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UFSW RV/1152-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (vgl. VwGH 30.4.2003, Zl. 98/13/0119). Es besteht auch keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH 14…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 aus. (vgl Erkenntnisse des…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH…

UFSW RV/1688-W/02Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2003

…und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach …

UFSW RV/0870-W/05Bei einer falschen Firmenanschrift ist die Übereinstimmung der Anschrift des leistenden Unternehmers mit jener unter der es seine Firma im Firmenbuch eintragen ließ unbedeutend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…existierte. Schon daraus ergibt sich für den Berufungsfall, dass die Angabe einer nicht existenten Adresse des leistenden Unternehmers für sich selbst die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug ausschließt. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die steuerliche Erfassung der ABGmbH erst im Jahre 2001 erfolgte, sie…

UFSW RV/2089-W/08Verlust des Vorsteuerabzuges, wenn Rechnung nicht die "richtige" Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Rechnungen der B.GmbH aufgrund Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers der Vorsteuerabzug iHv insgesamt Euro 51.190,82 zu versagen. Die Abgabenbehörde erster Instanz folgte den Feststellungen der Bp und erließ den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer des Jahres 2005 mit Datum…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl. ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zB 1.6.2006, 2002/15/0174). Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist insbesondere die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine…

UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…auch eine dürftig eingerichtetes Büro die Anschrift eines Unternehmens sein. Überdies habe die Finanzverwaltung nach ihren eigenen Angaben dort Posthäufen vorgefunden, die am 5. März 2001 bereits beseitigt waren. Bereits die Aktivität der Veränderung am Firmensitz bedeute, dass an der Adresse des leistenden Unternehmens Arbeiten…

UFSW RV/1585-W/03Betriebsausgaben, verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…Feststellung des Namens und der Anschrift des Unternehmens ermöglicht. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adressenicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt…

UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…und die richtige Adresse zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (vgl. VwGH 30.4.2003, 98/13/0119). Es besteht auch keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH 14.1…

UFSW RV/0504-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…Anhaltspunkte ergab, geht der Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Rechnung der Firma A eine falsche Adresse des Leistungserbringers aufwies. Bereits die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt aber für sich allein die Berechtigung des Leistungserbringers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Zif…

UFSW RV/0804-W/04unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…und die richtige Anschrift enthalten. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (vgl. VwGH 30.4.2003, 98/13/0119). Es besteht auch keine Möglichkeit eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als…

BFG RV/7102315/20131. Kein Vorsteuerabzug mangels richtiger Anschrift des leistenden Unternehmers 2. Kein Vorsteuerabzug mangels Zurechnung zum Rechnungsaussteller
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 1/2

…ist die Angabe einer falschen Adresse grundsätzlich kein "kleiner", den Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler (vgl. neben den oben zitierten Erkenntnissen weiters VwGH vom 1.6.2006, Zl. 2004/15/0069, VwSlg 8140/F, mwN). Die Angabe des liefernden und leistenden Unternehmers dient nicht nur der…

UFSW RV/0762-W/031. Der Vorsteuerabzug steht nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Rechnung zu. Diese setzt auch die richtige Adresse des Leistungsempfängers voraus. 2. Der Abzug von Betriebsausgaben steht nur dann zu, wenn nach vorheriger Aufforderung nach § 162 BAO der Empfänger der abgesetzten Beträge genannt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH vom 28.5.1997, Zl. 94/13/0230). Dass die in den Rechnungen genannte AO KEG an der dort angeführten Adresse nicht existierte, ist eine…

UFSW RV/1740-W/021. Aberkennung des Vorsteuerabzuges wegen falscher Anschrift des angeblich leistenden Unternehmers 2. Ausstellung von Scheinrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.01.2007

…Im Berufungsfall ist unstrittig, dass die in den Rechnungen des Unternehmens I. angeführte Adresse gar nicht existierte, schon aus diesem Grund steht der Bw. im Sinne obiger Ausführungen kein Vorsteuerabzug zu, da schon durch die Angabe einer falschen Adresse die Erfordernisse des § 11 UStG 1972…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…im Firmenbuch. Die Bp. gab folgende Stellungnahme zur Berufung ab: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH schließe die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH vom 28.5.1997, 94/13/0230). Ad nicht anerkannte Vorsteuern der Fa…

UFSL RV/0019-L/04Vorsteuerabzug bei fehlendem Rechnungsmerkmal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2004

…gehört auch der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Die Rechnung muss dabei den richtigen Namen und die richtige Anschrift enthalten. Die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (vgl…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 1/2

…cit. erfordert daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (vgl…

UFSG RV/0178-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2004

…und die richtige Adresse zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich…