…inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Erst in der Berufungsvorentscheidung wurde dezidiert ausgeführt, worin die Abgabenbehörde erster Instanz den sie zur Wiederaufnahme berechtigenden Grund erblickte. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahmsbescheide nicht zu sanieren. Dies deshalb…
…vom 8. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 12. August 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagungen) für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit…
…einen Verkauf, sondern um eine Einlösung der Besserungsvereinbarung gehandelt" hätte, eine "neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO" darstelle. Diese "nachgeholte" Begründung vermochte aber den Begründungsmangel des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides nicht zu sanieren. Dies deshalb, weil auch in einer Berufungsvorentscheidung dieselben Grenzen zu beachten sind, die…
…die verfügten Wiederaufnahmen durch unmissverständliche Hinweise dahingehend zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind, nicht ausreichend nachgekommen (vgl in diesem Sinne VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Hinzuweisen ist noch darauf, dass eine Sanierung von Begründungsmängel in Wiederaufnahmebescheiden nicht…
…führte daraufhin folgende Maßnahmen durch: 4. 6. 1. Wiederaufnahme der Verfahren und Neufestsetzung der Einkommensteuer 2000 Mit Bescheid vom 9. Jänner 2007 (Steuer Nr. 040/000) wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2000 laut Bescheid vom 18. Oktober 2002 (betreffend den Zeitraum der…
…bin. Daraus kann man unschwer erkennen, dass der Behörde zumindest seit 2001 der Sachverhalt bekannt ist und keinesfalls neue Tatsachen im Zuge der aktuellen Bearbeitung der Abgabenerklärung 2005 aufgetaucht sind. Somit liegen keine neuen Tatsachen vor, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gern. § 303 Abs. 4…
…wobei ein Begründungsmangel hinsichtlich der Ermessensentscheidung als nicht wesentlich angesehen wird und für sich allein zu keiner Bescheidaufhebung führt (siehe Ritz, BAO³, § 303,Tz 3 mwN). Im gegenständlichen Fall verabsäumte das Finanzamt in den Bescheiden betreffend die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für das Jahr 2000 den…
In einem jüngeren Erkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 20. 2. 2008, 2005/15/0135) bei der nachfolgend angeführten Sachverhaltskonstellation die Entscheidung des UFS bestätigt, dass nach Beurteilung des Gesamtbildes der Verhältnisse der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in die Schweiz verlegt worden sei, sondern Österreich weiterhin…
…2009, 2006/15/0257) - absolut betrachtet nicht geringfügig. Letztlich darf zur Ermessensbegründung (nochmals) angemerkt werden, dass bloße Begründungsmängel der Bescheide der Abgabenbehörde vom Bundesfinanzgericht saniert werden können. Es darf nur kein anderer (neuer) Wiederaufnahmegrund durch das Bundesfinanzgericht herangezogen werden. (vgl VwGH vom 30.06.2015…
…zB VwGH 13.5.1986, 83/14/0089). Der Bf. moniert als schwerwiegenden Begründungsmangel, dass dem Wiederaufnahmebescheid und dem Einkommenssteuerbescheid für 2010 der vom ***18*** übermittelte Lohnzetteln nicht beigelegt worden sei (vgl. S. 3 der Beschwerde "… In den Bescheiden ist zwar angeführt "Übermittelte Lohnzettel…
…derartiger Begründungsmängel in Wiederaufnahme- bzw. Festsetzungsbescheiden ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens weder durch die Beschwerdevorentscheidung noch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgericht möglich (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Mit Beschluss vom 03.10.2024 wurde das Finanzamt darüber informiert, dass - aufgrund des genannten Begründungsmangels…
…Begründungspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Eine Sanierung derartiger Begründungsmängel in Wiederaufnahme- bzw. Festsetzungsbescheiden ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens weder durch die Beschwerdevorentscheidung noch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgericht möglich (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Da nach …
…nicht ausreichend nachgekommen (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Eine Sanierung derartiger Begründungsmängel in Wiederaufnahme- bzw. Festsetzungsbescheiden ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens weder durch die Beschwerdevorentscheidung noch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgericht möglich (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Da im Erstbescheid auch…
…die eine Wiederaufnahme rechtfertigen. Im Vorlagebericht wird seitens des Finanzamtes behauptet, dass Begründungsmängel im Rechtsmittelverfahren saniert werden können (Seite 6 von 7 4. Absatz). Dies gilt jedoch idR nur im Bereich von Sachbescheiden, nicht jedoch bei Wiederaufnahmebescheiden. Begründungsmängel bei Wiederaufnahmebescheiden können entgegen der im Vorlagebericht…
…nicht ausreichend nachgekommen (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Eine Sanierung derartiger Begründungsmängel in Wiederaufnahme- bzw. Festsetzungsbescheiden ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens weder durch die Beschwerdevorentscheidung noch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgericht möglich (VwGH 12.4.1994, 90/14/0044). Da im Erstbescheid auch…
…Finanzamt nicht herangezogen hat. Im Berufungsverfahren dürfen nur jene Wiederaufnahmsgründe berücksichtigt werden, die in der Bescheidbegründung des Finanzamtes genannt sind. Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können, ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im…
…0188). Abweichend von dem Grundsatz, dass Begründungsmängel erstinstanzlicher Bescheide im Berufungsverfahren saniert werden können (VwGH 4.9.1986, 86/16/0083; VwGH 17.2.1994, 93/16/0117), ist eine hinsichtlich der Darstellung der Wiederaufnahmsgründe fehlende bzw. mangelhafte Begründung im Berufungsverfahren nicht sanierbar. Der Berufung…
…die Wiederaufnahme ohne Begründung durch das Finanzamt. Hieran können auch nichts die Begründungsausführungen zum (Sach)Bescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 (Ausfertigungsdatum 28. Jänner 2003) sowie die Bescheidbegründung zur Berufungsvorentscheidung betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001 vom 21. Mai 2003 ändern, da der Begründungsmangel…
…konkret zu neuen Erkenntnissen im Tatsachenbereich gegenüber dem Erstverfahren geführt hätte(n) und inwiefern dadurch ein im Ergebnis anders lautender Spruch indiziert worden wäre. Auch die weiteren Ermittlungsversuche des Finanzamtes sowie die daraus resultierenden Ergebnisse vermögen den Begründungsmangel der angefochtenen Wiederaufnahme-bescheide nicht zu sanieren…
…sind Begründungsmängel im Rechtsmittelverfahren nicht sanierbar. Das heißt, dass das Nichtanführen von neuen Tatsachen oder Beweismittteln in der Bescheidbegründung im weiteren Verfahren nicht nachholbar ist und zur ersatzlosen Aufhebung des angefochtenen Bescheides führt. Der Beschwerde war daher in diesem Punkt statt zu geben, der Wiederaufnahmebescheid…