…die Einsatzorte des Berufungswerbers (Baustellen) sich über einen längeren Zeitraum erstrecken würden, könnten die Frühstückskosten nur in der Anfangsphase von fünf Tagen anerkannt werden. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag führte der Berufungswerber aus, dass ihm sein Arbeitgeber eine Schlafmöglichkeit (Schlafplatz in einer Baracke) unentgeltlich zur…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verpflegungsmehraufwand, dass der Verpflegungsmehraufwand bei durchgehendem Einsatz am gleichen Ort während nach zumindest fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mehr zusteht, da nach Ablauf dieser Anfangsphase vom Abgabepflichtigen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 27.6.1989, 88/14/0197)…
…wiederkehrenden Aufenthalten an einem Ort (s zB VwGH 29.10.2003, 2003/13/0033). Wird der Arbeitnehmer an einem Einsatzort wiederkehrend, aber nicht regelmäßig tätig, gilt eine Anfangsphase von 15 Tagen pro Kalenderjahr (sh. Jakom/Lenneis EStG, 2014, § 16 Rz 44). Die Verwaltungsübung folgt der…
…sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erstrecken würde. Er sei am Einsatzort für die Kursdauer (mehrere Kursblöcke zu unterschiedlichen Zeiten) wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig und daher sei die Anfangsphase von 15 Tagen heranzuziehen. Laut LStR 2001…
…als 9. und 10. Fahrt nach CC innerhalb der Anfangsphase von 15 Tagen. Obwohl diese beiden Fahrten vom 6. und 7.2.2002 innerhalb der Anfangsphase von 15 Tagen betreffend Fahrten nach CC erfolgt sind, kann dem Bw. hiefür kein Tagesgeld zugestanden werden, weil er…
Seminars sehr allgemein gehalten war und daher für Angehörige vieler Berufsgruppen passend gewesen wäre. Der Bw. gab an, unter der Zuhörerschaft bei diesem Seminar hätten sich nur Personen aus dem Bereich der Finanzdienstleister befunden. Er gab an, dass einige 100 Mitarbeiter der Fa. AS GN…
…Bei seinen Reisen im Sinne des § 16 EStG sei er an den Einsatzorten wiederkehrend aber nicht regelmäßig tätig gewesen. Die Anfangsphase von 15 Tagen stehe pro Kalenderjahr zu. Beantragt wird die ungekürzte Berücksichtigung der Werbungskosten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5. Juli 2004 gab das Finanzamt dem…
…längeren Zeitraum erstreckt. Von einem längeren Zeitraum sei dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort durchgehend tätig wird und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird (vgl. LStRL 2002 Tz 300 und 301). Gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 iVm § 26 Z…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG, sodass vom Finanzamt zu Recht kein Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt wurde. Eine Anfangsphase lag nicht vor, weil der Bw. auch in den letzten sechs Monaten des Vorjahres immer wiederkehrend das ihm zur Betreuung der Fernmeldeanlagen zugewiesene Autobahnnetz bereist hatte. Auch unter…
…setzt eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort oder in einem Einsatzgebiet ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nach der Verwaltungsübung nur für die jeweilige Anfangsphase zu. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird dadurch begründet, dass sich die Dienstvorrichtung bzw. Ausübung der Tätigkeit…
…Wirksamkeitder Berechnung der Zuteilung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dar"Anfangsphase" von fünf Tagen neu zu beginnen. Der Arbeitnehmer wird an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (mindestens einmal wöchentlich; vgl. VwGH 02.08.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen wird überschritten…
…an diesem Ort. Diesfalls kann mit der Berechnung der "Anfangsphase" von fünf Tagen neu begonnen werden. Bei einem kurzfristigen (das heißt an keinem Einsatzort länger als durchgehend fünf Tage) und häufigen Wechsel der Arbeitsstellen wird an diesen Orten keine Arbeitsstätte begründet. Rz 10297: § 16 Abs…
…die beantragten Taggelder hingegen jeweils nur für die Anfangsphase von 15 Tagen pro Kalenderjahr zum Abzug zuließ (dies betraf für 2006 die Dienstreisen nach Mazedonien und für 2007 die Dienstreisen nach Mazedonien sowie Albanien) und die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern nicht gewährte…
…d.h. wenn ihm dieses erst vor kurzem zugewiesen worden ist und er sich daher bei seinen Reisen in diesem in einer "Anfangsphase" -diese wird in der Regel mit fünf Arbeitstagen anzunehmen sein- befindet: Auf gegenständlichen Fall trifft dies allerdings nicht zu, da der Bw…
…Salzkammergut) zur Gebietesdefinition eignen. Erstreckt sich die Reisetätigkeit ständig auf ein noch größeres Gebiet (z.B. auf ganz Niederösterreich) liegt kein Einsatzgebiet vor. Für die Anfangsphase von fünf Tagen in einem (neuen) Einsatzgebiet und für Reisen außerhalb des Einsatzgebietes stehen Tagesgelder bzw. die Differenzreisekosten nach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Irene Eberl, Reinhold Haring, und Mag. Arch. Johann Schandl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung des Bw., adr.Bw., vertreten durch Mag. Manfred Takacs…
…Einsatzort bzw. in einem Einsatzgebiet ergibt. Wird an einem Einsatzort oder in einem Einsatzgebiet ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf bzw. fünfzehn Tage zu (VwGH 5.10.1994, 92/15/0225; VwGH 20.4.1999, 98…
…einem Einsatzort oder eine unregelmäßig wiederkehrende Tätigkeit an einem Einsatzort ergibt. Wird an einem Einsatzort oder in einem Zielgebiet ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf bzw. fünfzehn Tage zu (VwGH 5.10.1994, 92/15/0225…
…ihr gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002, Abschn. 301 für die Reisen zu den Filialen sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2001 Tagesgelder für die jeweiligen Anfangsphasen von 15 Tagen zu. Für die Reisen zu den Besprechungen stünden ihr die gesamten Tagesgelder zu, da die 15…
…seiner Tätigkeit begründet. Wenn ein Dienstnehmer in einem Einsatzgebiet über einen längeren Zeitraum wiederkehrend, aber nicht regelmäßig tätig wird und eine Anfangsphase von 15 Tagen pro Kalenderjahr überschritten wird, entfällt der Verpflegungsmehraufwand. Nach Ablauf dieses 15 tägigen Zeitraumes befindet sich der Bw. nämlich in der…