Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1596
Errichtung von Telekommunikation-Sendestationen
geltende FassungEAS-AuskunftM 79/1-IV/4/00vom 07.02.2000
Wortlaut laut Findok
Errichtet ein deutsches Unternehmen
für ein österreichisches Telekommunikationsunternehmen eine Vielzahl
von Sendestationen (Sendemasten auf Dächern oder in eigens errichteten
Senderschutzbauten), wobei die Errichtung der einzelnen Sendestation nur rund 2
bis 3 Wochen in Anspruch nimmt und das Errichtungsnetz sich über ganz
Österreich erstreckt, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen
keine Zusammenrechnung der einzelnen Kurzbauzeiten mit der Wirkung der Annahme
einer inländischen, die 12 Monatsfrist übersteigenden
Baubetriebstätte anzunehmen. Dies deshalb, weil bei einer über ganz
Österreich verteilten Bautätigkeit das Erfordernis der räumlichen
Zusammengehörigkeit der einzelnen Baustellen nicht mehr gegeben ist. Diese
Auffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß sie auf deutscher
Seite korrespondierend geteilt wird
07. Februar
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 79/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2850
- Gültig
- 07.02.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF