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UFSG RV/0392-G/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…Jahr 2003 kein Auszug zu bekommen war, betragen die Fahrtstrecken vom Bahnhof Schwanberg bis zum Hauptbahnhof Graz jeweils über 1 Stunde an Fahrzeiten. Der Bahnhof in Schwanberg ist von uns zu Hause um 500 Meter näher als der Bahnhof in Deutschlandsberg. Auch sind wir postalisch…

BFG RV/2100461/2013Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde): Fahrzeit liegt unter einer Stunde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.10.2015

…nach A | 1 h 4 min Aus diesen Darstellungen sei ersichtlich, dass in allen Fällen die Fahrzeit über eine Stunde betrage. Über die Beschwerden wurde erwogen: Der Sohn der Bf. hat im Oktober 2007 das Studium der Elektrotechnik an der Technischen Universität Graz aufgenommen…

UFSF RV/0464-F/07Individuelle Unterrichtszeiten, Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw nach Beendigung des Unterrichts sind bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Zurücklegung der Strecke zwischen Wohn- und Studienort und retour nicht von Relevanz. Für das günstigste Verkehrsmittel ist ausreichend, wenn in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden exisitert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…die Fahrt vom Wohnort zum Studienort vom Bahnhof b-d aus vornimmt und die Fahrdauer deshalb über einer Stunde liegen würde. Dem ist zu entgegnen, dass es zur Beurteilung der Fahrzeit zwischen Wohn- und Ausbildungsgemeinde allein auf den zentralen Bahnhof in der Ortsgemeinde ankommt (vgl…

UFSS RV/0456-S/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006

…des Berufungswerbers daher in seiner Berechnung - unter gedanklicher Ausklammerung, dass die Fahrzeit der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel maßgeblich ist - Gehwege ab 1.5 km ohne nähere Begründung, ob dies im gegenständlichen Verfahren überhaupt zutrifft, einbezieht und daher über eine Stunde Fahrzeit errechnet, so ist darauf hinzuweisen…

UFSW RV/0662-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Mattersburg - Wien) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2009

…Gemeinde im Berufungszeitraum eine Erreichbarkeit - nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - nur mit einer Fahrzeit von über einer Stunde möglich ist (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 11. 2007], § 34 Anm. 70). 1.2. Bezieht sich eine Verordnung auf den…

UFSW RV/0195-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt-Wien) im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2009

…nachgewiesen werden kann, dass die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt, kann die a.o. Belastung des § 34 Abs. 8 EStG trotzdem in Anspruch genommen werden. Ich meine daher, dass sich die Finanzbehörde über die Verordnung des Bildungsministeriums nur insoweit hinwegsetzen kann, dass für Orte…

UFSW RV/0129-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2006

…als 80 km entfernt. Die Fahrtzeit von C bzw. von D beträgt, laut den Angaben des Bw in seiner Berufung und in seinem Vorlageantrag, über eine Stunde. Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz…

UFSW RV/2153-W/05Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde")
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2006Teil 1/2

…welcher Bahnhof heranzuziehen ist. Auch wenn der BH Wien Nord (und nicht Wien-Mitte) als 'Stadtzentrumsbahnhof heranzuziehen ist (Institut für Raumplanung) liegt die Fahrzeit über eine Stunde. Eher beabsichtige ich (bei abweisender Entscheidung) die Angelegenheit der Volksanwaltschaft zur Klärung zu übergeben. Es wird dann zu…

UFSW RV/0666-W/04Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2001 und 2002
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.03.2006

…Referent], 12.8.2003, RV/4223-W/02). Liegt die Erreichbarkeit des Studienortes mit der Bahn regelmäßig - unter Tags und am späten Abend - unter einer (fallweise: knapp über einer) Stunde Fahrzeit (inklusive allfälligem Umsteigen), ist die tägliche Hin- und Rückfahrt zumutbar (UFS [Wien], Senat 17…

BFG RV/7101933/2014Auswärtige Berufsausbildung - Überschreitung der zumutbaren Fahrzeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2014

…des Wohnortes. Zum gleichen Ergebnis käme man über die Fahrzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Laut Pendlerrechner betrage diese für die Strecke B – Pinkafeld bei Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr 124 Minuten und nicht wie in der Beschwerdevorentscheidung angegeben, nicht mehr als eine Stunde. Es werde…

UFSW RV/1349-W/04Auswärtige Berufsausbildung außerhalb des Wohnortes ("Verordnungsgemeinde") im Jahr 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…genannten Wochentagen ist er täglich um 14 Uhr in seinem Heimatort Rechnitz angekommen. Nach meinen Berechnungen liegt diese Fahrzeit weit über einer Stunde und deshalb kann es auch als außergewöhnliche Belastung gerechnet werden. Da mein Sohn samstags auch die Schule besuchen muss und sein Unterricht…

UFSW RV/4223-W/02Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (“Verordnungsgemeinde”) im Jahr 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2003

…der Fahrzeit zwischen Langenlebarn und Wien Schottentor folgt der Unabhängige Finanzsenat dem zutreffenden Vorbringen des Finanzamtes. Wie sich durch Einsicht in die "Detailansicht" des ÖBB-Fahrplanes im Internet ergibt, sind auch dort Wegzeiten und allfällige Wartezeiten berücksichtigt. Den Nachweis einer Fahrzeit von über eine Stunde…

UFSS RV/0893-S/02Auswärtige Berufsausbildung (innerstädtische Verkehrsmittel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2003

…ergibt sich für diese Strecke eine Fahrzeit von über einer Stunde. Das FA irrt, wenn es vermeint, dass beim berufungsgegenständlichen Sachverhalt die in der Stadt Salzburg anfallenden "innerörtlichen Verkehrszeiten" außer Ansatz zu lassen seien. Der BW wohnt in E, einer Gemeinde nördlich der Stadt Salzburg…

UFSW RV/2279-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Leithaprodersdorf - Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2010

…Gemeinde im Berufungszeitraum eine Erreichbarkeit - nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - nur mit einer Fahrzeit von über einer Stunde möglich ist (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2009], § 34 Anm. 70). 1.2. Bezieht sich eine Verordnung auf den…

UFSW RV/1622-W/091. Reisekosten: Verpflegungsmehraufwand nur bei beruflich veranlasster Reise. 2. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2006 und 2007.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…Gemeinde im Berufungszeitraum eine Erreichbarkeit - nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 - nur mit einer Fahrzeit von über einer Stunde möglich ist (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.11.2007], § 34 Anm. 70). 1.2. Bezieht sich eine Verordnung auf den…

UFSW RV/1238-W/131. Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Verordnungsgemeinde) 2. Übernahme der Kosten für eine Autobusfahrt eines Vereins Werbungskosten als Stadtrat? 3. Übernahme der Kosten für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung der erwerbslosen Tochter, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…über einen Zweitwohnsitz verfügt, seit dem Jahr 2010 an der Technischen Universität. Wien ist von F***** mehr als 25 km, aber weniger als 80 km entfernt. Zwischen F***** (Bahnhof) und Wien (Bahnhof Wien Meidling) verkehren regelmäßig Züge mit einer Fahrzeit von weniger als einer Stunde…

UFSW RV/1319-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Mistelbach-Wien) im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2010

…2003 und 2004 zu berücksichtigen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Fahrzeit zur Uni (Betriebswirtschaftslehre und Psychologie) weit über eine Stunde betragen würde (1 Stunde und 20 Minuten). Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Oktober 2006 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Mit zusätzlicher Begründung vom…

UFSG RV/0338-G/08Scheidungskosten und Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2009

…der Sohn der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum zT für Busverbindungen entschieden hat, bei denen die Fahrzeit etwas über eine Stunde beträgt (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom 11. Dezember 2008), obwohl fast zeitgleich auch Busverbindungen mit kürzeren Fahrzeiten zur Verfügung gestanden sind (vgl. Vorhalt vom 28. Oktober 2008)…

UFSW RV/2023-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine "Verordnungsgemeinde") im Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2009

…Da im Fall von Eisenstadt - Wien zwei Verkehrsmittel zur Verfügung stehen, nämlich die Bahn mit Fahrzeiten von über einer Stunde und der Bus mit Fahrzeiten von teils unter und teils über einer Stunde, ist dies der Autobus. "Zentrale Haltestelle" für den Omnibus ist daher jeder…

UFSL RV/1844-L/02Auswärtige Berufsausbildung von Kindern in den Jahren 2000 bis 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2005

…nicht eingerechnet. Die Fahrzeit des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels zwischen dem Aufenthaltsort Schwanenstadt und dem Studienort Linz und retour hat im Jahr 2002 nachweislich nur 35 bzw. 39 Minuten betragen. Den Nachweis, dass diese Fahrzeit im Berufungsjahr 2003 mehr als je über eine Stunde betragen hätte…