…sondern Personen ab dem Zeitpunkt, ab dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgebend für die Zuerkennung der Familienbeihilfe ist das Datum des letzten, das Asylverfahren positiv abschließenden Bescheides. Da die Flüchtlingseigenschaft mit Bescheid des Unabhängigen Bundesasylsenates vom 03.08.2005 zuerkannt…
… 50y Abs. 2 FLAG 1967 an. Im Streitfall sei mit Bescheid vom 14. März 2005 Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt worden, weshalb dem Antrag auf rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe nicht nachzukommen war. In der mit Schreiben vom 11. Juli 2005 gegen den Abweisungsbescheid vom…
…im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention nicht mehr österr. Staatsbürgern gleichgestellt sind, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Abgesehen davon, dass diese Novellierung nicht in laufende Verfahren Anwendung findet, ist darüber hinaus eine rückwirkende Anwendung nicht…
…I Nr. 142/2004 treten mit 1.Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Die neue Regelung tritt rückwirkend mit 1. Mai 2004 in Kraft. Das heißt…
…Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Asylbescheides. Da der Asylbescheid am 23.12.2004 ausgestellt wurde, konnte Ihnen die Familienbeihilfe ab Dezember 2004…
…Begründung: Gemäß Bundesgesetzblatt Nr. 142/2004 sind österreichischen Staatsbürgern nun nicht mehr Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Asylbescheides. Sie sind seit 27…
…Nr. 142/2004 treten mit 1.Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Die neue Regelung tritt rückwirkend mit 1.Mai 2004 in Kraft. Das heißt, es…
…Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Asylbescheides." Gegen den Bescheid wurde Berufung eingebracht. Es wurde beantragt, die Familienbeihilfe im Sinne des Antrages vom…
…gleichgestellt, sondern Personen ab dem Zeitpunkt, zu dem ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 zuerkannt worden ist. Maßgeblich ist der Datum des Asylbescheides." Es wurde ein Antrag auf Vorlage der Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt, da die Entscheidung auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhe. Die…
…sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Gemäß § 10 Abs.3 FLAG wird die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Gemäß § 10 Abs.4 FLAG 1967…
…Personen gilt, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. In der bis 1. Mai 2004 geltenden Fassung lautete diese Bestimmung folgendermaßen: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich…
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 3 leg.cit. besagt: Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr.…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie selbst sowie die anspruchsvermittelnden Kinder entweder einen Aufenthaltstitel nach den §§ 8 oder 9 NAG hätten oder ihnen Asyl nach dem Asylgesetz 2005 gewährt worden sei oder die subsidiäre Schutzberechtigung zuerkannt worden sei. Diese Voraussetzungen seien erst seit Mai…
…normiert: "(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF…
…normiert: (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF…
…in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 100/2005, treten mit 1. Jänner 2006, nach Maßgabe der Übergangsbestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, sowie des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100, in Kraft. Für die Klärung der…
…auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 3 leg.cit. besagt: Abweichend von Abs. 1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr.…
…denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." lautet: Abs. 1 gilt nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Personen denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Gemäß …
…BGBl. I Nr. 142/2004 treten mit 1. Mai 2004 in Kraft. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen bis einschließlich des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde." Das Bundesgesetzblatt, in dem das Pensionsharmonisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 142/2004, verlautbart…
…1 nicht für Personen, die sich seit mindestens sechzig Kalendermonaten ständig im Bundesgebiet aufhalten, sowie für Staatenlose und Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 1997 gewährt wurde. Gemäß Abs. 3 genügt es auch, wenn der andere - im gemeinsamen Haushalt lebende - Elternteil die Voraussetzungen gem. Abs…