…den Streitjahren an der Fa. H. GmbH als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt. Nach Einbringung von Berufungen gegen die Bescheide betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998 und 1999 durch die steuerliche Vertreterin der Fa. H. GmbH u. Mitges. (= Zweitberufungswerberin) aus…
…des Aufwands- und Ertragsprinzips, zeitlich zu erfassen ist (vgl. VwGH 6.4.1995, 94/15/0194; Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 24, Tz 64, 83). Fest steht jedenfalls, dass seitens der H. die Beteiligungstranchen IV und V gekündigt wurden; in Folge aber entstanden zwischen ihr und…
…von € 700.000 an Umsatzerlösen um mehr als € 300.000 überschreiten, ab dem Folgejahr zur Buchführung verpflichtet. Im Prüfungsfall erfolgte die Buchhaltung des Jahres 2014 jedoch entgegen dieser Bestimmung nach dem Aufwands- und Ertragsprinzip, laut Aussage des Buchhalters wurden auch keine Inventuren durchgeführt…
…eine Liquiditätsfrage und nicht eine Frage des Gewinnes. Beispielsweise kann bei privaten Entnahmen durch Beteiligte zwar eine mangelnde Liquidität vorliegen, aber dennoch ein Gewinn im Jahr vor der Insolvenzeröffnung erzielt werden. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bewirken dem Aufwands-und Ertragsprinzip folgend…
…Geschäftsfälle wären nach dem Aufwands- und Ertragsprinzip zu berücksichtigen, insbesondere der enorme Aufwand auf Grund des Hochwassers 2013 bei dem Projekt in Kössen sowie die damit verbundenen Zinsen. Wie schon mehrmals seit 2013 ausgeführt, habe es eine Gewinnverteilungsvereinbarung zwischen dem Bf und der C-GmbH…
…3 der FAQ, auf welchen die belangte Behörde Bezug nimmt, sieht zwar solche Abgrenzungen vor; nach seinem klaren Wortlaut aber nur bei Anwendung des Aufwands- und Ertragsprinzips (arg.: "Einnahmen-Ausgaben-Rechner können aber auch […]", d.h. statt den Ausführungen des vorherigen Absatzes, wo unter…
…entstanden sind oder wenn die Zahlung dieser Fixkosten durch den Antragsteller erfolgt ist? Grundsätzlich sind Fixkosten im Zeitraum ihres wirtschaftlichen Anfallens, d.h. nach dem Aufwands- und Ertragsprinzip zu erfassen. Folglich kommt es grundsätzlich darauf an, wann die Fixkosten entstanden sind. Zu beachten gilt aber…
…getragen. Unterschiede in der Systematik der Gewinnermittlung (Aufwands- und Ertragsprinzip einerseits und Zu- und Abflussprinzip andererseits) dürfen demnach nicht Grundlage für eine Differenzierung im Umfang der Begünstigung sein. Eine Unterscheidung zwischen Verbindlichkeitsnachlässen, die zur Herstellung der Totalgewinngleichheit als fiktive Betriebseinnahmen zu erfassen sind und solchen…
…der Ermittlung des Gewinns zu berücksichtigen gewesen wäre, weshalb dieser pauschal ermittelte Betrag auch als Abschlag beim Übergangsgewinn anzusetzen sei. Grundgedanke der Ermittlung eines Übergangsgewinns ist, dass bei den unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten verschiedene Prinzipien (Zufluss-Abfluss gegenüber Aufwands- und Ertragsprinzip) bzw. unterschiedliche Gewinnermittlungsgrundsätze (§ 4/1 oder …
…zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Der Bf ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG mittels Bilanzierung. Im Rahmen der betrieblichen Einkünfte werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben von 'Bilanzierern' nach dem Aufwands- und Ertragsprinzip erfasst…
…angedeutet werde - da ein Bilanzierer das "Aufwands- und Ertrags-Prinzip' einzuhalten habe und nicht nach dem "Zu- und Abfluss-Prinzip" bilanziere. Die in der Bescheidbegründung angeführte Aussage hinsichtlich der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes sei als Pauschalaussage zu werten und sei vom Finanzamt überhaupt nicht begründet worden…
…des Jahresabschlusses, die auf die Besonderheiten des Unternehmens Rücksicht nimmt. Die Einzelposten sind klar von einander abzugrenzen. Aktiva und Passiva dürfen miteinander nicht verrechnen sowie Aufwände und Erträge nicht saldiert werden. Werden Aktiven und Schulden unklar und unübersichtlich bezeichnet bzw. wird unzulässigerweise saldiert, wird von…
…Es wurden die Bankkonten abgestimmt, ebenfalls wurden die Lieferantenkonten laufend angesprochen. Ein Kassabuch wurde geführt und die betreffenden Stände in der Buchhaltung erfasst. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die laufende Buchhaltung im Jahr 2002 ebenso weitergeführt wurde wie im Jahr 2001. Eine Änderung trat erst…
…steuerlich nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind für die Bilanzansätze Umstände zu berücksichtigen, die objektiv bereits am Bilanzstichtag tatsächlich bestanden haben, dem Steuerpflichtigen jedoch erst zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellungszeitpunkt (Zeitraum der Bilanzerstellung) bekannt wurden (werterhellende Umstände, VwGH 16.12.1999, 95/15/0027; VwGH 26.9…
…der Leistungserfüllung auch der Zuschuss realisiert (zB Zuschüsse zur Preisauffüllung). Dienen Zuschüsse zur Deckung eines bestimmten Aufwandes, ist der Zuschuss im Aufwandsentstehungszeitpunkt zu realisieren (zB Zinsenzuschüsse). Werden Zuschüsse ohne Rückzahlungsverpflichtungen für bestimmte Zwecke gewährt, fallen Zufluss- und Realisierungszeitpunkt zusammen (VwGH 29.10.1974, 1141/74)…
…von Software resultiere, welche in die Firma eingebracht worden sei. Nach den abverlangten Unterlagen betrifft dieser Aufwand Dienstleistungen, die von der Fa ITS GmbH an Hr SG erbracht wurden (Software Entwicklungs- und IT-Dienstleistungsvereinbarung vom 26.7.2000, Rechnung vom 12.12.2000). Die entwickelte…
…daher dann, wenn die Umsatzsteuer bisher nach dem Bruttosystem behandelt wurde, der Wert der Warenbestände (ohne Umsatzsteuer) und der Warenforderungen (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich des Wertes der Warenschulden (einschließlich Umsatzsteuer) zum Anfang des Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres), für das der Gewinn erstmals durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird, dem erstmals…
…13.4 Zweikontenmodell Rz 1433: Die obigen Grundsätze gelten auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige des so genannten Zweikontenmodells gezielt bedient. Das Wesen dieses Modells besteht darin, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben über zwei verschiedene Konten geleitet werden. Vom Konto, auf das die Betriebseinnahmen gebucht werden…
…einer aktiven Tätigkeit des Bw. im Jahr 2006, sondern Folgeprovisionen aus der im Jahr 2005 wegen Pensionierung eingestellten ehemaligen Tätigkeit des Bw und nicht in die Veranlagung des Jahres 2006 aufzunehmen, sondern ebenso wie die im Jahr 2007 zugeflossenen bzw. in Folgejahren noch zufließenden Beträge…
…der Umlaufvermögen darstellt, Tausch, Erlass von Verbindlichkeiten, Kursgewinne aus Fremdwährungsdarlehen) siehe Rz 658 ff und 731 ff. 5.1.3.3 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 17 EStG 1988 Rz 1029: Die Betriebseinnahmen sind wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufzuzeichnen. Siehe dazu Rz 4101 ff.