…Gerhard Groschedl, Gottfried Hochhauser und Herbert Biesenberger im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der D-GmbH, vertreten durch Herrn Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Mozartstraße 11/6, vom 22. September 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten vom 19. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A.G., L., vertreten durch "Alpha" Treuhand Steuerberatungs-GmbH, 3100 St. Pölten, Wiener Straße 3, vom 30. März 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 18. November 2005 über die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…sowie die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 27.8.2008, 2006/15/0150 und vom 28.5.2009, 2006/15/0316 ). Der Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 bis 2006 war daher spruchgemäß der Erfolg zu versagen. Graz, am 19. Jänner 2010
…Berufung gegen die Stammabgabenbescheide verwiesen. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 12. Juli 2007 wurde die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2002 als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass durch die Abweisung der Berufung vom 13. April 2007 gegen…
…der Berufung gegen die Wiederaufnahmebescheide 2003 bis 2006 mit ho. Berufungsentscheidung vom 24.2.2010, RV/3426-W/09, stattgegeben und am 5. März 2010 bzw. 8. März 2010 jeweils entsprechende Gutschriftszinsenbescheide erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides…
…wurden und damit die Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszuschläge eingetreten sei. Durch den rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag gilt die Berufung wiederum als unerledigt. Im Vorlageantragsschriftsatz wird eingewendet, dass gegen die jeweiligen Stammabgaben berufen wurde und daher keine SZ vorzuschreiben seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß …
…BAO offen. Nach dieser Bestimmung hat über Antrag eine Neuberechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Da aber der Unabhängige Finanzsenat - Außenstelle Salzburg mit Berufungsentscheidung vom 11.August 2009 (auch) die Berufung gegen die zugrunde liegenden Abgabenbescheide als unbegründet abgewiesen hat, wird…
…keine Rechtswidrigkeit der Anspruchszinsenbescheide aufgezeigt. Zinsenbescheide sind zwar mit Berufung anfechtbar. Im Hinblick auf die Bindung des (Anspruchs)-Zinsenbescheides an die im Spruch der zu Nachforderungen führenden Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen muss aber der Berufung gegen Zinsenbescheide, die ausschließlich eine inhaltliche Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide geltend macht…
…und die davon angelasteten Säumniszuschläge vom 10. März 2000 jeweils antragsgemäß in voller Vorschreibungshöhe von der Abgabeneinhebung aus. In der Folge legte es die Berufungen gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuern 1991 bis 1995, die Körperschaftsteuerbescheide 1991 bis 1995, die Gewerbesteuerbescheide 1991 bis 1993…
…Ergänzend hielt das Finanzamt in dieser Entscheidungsbegründung fest, dass die strittigen Säumniszuschläge im Falle positiver Erledigung der gegen die Stammabgabenbescheide eingebrachten Berufung amtswegig angepasst werden würden. Dagegen stellte der gesetzliche Vertreter der Berufungswerberin am 11. August 2000 rechtzeitig einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…dass der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid betreffend KESt 1996 schon aus diesem Grund unter Einschränkung der KESt-Bemessungsgrundlage auf 252.375,-- S (KESt 7-12/1996) und Verminderung des entsprechenden Säumniszuschlages von 9.563,-- S auf 5.048,-- S teilweise Folge zu geben gewesen ist…
…grundsätzlich unbeachtlich. Wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt hat, ist die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages auch unabhängig davon, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Berufung angefochten ist (Ritz, BAO3, § 217 Tz 3 - 4 mit Hinweisen zur Rechtsprechung des VwGH). Das…
… 205, RZ 32 bis 35). Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzungen erweist, neu zu erlassende…
…infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer allfälligen Abänderung des ebenfalls angefochtenen Einkommensteuerbescheides für 2001 aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuerbescheid gerichteten Berufung von Amts wegen…
…Zinsenbescheides - etwa infolge der Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr wäre einer Abänderung des Einkommensteuerbescheides für 2000 im Zuge der Entscheidung über die gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung durch die amtswegige Erlassung eines an den Spruch der Berufungs(vor)entscheidung gebundenen (Gutschrifts…
…VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316, 0332). Eine Abänderung von Zinsenbescheiden (anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides) ist im Gesetz nicht vorgesehen. Über die Berufung gegen die darüber hinaus angefochtenen Bescheide wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Wien, am 14. November 2011
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adr.1, vertreten durch ECOVIS Scholler & Partner, Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, 1060 Wien, Schmalzhofgasse 4, vom 31. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln, vom 6. Dezember 2007 sowie vom 13. Dezember 2007…
…rechtswidrig sei und nach Stattgabe der Berufungen die Rechtsgrundlagen für den Anspruchszinsenbescheid wegfallen werden, weswegen um ersatzlose Aufhebung des Anspruchszinsenbescheides ersucht werde. Ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung legte das Finanzamt mit Vorlagebericht vom 25. Oktober 2007 ua. auch die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung…
…entscheiden. Eine Abänderung von Zinsenbescheiden - wie in der Berufung beantragt - anlässlich einer Abänderung bzw. Aufhebung des Stammabgabenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings darf darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die…
… 205, RZ 32 bis 35). Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass für den Fall, dass der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid allenfalls stattgegeben werden sollte und sich nachträglich die Rechtswidrigkeit der maßgebenden (Nachforderungszinsen bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, ein neu zu…