…eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG gelegt wird. Auf Grund des Erfordernisses der Übereinstimmung tatsächlich gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware steht der Vorsteuerabzug so lange nicht zu, als die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorruft…
…zu versagen. Die dort genannten Besonderheiten treffen nämlich auch auf die gegenständliche Rechnung zu. So wäre, unterstellte man eine tatsächliche Lieferung des fakturierten Holzes, die Geschäftsabwicklung ebenfalls als ungewöhnlich zu bezeichnen, weil es wirtschaftlich nicht nachvollziehbar wäre, warum die F-GmbH das Holz nicht direkt…
…diesen primär um die Frage des Vorsteuerabzugs für Investitionen vor Entstehung einer Gesellschaft, den Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Investitionsgutes durch eine Ehegattengemeinschaft und dessen unternehmerische Nutzung durch einen Ehegatten bzw. um nicht den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechnungsinhalte bei Lieferung eines Kfz (Bezeichnung des Liefergegenstandes). Die…
…diesen primär um die Frage des Vorsteuerabzugs für Investitionen vor Entstehung einer Gesellschaft, den Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Investitionsgutes durch eine Ehegattengemeinschaft und dessen unternehmerische Nutzung durch einen Ehegatten bzw. um nicht den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechnungsinhalte bei Lieferung eines Kfz (Bezeichnung des Liefergegenstandes). Die…
…Steuersatz von 10% zu versteuern sind. In diesen Fällen kann in den Rechnungen als handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes lediglich "Geschenkkorb" angegeben werden. Die Mengen und die handelsüblichen Bezeichnungen der im Geschenkkorb enthaltenen Gegenstände brauchen in der Rechnung nicht genannt zu werden. Enthält der Geschenkkorb Waren…
…einerseits und großzügige Auflegungen durch die BAO hinsichtlich der nicht vollständigen Bezeichnung der Fa. der Bw. als Bescheidadressaten wird hingewiesen, dass lt. st. Rspr. des VwGH eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich ist, wenn nach der Verkehrsauffassung kein Zweifel an der Identität des Empfängers besteht…
…Diese Verkäufe (1994 an KGM, 1995 an AP und RG sowie 1999 an SS) wurden durch Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes rückgängig gemacht. Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt aufgrund eines überhöht ausfakturierten Kaufpreises keine Übereinstimmung zwischen der gelieferten und der in Rechnung gewählten Bezeichnung des Liefergegenstandes vor…
…dieselbe Kategorie wie "die KGM einzuordnen sind, spricht dafür, dass auch an AP und RG nie die Lieferung der Gasthauseinrichtung beabsichtigt war und auch nicht erfolgte. Unstrittig ist, dass (abgesehen von der Bezeichnung des Liefergegenstandes) die übrigen Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 UStG 1994 vorliegen…
…6 Vorlagebericht vom 4. September 2013: 8.6.1 Rechnung des ***6***: Nach den weiteren Ausführungen im Vorlagebericht sei die Rechnung des ***6*** über an den Bf. geliefertes Baumaterial hinsichtlich der Bezeichnung des Liefergegenstandes, des Liefertages sowie des auszuweisenden Steuersatzes mangelhaft, sodass ihr die Anerkennung…
…Neben der Bezeichnung des ausländischen Abnehmers, welche wie schon ausgeführt nicht gegeben sei, da in den Unterlagen der Bw. immer nur die K. Holdings Ltd. mit der Schweizer Adresse aufscheine, des Liefergegenstandes und dem vereinbarten Entgelt habe der Buchnachweis im Falle der Abholung durch den…
…Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorruft, die mit dem tatsächlich gelieferten Gegenstand nicht in Einklang zu bringen ist. Es kommt entscheidend darauf an…
…11 Abs. 1 UStG 1994 (Name und Anschrift des liefernden bzw. leitenden Unternehmers, des Leistungsempfängers, Menge und Bezeichnung des Liefergegenstandes, Tag der Lieferung, das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag) entsprechenden Kaufvertrag vom 12. April 2002 (Bl. 7-10 des Strafaktes) verkaufte der Bf. die…
…der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. Das Gesetz normiert die entsprechende Bezeichnung der Ware in der Rechnung, um die Erhebung der MWSt und die Überprüfung des Vorsteuerabzuges durch die AbgBeh sicherzustellen (vgl sinngemäß E 25.11.1997,97/14/0138, ÖStZB 1998,516). Aus…
…Räder etc.) ohne genaue Bezeichnung der gelieferten Gegenstände Fehlen des Leistungszeitraumes keine Angaben über den Lieferort fehlende Transportpapiere Vorsteuerkürzung: 1.815,00 € ***3*** GmbH Ausweis von Umsatzsteuer trotz Verweises auf § 19 Abs. 1a UStG 1994 Keine genaue Bezeichnung des Liefergegenstandes fehlende Angaben betreffend den…
…dass das in Z 3 des § 11 Abs. 1 UStG 1994 angezogene - von der Prüferin in allen, vom BFG für das Jahr 2012 zu beurteilenden Fällen beanstandete - Rechnungsmerkmal der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes eine zwingend zu erfüllende Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bildet. Insoweit…
…in der Rechnung genannte Ware, sondern ein "aliud" geliefert wurde. Nach dem (nur beispielsweise erwähnten) Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0273 muss die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorrufen, die mit dem tatsächlich…
…gäbe keine anderen Bezeichnungen. Das Erkenntnis stelle den Rechtssatz auf, dass der Vorsteueranspruch eine Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware voraussetze. Diese Voraussetzung sei dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Beschreibung des Liefergegenstandes eines solche Vorstellung vom Liefergegenstand hervorrufe…
…Rößler/Schwab, MwSt, § 11, Rz. 116). Im vorliegenden Fall werden daher mangels einer konkreten mengenmäßigen Bezeichnung des Liefergegenstandes und wegen Verwendung der bloßen Sammelbezeichnung "Baumaterial" Vorsteuern aus der Eingangsrechnung des ***6*** vom 1. September 2008, welche vom Bf. mit 27. März 2009 entrichtet wurde, iHv…
…verwendete Bezeichnung angesehen werden (VwGH 23.02.2005, 2001/14/0002). Die Voraussetzung für den Vorsteueranspruch, nämlich die Übereinstimmung zwischen gelieferter und in der Rechnung ausgewiesener Ware, ist dann nicht erfüllt, wenn die in der Rechnung gewählte Bezeichnung des Liefergegenstandes eine solche Vorstellung vom Liefergegenstand…
…Versendung des Gegenstandes der Lieferung in das Drittland zu verstehen. Im Zusammenhang mit dem Buchnachweis muss gefordert werden, dass eine eindeutige Bestimmung der Gegenstände der Lieferungen ohne schwierige oder zeitraubende Zuordnungskriterien gewährleistet ist. Die Angabe der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes ist unverzichtbares Element des buchmäßigen…