…spricht zB, wenn die Verluste den Umsatz erreichen oder übersteigen. Die Entwicklung der Verluste ist dahin gehend zu beobachten, ob die Verluste betraglich ansteigen oder absinken. Dabei ist auch die Umsatzentwicklung im Auge zu behalten. Gleichbleibende oder steigende Verluste trotz fallender Umsätze sprechen für Liebhaberei.
…Umstände seien bei einer bereits langjährigen "großen Vermietung" insbesondere die in § 2 Abs. 1 LVO angeführten Kriterien: Z 1: Ausmaß und Entwicklung der Verluste; Z 2: Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen; Z 3: Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben…
…Februar 2012 zu den als Kommanditistin in Deutschland geltend gemachten Auslandsverlusten sinngemäß im Wesentlichen Folgendes entgegnet: Der zitierte Artikel vom Atzmüller (RdW 2011,44) enthalte zunächst eine grundlegende Fehlinterpretation des deutschen Steuerrechts. § 15a dEStG führe nicht zur automatischen Zurechnung von Verlusten des Kommanditisten zum Komplementär…
…Diese Vermutung wird durch die aktenkundige wirtschaftlichen Entwicklung der CLT bestätigt. Bereits im Jahr 1991 wurden Verluste von rund S 14.300.000,-- erzielt und setzte sich im Laufe des Jahres 1992 die Überzeugung durch, dass das Produktionsprogramm der CLT technisch nicht mehr auf dem…
…und Entwicklung der Verluste Im gegenständlichen Fall haben die erwirtschafteten Jahresverluste - abgesehen vom mit Juni beginnenden Rumpfwirtschaftsjahr 1997 - die jeweiligen Umsätze nur geringfügig (1998) bzw. um ca. die Hälfte (2001) über-, in den Jahren 1999 und 2000 hingegen weit unterschritten. Umsätze, die die Verluste um…
…Ausmaß und Entwicklung der Verluste, deren Verhältnis zu Gewinnen, Ursachen der Verluste im Verhältnis zu Vergleichsbetrieben, marktgerechtes Verhalten und Preisgestaltung sowie Verbesserungsmaßnahmen zu untersuchen. Übersteigen die Verluste die Umsätze oder sind bereits die Fixkosten höher als die Einnahmen, so spricht dies für Liebhaberei. Der Bw…
…EStG 1988). Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen ergibt sich im Streitfall folgendes Bild: 1.) Ausmaß und Entwicklung der Verluste (§ 2 Abs. 1 Z 1 LVO) : Nach der Aktenlage wurden von der Bw folgende Betriebsergebnisse erwirtschaftet (alle Beträge in ö.S.): | Zeitraum | Umsätze |…
…und nicht einem Betrieb zurechenbaren Vermögensteile genannt sind, nicht aber Mitunternehmeranteile. Somit soll nun die historische Entwicklung der relevanten Bestimmungen einer näheren Untersuchung unterzogen werden. 3.1 § 21 UmgrStG 3.1.1 Die Stammfassung des § 21 UmgrStG (BGBl. 699/1991) lautete: "Verlustabzug und Gewerbefehlbetrag § 21…
…gravierend wie im Verhältnis zu den Jahren 1991 und 1992, doch erscheint es auch in diesem Fall gerechtfertigt auf Grund der Entwicklung der Umsätze und der Beschäftigtenzahl eine Vergleichbarkeit als nicht mehr gegeben zu sehen. Die Bw. macht weiters eine Anwendung des so genannten Sanierungs-…
…fördern, um bei einer guten Entwicklung am Preisgeld und an den Werbeeinnahmen prozentuell beteiligt zu sein. Daraus sollten auch die Anlaufkosten und die weiteren Betreuungskosten gedeckt und in Folge auch beträchtliche Gewinn erzielt werden. Um nicht in der Anfangsphase zu hohe Verlust zu erleiden, wurde…
… 1 Abs.1 Verluste an, so ist das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zu erzielen, insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste, 2. Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen oder Überschüssen, 3…
…leider weiterhin nicht zufriedenstellend und die Erholung der Wirtschaft lässt auf sich warten. Somit ist voraussichtlich auch für das 1. Halbjahr mit einer negativen Entwicklung zu rechnen. Aufgrund der vorgelegten Budgetzahlen des Jahres 2010 (1. Halbjahr) ist mit weiteren Verlusten zu rechnen. Der Geschäftsführer Ing…
…der Lebensführung begründeten Neigung entspricht, sondern eine Geschäftstätigkeit mit Einkünftevermutung (vgl. § 1 Abs 1 LVO) vorliegt. Gemäß Auftrag (desFachbereichsleitersN) dürfen wir die Kriterienprüfung im Sinne des § 2 LVO beantworten wie folgt: 1. Ausmaß und Entwicklung der Verluste Vorausschickend ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Verluste…
…ja zeitlich unbestimmter Entwicklung zum gefragten Künstler wohl erklärt, die Erfolgsträchtigkeit dieses, mit oftmaligen Unterbrechungen von Einnahmenflüssen verbundenen Vorgehens jedoch geradezu verhindert. Dazu kommt, dass es sich der Bw offenbar leisten kann, die in den einzelnen Jahren nur begrenzte Verluste bringende Tätigkeit ohne Gewinn auszuüben…
…so ist anhand der Kriterien des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 zu untersuchen, ob auch über den Anlaufzeitraum hinaus vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen ist. Die Prüfung der Kriterien hat unter Einschluss der Verhältnisse im Anlaufzeitraum zu erfolgen. Ausmaß und Entwicklung der Verluste (…
…Abs. 2 LVO subsumiert. Kann die Betätigung an Hand der bereits bekannten Umstände noch nicht eindeutig unter § 1 Abs. 1 oder § 1 Abs. 2 LVO eingeordnet werden, so sind vorläufige Bescheide zu erlassen. - Ausmaß und Entwicklung der Verluste: Nach der Rechtsprechung besteht keine Gewinnerzielungsabsicht, wenn…
…Beurteilung künftiger Entwicklungen und Bewertung der daraus sich ergebenden Aussichten. Im vorliegenden Fall übt der Bw. die Tätigkeit eines Piloten in seiner Freizeit aus. Der Lebensunterhalt des Bw. ist durch seine nichtselbstständige Tätigkeit gedeckt, welche ihm auch die notwendigen Mittel für die gegenständliche verlustreiche Betätigung…
…2) | Bei der Kriterienprüfung iSd des § 2 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung (BGBl. 1993/33 idgF.) im Zusammenhang mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Zivilingenieur für Elektrotechnik sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: a) Ausmaß und Entwicklung der Verluste, b) Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen…
…Fallen nun bei einer Betätigung iSd § 1 Abs 1 Verluste an, so ist das Vorliegen der (Gesamtgewinnerzielungsabsicht) gemäß § 2 Abs 1 ... insbesondere anhand folgender Umstände zu beurteilen: - Ausmaß und Entwicklung der Verluste: Es wurden bisher nur Verluste erwirtschaftet, die seit 1984 stetig steigende Tendenz aufwiesen…
…Der Verlust 1998 in Höhe von S -783.262,-- wäre mangels Vorliegens einer Einkunftsquelle nicht anzuerkennen. Sie werden um Stellungnahme ersucht. Sofern Sie an der Einkunftsquelleneigenschaft festhalten, werden Sie um Vorlage einer Prognoserechnung ersucht, in welcher die voraussichtliche Entwicklung der künftigen Einnahmen und Ausgaben ersichtlich…