…Bindung ist der Zinsenbescheid allerdings nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)bescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid…
…Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid…
…sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid …
…sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid …
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3) nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
… 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs…
…welchen Vorschreibungen die in den genannten Stammabgabenbescheiden ausgewiesenen Nachforderungen (Differenzbeträge) zugrunde liegen. Die innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist eingebrachte Berufung, die sich sowohl gegen die Einkommensteuerbescheide für 2000 und 2001 als auch gegen weitere im Anschluss an die Außenprüfung ergangene Sachbescheide als auch gegen die Anspruchszinsenbescheide für…
…jedoch findet eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Stammabgabenbescheides im Verfahren über die Anspruchszinsen nicht statt. Vielmehr ist der Zinsenbescheid an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden. Wegen dieser Bindung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid der Erfolg versagt bleiben. Sollte sich…
…Eine Änderung des ursprünglichen Zinsenbescheides sei nicht vorgesehen. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides sei jedoch auf Grund der Bindung an diesen nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des Zinsenbescheides darzutun. Der Bw. werde daher aufgefordert, seine Einwendungen gegen den Anspruchszinsenbescheid zu konkretisieren. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde vom Bw…
…ursprünglichen Zinsenbescheides sei nicht vorgesehen. Die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides sei jedoch auf Grund der Bindung an diesen nicht geeignet, die Rechtswidrigkeit des Zinsenbescheides darzutun. Der Bw. würde daher aufgefordert werden, seine Einwendungen gegen den Anspruchszinsenbescheid zu konkretisieren. Obiger Ergänzungsvorhalt wurde vom Bw. nicht beantwortet. …
…0175). Anspruchszinsenbescheide sind an die Stammabgabenbescheide gebunden. Wenn sich diese nachträglich als rechtswidrig erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 05.09.2012, 2012/15/0062). Wegen der genannten Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit…
…RV/3100361/2023) wurde kein weiteres Vorbringen zu den Anspruchszinsen erstattet. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 24.7.2019 wurde die Beschwerde hinsichtlich der Anspruchszinsen als unbegründet abgewiesen, wobei die Behörde zusammengefasst ausführte, Anspruchszinsenbescheide seien wegen der Bindung an den Stammabgabenbescheid nicht erfolgreich mit dem Argument bekämpfbar…
…strittig und ergibt sich aus den vorliegenden Beweismitteln. Beschwerdevorbringen Der Bf wendet sich gegen die Anspruchszinsenbescheide 2014 und 2015 mit der Begründung, dass die diesen Bescheiden gemäß § 205 Abs. 1 BAO zugrunde liegenden Abgabenbescheide materiell unrichtig seien. Bindung an den Stammabgabenbescheid Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid…
…und ergibt sich aus den vorliegenden Beweismitteln. Beschwerdevorbringen Der Bf wendet sich gegen die beiden Anspruchszinsenbescheide 2012 und 2013 offenkundig mit der Begründung, dass die diesen Bescheiden gemäß § 205 Abs. 1 BAO zugrunde liegenden Abgabenbescheide materiell unrichtig seien. Bindung an den Stammabgabenbescheid Anspruchszinsen sind mit…
…nicht strittig und ergibt sich aus den vorliegenden Beweismitteln. Beschwerdevorbringen Der Bf wendet sich gegen den Anspruchszinsenbescheid 2016 mit der Begründung, dass der diesen Bescheiden gemäß § 205 Abs. 1 BAO zugrunde liegende Abgabenbescheid materiell unrichtig sei. Bindung an den Stammabgabenbescheid Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde…
…dieser Frage eine Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO an das Bundesfinanzgericht offen. Bindung an den Stammabgabenbescheid Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen, wobei Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift ist, die sich aus dem Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides (Stammabgabenbescheid), ergibt. Anspruchszinsen gehören nach…
…abgewiesen: Ein Zinsenbescheid sei wegen der Bindung an den Stammabgabenbescheid (hier Einkommensteuerbescheid 2005) nicht einmal mit der Begründung erfolgreich anfechtbar, der maßgebliche Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 205 Tz 34 ff). Erweise sich der genannte Stammabgabenbescheid als unrichtig und werde er entsprechend…
…an. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Jänner 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, wegen der Bindung an den Stammabgabenbescheid könne ein Zinsenbescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, der maßgebliche Stammabgabenbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweise sich der Stammabgabenbescheid…