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BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 2/2

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 1/2

…3 FinStrG als Zusatzstrafen zu der zuletzt mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 24. April 2019, SpS19, verhängten Strafe ausgesprochen. Die Kosten des verwaltungsbehördlichen und des verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens werden in Höhe von € 500,00 festgesetzt. Darüber hinaus wird die Beschwerde hinsichtlich der Anlastung einer Verkürzung…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 2/2

…Als erschwerend waren die unten angeführten einschlägigen Bestrafungen zu beurteilen, wobei die weitere Verurteilung vom 24. April 2019 Grund für die Verhängung der Zusatzstrafen ist. Aus dem Finanzstrafregister sind folgende verwaltungsbehördliche Bestrafungen des Beschuldigten ersichtlich: Erkenntnis vom 12. November 2010 wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs…

UFSI FSRV/0028-I/12Neuerliche Abgabenhinterziehungen eines türkischen Gastwirtes durch Verheimlichung von Bareinkäufen im Gastronomie-Großhandel; Ausmessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2013

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

BFG RV/2300008/2016Abgabenhinterziehungen eines rumänischen Geschäftsmannes; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.11.2018Teil 1/2

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

BFG RV/5300011/2015Abgabenhinterziehung einer Gastwirtin, welche infolge fehlender Geldmittel die Befolgung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten beendet; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2016Teil 2/2

…die von der Beschuldigten betreffend die Monate Jänner bis Juli 2012 begangenen Hinterziehungen mit letztem Fälligkeitstag 15. September 2012), so ist - wie im gegenständlichen Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 2/2

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag sind sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

BFG RV/5300006/2014Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch einen Zolldeklaranten, der aus widersprüchlichen Rechnungsangaben die Warennummer ungeprüft übernommen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…2008), so ist gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG hinsichtlich der (nunmehr auszusprechenden) Geldstrafe eine (weitere) Zusatzstrafe zu verhängen. Dabei ist nach ständiger Judikatur für die Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre, sodass, entsprechend…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 2/2

…hier: die am 30. Juni 2007 bewirkte Verkürzung der Einkommensteure 2006), so ist - wie im gegenständlichen Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller…

BFG RV/6300001/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsmannes unter Verwendung diverser GmbHs; zuletzt mittels steuerlich nicht erfasster Fahrzeugverkäufe; Ausmessung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2019Teil 2/2

…verbliebenen, in den Jahren 2010 und 2011 begangenen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und an Normverbrauchsabgabe bei der B-GmbH), so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln…

BFG RV/5300043/20181. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines selbständigen Industriemonteurs im Rückfall; 2. Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2019Teil 2/2

…hier: der Beschuldigte für die strafrelevant verbliebenen, zuletzt am 15. Jänner 2013 bewirkten Hinterziehungen von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2011 bis Dezember 2012), so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst…

UFSK FSRV/0007-K/12Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, neuerlich Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung; Beachtung des Doppelbestrafungsverbotes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.08.2013Teil 2/2

…nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3…

UFSL FSRV/0004-K/10Finanzdienstleister, welcher als Gesellschafter einer GmbH Schwarzgeld in die eigene Tasche umleitet; Zusatzstrafe wegen fahrlässig verkürzter Kapitalertragsteuern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.05.2011

…ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe (hier: die in der Strafverfügung verhängten…

BFG RV/6300001/2017Verhängung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen Getränkegroßhändler, welcher neben umfangreichen Abgabenhinterziehungen wegen organisiertem und europaweitem Getränkeschwarzhandel (Bestrafung durch einen Schöffensenat) noch weitere grob fahrlässige und vorsätzliche Verkürzungen an Bier- und Alkoholsteuern zu verantworten hat; Bemessung der Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2020Teil 2/2

Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG zu beachtenden Vorentscheidung verhängte Strafe (hier: die in…

UFSL FSRV/0007-L/08Verhängung einer Zusatzstrafe für lange zurückliegende Abgabenhinterziehungen eines teilweise als Einzelunternehmer, teilweise als Geschäftsführer einer GmbH tätigen Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2011

…3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 leg.cit. in der Fassung des SteuerreformG…

BFG RV/5300008/2026Verhängung einer Zusatzstrafe nach einer Strafbeschwerde unter Berücksichtigung des Verböserungsverbots
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.07.2026

…bewirkt. Da die Beschuldigte somit nach der Zeit der Begehung schon in den beiden früheren Verfahren hätte bestraft werden können, ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die…

UFSL FSRV/0044-L/05Abgabenhinterziehungen eines Parkettfußbodenlegers, Bemessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

…Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs.3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe abzuziehen, der verbleibende Rest ergibt…

UFSS FSRV/0026-S/06Beitrag zur Abgabenhinterziehung durch Lieferung von Heizöl anstelle von Diesel, wenn der Beschuldigte weiß, dass damit die LKWs im Fuhrpark eines Transportunternehmens betankt werden sollen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.11.2009

…Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in dem gemäß § 21 Abs.3 FinStrG zu beachtenden Vorerkenntnis verhängte Strafe abzuziehen, der verbleibende Rest ergibt…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…000,00 in Abzug zu bringen ist, wodurch schließlich die nunmehrige Zusatzstrafe € 5.000,00 beträgt. Die obigen Erschwerungs- und Milderungsaspekte, sowie die Sorgepflicht des Beschuldigten sind in gleicher Weise auch bei der Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe zu bedenken, welche zumal aus spezial- und generalpräventiven…

BFG RV/6300015/2014Geschäftsführer einer Gebäudereinigungs-GmbH, ua Eingangsrechnungen ohne UID-Nummern verwendend; Bemessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.01.2017Teil 2/2

…in der Zeit vom 20. Februar 2009 bis zum 21. Jänner 2012 begangenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG), so ist - wie im gegenständlichen Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe…