…Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen a,über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. Juni 2007 gegen den Bescheid über die Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Feldkirch vom 23…
…Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen a, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Juni 2007 gegen den Bescheid über die Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde…
…das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen P.C., Rechtsanwalt, S., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 16. November 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung (Ausdehnung) eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Salzburg…
…die Rechte eines belangten Verbandes in einem Finanzstrafverfahren) zurückgewiesen worden war, und 2. vom 5. Februar 2021 gegen den Bescheid vom 29. Jänner 2021, mit welchem eine Beschwerde gegen die Mitteilung vom 4. November 2020 über eine Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens (inhaltlich eine Modifikation der Verdachtslage…
…lit. a FinStrG ist auf die bereits angeführte Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 2. März 2005, GZ. RV/0186-I/04, zu verweisen. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bemerken, dass für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens keine vorhergehende rechtskräftige Festsetzung der Abgaben erforderlich ist. Wie…
…nicht nachvollziehbar erscheint, dass die Vermietungen über Jahre hinweg eine nahezu tägliche Anwesenheit des Beschwerdeführers bei den Mietobjekten erforderlich machten. Was die tatsächliche Höhe der Fahrtkosten betrifft, lässt sich aus den vorliegenden Schätzungen noch nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen, in welchem…
…Einleitung eines Finanzstrafverfahrens keine vorhergehende rechtskräftige Festsetzung der Abgaben erforderlich ist. Zum weiteren Beschwerdevorbringen ist zu bemerken, dass sich im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren die Prüfung der Frage, ob die Wiederholungsprüfung rechtswidrig war, erübrigt, zumal der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführt, dass die Verletzung des Verbotes der…
…Schon in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat vom 26. Jänner 2006 wurde die tatsächliche Anschuldigung insoweit korrigiert, als eine Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens hinsichtlich dieser Abgabenhinterziehung auf die Monate August 1997 bis Dezember 1997 sowie Jänner 1998 bis Dezember 1998 durchgeführt und auch der…
…höher als in der Strafverfügung ist darauf hinzuweisen, dass die Strafverfügung von einer grob fahrlässigen Verzollungsumgehung ausgegangen ist, das Erkenntnis jedoch aufgrund der Stellungnahme des Amtsbeauftragten, in der eine Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens auf vorsätzliche Begehung erfolgt ist, von Schmuggel, sodass sich der Strafrahmen verdoppelt hat…
…über die Rechte eines Beschuldigten in einem Finanzstrafverfahren) zurückgewiesen worden war, und 2. vom 5. Februar 2021 gegen den Bescheid vom 29. Jänner 2021, mit welchem eine Beschwerde gegen die Mitteilung vom 4. November 2020 über eine Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens (inhaltlich eine Modifikation der Verdachtslage…
…Wohnung der Verdächtigen an der Anschrift XXX1 und den Geschäftsräumlichkeiten an der Anschrift XXX2 geschehen ist. Durch eine ergänzende Information der Beschwerdeführer über die am Tag der Hausdurchsuchung erfolgte Ausdehnung des gegen sie nunmehr bestehenden Verdachtes sind diese aber nicht in ihren Rechten verletzt worden…
…die anschließend folgenden Ratenzahlungen beim ältesten Rückstand zuerst gegenverrechnet worden, sodass sich der strafbestimmende Wertbetrag betreffend die Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens hinsichtlich des gesamten Verkürzungsbetrages auf € 31.249,66 verringert habe. Aus den getroffenen Feststellungen ergebe sich, dass die Beschuldigte die ihr vorgeworfene Abgabenhinterziehungen nach …
…gefälschten Eingangsrechnungen Vorsteuern erschlichen worden wären, weshalb die Steuerfahndung (damals Prüfungsabteilung Strafsachen) mit Hausdurchsuchungen beauftragt wurde. Nach einer Ausdehnung des Prüfungsauftrages und einer Auswertung der am 4. Juni 2004 den Fahndern übergebenen Unterlagen samt geständiger Verantwortung des DH am 29. Juni 2004 (gefaxte Niederschrift im…
…Verordnung erstrecken. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Mit dem als "Ausdehnung des Bescheides über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 21. Juli 2006" bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. November 2006, SN X1, hat das Finanzamt Innsbruck…
…Einleitung (bzw. Ausdehnung) des Finanzstrafverfahrens zu Unrecht erfolgt und werde daher die ersatzlose Behebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde I. Instanz zu prüfen, ob genügend Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Gemäß…
…Abs. 2 lit. a FinStrG begangen habe. Die Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens wurde schließlich mit Beschwerdeschrift vom 19. Dezember 2002 bekämpft, welche eine gleich lautende Begründung wie die Eingabe vom 5. Dezember 2002 enthält. Desgleichen wird beantragt, das Finanzstrafverfahren einzustellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß …
…beantragt, von einer Ausdehnung des am 11. Juli 2006 eingeleiteten Finanzstrafverfahrens abzusehen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 in Verbindung mit § 83 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz, sofern genügend Verdachtsgründe für die Einleitung wegen eines Finanzvergehens gegeben sind, das Finanzstrafverfahren einzuleiten. Die…
…Beschwerde auch insoweit stattzugeben und das Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts einer Verkürzung an Einkommensteuer 2013 von € 9.482,00 gemäß §§ 136, 157, 31 Abs. 1 und 82 Abs. 3 lit. c FinStrG wegen Verfolgungsverjährung zum Zeitpunkt der Ausdehnung des Finanzstrafverfahrens einzustellen. Damit verbleibt allein…
…als Finanzstrafbehörde zur Geschäftszahl FV geführte Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136, 157, 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim ehemaligen Finanzamt Wien 9…