Kostentragung, Anspruch auf Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2005

…im obgenannten Parallelverfahren vorgelegt worden sind, wonach in den letzten Monaten die seinerzeit gestellten Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe für in Bosnien lebende und von dem in Österreich beschäftigten Großvater oder der in Österreich beschäftigten Großmutter während der Kriegsereignisse in Bosnien-Herzegowina erhaltene mj. Enkelkinder…

UFSG RV/0446-G/09Keine Familienbeihilfe für Kinder, die sich dauernd im Ausland aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4). Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig, wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. Schließlich besteht gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland…

UFSS RV/0347-S/03Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder die sich ständig im Ausland aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2004

…die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung waren ab 30. September 1996 unter anderem die Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien betroffen. Darunter findet sich auch die Republik Bosnien-Herzegowina…

UFSS RV/0345-S/03Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für ständig in Bosnien-Herzegowina lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren u.a. die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina…

UFSS RV/0351-S/03Keine Familienbeihilfe für ständig im Ausland (außerhalb der EU) lebende Kinder.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2005

…gekündigt, die die Gewährung von Familienbeihilfe für Kinder vorsahen, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben. Von dieser Kündigung betroffen waren u.a. die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (darunter auch die Republik Bosnien-Herzegowina…

UFSS RV/0349-S/03Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland (hier: Republik Bosnien-Herzegowina) aufhalten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2005

…von Familienbeihilfe für Kinder, die ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben, vorsahen, von der Republik Österreich gekündigt. Von dieser Kündigung betroffen waren ua. auch die mit 30. September 1996 gekündigten Abkommen über Soziale Sicherheit mit den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, darunter auch die Republik Bosnien…