IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…
…die Schätzung zunächst sogar eine kleine Gutschrift ergeben würde, konnte nicht im Rahmen einer Erwartungshaltung einer möglichen Verkürzung liegen, daher sieht der Senat hinsichtlich des Jahres 2014 die Vorgaben für eine Bestimmungstäterschaft zu einer Einkommensteuerverkürzung von Dr. B. im Zweifel nicht als gegeben an. Anders…
…dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG, und zwar jeweils als Beteiligter (Bestimmungstäter) iSd § 11 FinStrG, begangen." 2. Hinsichtlich des Ausspruchs über das Strafausmaß…
…dass sie wissen hat müssen, wenn sie dem Unternehmen Umsätze vorenthält, dass die dann auch nicht in die Umsatzsteuererklärungen hineinkommen. Sodass sie in diesem Sinn als Bestimmungstäterin zu verfolgen wäre. Es gibt ja einen Finanzstrafakt, aber der ist nicht weit gediehen, weil sie sich bisher…
…der Darstellung in der mündlichen Verhandlung, nach der es praktisch gar keinen "Täter" gibt, sehr wohl ein "Täter" vor, nämlich BG als Bestimmungstäter, die den Ausführungstäter zur objektiven Pflichtverletzung verleitet hat. c. Für den Unabhängigen Finanzsenat ist es unglaubwürdig, dass BG im Rahmen ihrer Stellung…
…Gegen den Bf. liegen genügend Verdachtsgründe vor, die die Annahme rechtfertigen, dass er als Bestimmungstäter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Bei der Beurteilung, also bei den entsprechenden Schlussfolgerungen, ob ausreichender Verdacht gegeben ist, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von Umständen…
…welche zu entrichten wären. Sie hätte hiedurch entsprechende Tatbeiträge zu den den Beschuldigten vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, allenfalls bei tatsächlicher Ahnungslosigkeit der Gesellschafter wohl sogar Bestimmungstäterschaft zu verantworten. Ohne dem massiven Beitrag von Frau K, einer mit Buchhaltungen von Taxiunternehmen bereits wohl vertrauten Bilanzbuchhalterin (Empfehlung von Bekannten…
Erfordert es die Verständlichkeit der Sache, kann der Vorsitzende auch anordnen, dass die Fragen an einen Zeugen und dessen Antworten ausnahmsweise wortwörtlich zu protokollieren sind. Andernfalls wird in der Regel eine zusammenhängende Darstellung der Zeugenaussage ohne Protokollierung der Fragen ausreichen. Will der Vorsitzende lediglich eine…
…Pollheimerstraße 12, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) als Bestimmungstäter über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Jänner 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde…
…00 ATS, ESt 49.220,00 ATS; 1996: USt 23.190,00 ATS, ESt 43.392,00 ATS und 1997: USt 26.873,00 ATS, zu bewirken und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Bestimmungstäterschaft nach §§ 33 Abs. 1 iVm. 11 FinStrG…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Gernot Stöckl und Ing. Johann Zötsch als weitere Mitglieder des Senates in der…
…1 FinStrG insofern geändert, als der Beschuldigte. im Verdacht steht, die genannten Finanzvergehen in der Tatbegehungsform des Bestimmungstäters nach § 11 FinStrG begangen zu haben. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz leitete mit dem im Spruch…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf.. wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 11 Mineralölsteuergesetz in Verbindung mit §§ 11, 33 Abs.4 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren, im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß…
…Abs. 2 letzter Halbsatz FinStrG begangen werden kann. Zur tatbestandsmäßigen Realisierung des dolus eventualis wäre es erforderlich, dass der tatbildmäßig als Bestimmungstäter Handelnde es zumindest ernsthaft für möglich hält, dass er durch sein Vorgehen den unmittelbaren Täter dazu veranlasst, eine entsprechende abgabenrechtliche Pflichtenverletzung (z. B…
…Jänner bis Dezember 2000 zu verletzen. Er hat hiedurch selbst den Tatbestand von Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft nach § 11, 2. Alternative, FinStrG zu verantworten. Noch ohne Auswirkung für den Zweitbeschuldigten blieb die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen für Oktober…
…dass sein Klient solcherart die Schenkung nicht melden werde, hätte er eine Bestimmung seines Klienten zur Pflichtverletzung und betreffend seine eigene Person eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten; auch eine Qualifizierung eines solchen Handelns als sonstiger Tatbetrag im Sinne der §…
…Formen der Mitwirkung zu unterscheiden: unmittelbare Täter: die unmittelbare Verwirklichung eines Sachverhaltes, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; Bestimmungstäter: das Bestimmen eines anderen bzw. die Initiierung einer Tat durch andere Personen bzw. die Initiierung einer durch eine andere Person ausgeführte Handlung von anderen Personen zu einem…
…500,00 festgesetzt. Hinsichtlich der Anschuldigung für 6/2018 mit einem Betrag von Null wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2) ***33*** schuldig erkannt wird, als Machthaber der ***4*** und Bestimmungstäter vorsätzlich dazu beigetragen zu haben, dass unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…Geltendmachung einer ex lege USt-befreiten Firma von Vorsteuer, ist diese Tatsache, nämlich der kollusiven Vorgangsweise von ***A.*** und ***B.*** als Bestimmungstäter noch nicht aufgefallen. Die Antragstellerin bittet daher um die vollinhaltliche Aufhebung, jedenfalls aber die Umsatzsteuer betreffend, des belangten Bescheids. Beweis für das Vorbringen…