…84/15/0054), dazu im Folgenden. Dass vor dem Stichtag 01.01.2013, zum diesem Stichtag und auch zeitlich danach eine rege Bautätigkeit auch in der unmittelbaren Umgebung der beschwerdegegenständlichen Grundstücke gegeben war, ist aufgrund der vielfach neu entstandenen Wohnhäuser bzw. Wohnsiedlungen offenkundig: Zur näheren…
Eine Zuordnung zum Grundvermögen setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht voraus, dass das Grundstück zum betreffenden Stichtag vollkommen aufgeschlossen ist. Entscheidend ist vielmehr, ob in naher Zukunft eine Verwendungsänderung als wahrscheinlich anzusehen ist (VwGH 14.01.1980. 3519/78), wobei es entscheidend auf…
…Bei meiner Ankunft hielten sich mehrere (zumindest 3) Personen auf dem Grundstück auf, vor dem Grundstück parkte ein PKW mit ukrainischem Kennzeichen. Die Bautätigkeiten scheinen abgeschlossen zu sein, die Einfamilienhäuser fertig und bewohnbar. Eine Abgrenzung der EFH durch einen Zaun oder Ähnliches gibt es nicht. …
Unglücklicherweise wurde genau jenes Finanzamt, welches bereits mit seinen mangelhaften Ermittlungen und "nicht nachvollziehbaren Denkprozessen" tatkräftig zu den rechtswidrigen Bescheiden beigetragen hat, mit weiteren Ermittlungen im gegenständlichen Verfahren beauftragt. Wie sich aus einer von der steuerlichen Vertretung vorgenommenen Akteneinsicht und aus dem Ergebnisbericht vom 14…
…dass sich zumindest 3 Personen auf dem Grundstück aufgehalten haben, vor der Tür parkte ein PKW mit ukrainischem Kennzeichen. Die Bautätigkeiten schienen abgeschlossen zu sein, die Einfamilienhäuser fertig und bewohnbar. Eine Abgrenzung zwischen den Einfamilienhäusern durch einen Zaun oder Ähnliches gibt es nicht. Laut den…
Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
…Sicht progressive Wertsteigerung der Liegenschaft, ausgelöst durch den U-Bahnbau bzw. die damit verbundene Bautätigkeit in jüngster Zeit verweist. Aus Sicht des UFS entspricht es der Lebenserfahrung, dass in U-Bahnnähe gelegene Grundstückspreise ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Trassenführung bzw. der Lage der Stationen…
Errichtet eine österreichische GmbH für eine polnische Papierfabrik eine Kesselanlage, wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus…
…sich an der Verbesserung der Liegenschaft offenkundig nicht beteiligt haben, mit der vorliegenden Vereinbarung die durch die Bautätigkeit des Bw (und seiner Ehefrau) eintretende Wertsteigerung - soweit sie über den Wert der ihnen jeweils verbleibenden Einheiten Top 1-5 hinausgeht- dem Bw. (und seiner Ehefrau) übertragen…
…seien. In Beantwortung des Vorhaltes legte der Bw. dar, dass er den Betrieb aufgrund der Anfang der Neunzigerjahre in der Umgebung von GR gegebenen regen Bautätigkeit eröffnet habe, da dort viele ortsfremde Firmen tätig gewesen seien, die für ihre Bauarbeiter während der Woche Quartiere entlang…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…
…14 Abs. 3 DBA-CZ). Auch der für die Qualifikation von Baustellenbetriebstätten maßgebende Grundsatz, dass die Baustellenfrist für jede Baustelle gesondert anzuwenden ist und daher die Bautätigkeit auf getrennt zu wertenden Baustellenprojekten nicht zusammenzurechnen ist, kommt bei der Qualifikation von Dienstleistungsbetriebstätten nicht zur Anwendung. Werden…
…den der kaufmännischen Abwicklung dienenden Räumlichkeiten der ARGE die Betriebstätteneigenschaft zu nehmen. Allerdings wird zu beachten sein, dass dadurch keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne des deutschen Partners in Österreich zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der österreichische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile…
…1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341, EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz. Wohl kann im Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so…
…es z.B. darauf ankommen, ob es sich bei den angemieteten Schalungselementen im wesentlichen um so komplette Schalungsausrüstungen handelt, dass sie als Einheit bereits die vom Mieter ausgeübte Bautätigkeit ermöglichen; Menge, Volumen und Zusammengehörigkeitsgrad der Schalungsausrüstung werden daher im gegebenen Zusammenhang eine Rolle spielen; für…
…die Filiale als Repräsentanz im Sinn von Art. 4 DBA-UdSSR zu werten sein sollte, keinesfalls die gesamten aus der Bautätigkeit herrührenden Gewinne in Rußland zu besteuern sind. Vielmehr beschränkt sich der russische Besteuerungsanspruch nur auf jene Gewinnteile, die auf Grund einer Funktionsanalyse den in…
…inländischen, die 12 Monatsfrist übersteigenden Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil bei einer über ganz Österreich verteilten Bautätigkeit das Erfordernis der räumlichen Zusammengehörigkeit der einzelnen Baustellen nicht mehr gegeben ist. Diese Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß sie auf deutscher Seite korrespondierend geteilt wird 07…
…unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich…
…dann ist zunächst festzustellen, ob diese deutsche Mitunternehmergemeinschaft (KG-Gesellschafter und atypisch still beteiligte GMBH) durch die Bautätigkeit in Österreich eine Baubetriebstätte (länger als 12 Monate andauernde Bauausführung) begründet hat. Trifft dies - auf der Ebene der Mitunternehmergemeinschaft - zu, dann unterliegen alle Partner dieser Mitunternehmergemeinschaft der…
…und Bodens ist die Beschwerdeführerin (100%) - keine Verrechnung eines Baurechtszinses für den Liegenschaftserweiterungsbau A 28/B bzw. es erfolgte keine Erhöhung des bestehenden Baurechtszins (entgegen dem Baurechtsvertrag alt) - "Naheverhältnis" - Mutter/Enkel (100%) - ST verfügt über kein eigenes Personal - Personalagenden während der Bautätigkeit (Bauabwicklung - Planung, Überwachung…