…246,00, Bemessung DB/DZ 66,00, DB 2,97, verrechnet 0, Differenz 2,97, DZ 0,28, verrechnet 0, Differenz 0,28. Begründet wurde die Berufungsvorentscheidung wie folgt: Im Berufungsverfahren sei strittig, ob die Bw. für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers W.A. den…
…Beschwerde (vormals Berufung) gegen die angeführten Bescheide. Darin führte sie an, dass sich diese gegen die Einbeziehung der Werkvertragshonorare des Gesellschafter-Geschäftsführers in die Bemessungsgrundlage für den DB und DZ richtet. In der Bescheidbegründung verweist das Finanzamt auf das Ergebnis der Außenprüfung, wo wiederum auf …
…März 2006 das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. November 2005, Zl. 2001/14/0118, übermittelt, in dem das genannte Höchstgericht in einem ähnlich gelagerten Fall (Frage der DB- und DZ-Pflicht für Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers) für den Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis 31…
…Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Fa. F.M.GesmbH (in der Folge Bw.) ist eine Gesellschaft…
…fest, dass für die Bezüge des mit 100 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kein Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ den nunmehr angefochtenen Bescheid mit der Begründung, dass…
…die DB-DZ-Bemessungsgrundlage einbezogen worden wären. In der dagegen erhobenen Berufung wird zusammengefasst das Vorliegen eines Unternehmerrisikos im Zusammenhang mit der Auszahlung des Geschäftsführergehalts behauptet. Weiters bestehe keine Bindung an irgendwelche Dienstzeiten und keine Anwesenheitspflicht. Im Verhinderungsfall wäre der Geschäftsführer berechtigt und verpflichtet für…
…DZ) für den Zeitraum 2001 bis 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass für die Bezüge des mit 95 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kein DB und DZ…
…1988, weshalb sie iSd Bestimmung des § 41 Abs. 2 FLAG in der ab dem Jahr 1994 anzuwendenden Fassung Dienstnehmer waren. Dies löste die Pflicht aus, von den vergüteten Bezügen der Geschäftsführer den DB und den DZ abzuführen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am…
…für die Bezüge des mit 50 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kein DB und DZ abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid und begründete dies damit, dass sich die Prüfungsorgane des Finanzamtes von der organisatorischen Eingliederung des…
…dass von den Bezügen des mit 100% an der Berufungswerberin beteiligten Geschäftsführers kein Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und ein Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) errechnet und abgeführt wurde. Die Auszahlung der Geschäftsführerbezüge sei nur im Jahr 1998 in Höhe von ATS 26.500,- pro…
…Dienstgeberbeitrag (DZ) entsprechend der ab 1994 geänderten Gesetzeslage abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ die nunmehr angefochtenen Bescheide. Mit der dagegen erhobenen Berufung bekämpft die Berufungswerberin die Einbeziehung der dem Gesellschafter-Geschäftsführer vergüteten Bezüge in die Bemessungsgrundlage für den DB…
…des Finanzamtes vom 2.4.2002 teilweise stattgegeben. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Bezüge des mit 100 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nicht in die Bemessungsgrundlage für den DB und der DZ…
…Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 2000 bis 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer GPLA-Prüfung stellte der Prüfer die DB- und DZ-Pflicht für die Bezüge des mit 75 % wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers fest…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung rechnete der Prüfer die Bezüge des mit 30 % an der Berufungswerberin beteiligten Geschäftsführers zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) hinzu…
…Gesellschafter sind laut Firmenbuch Herr A mit 50%, sowie Herr B und Frau B mit jeweils 25%. Strittig ist, ob die Bw. für die Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführer (GF) A Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB), sowie Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (DZ) zu entrichten hat. Anlässlich…
…dass die Bezüge des bis 6.10.2004 mit 75 %, danach mit 25 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nicht in die Bemessungsgrundlage für den DB und DZ einbezogen und kein DB und DZ berechnet und abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers…
…der Prüfer fest, dass für die Bezüge des mit 100% an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers kein DB und DZ abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ den nunmehr angefochtenen Bescheid. Begründend wurde auf den Bericht des Prüfers verwiesen, wonach auf…
…die Bezüge des zu 100 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nicht der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und begründete die angefochtenen Bescheide damit, dass sich auf Grund der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers…
…dass für den im Prüfungszeitraum mit 100 % an der Berufungswerberin beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer kein Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) entsprechend der ab dem Jahr 1994 geltenden Gesetzeslage abgeführt wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ die…
…Wenngleich der Zeitraum der Einbeziehung der Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers in die Beitragsgrundlage für den DB und DZ lediglich vom 10.8.2000 bis 31.12.2001, somit nicht einmal 2 Jahren umfasst hat, ist zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer bereits vorher seit 21.2…