…1.070 Euro fest. Einkommensteuer 2007: Es wurden Subprovision in der Höhe von 4.576 Euro, Anbahnungsspesen in der Höhe von 2.650,13 Euro, Kfz Kosten in der Höhe von 4.868,25 Euro sowie Reisediäten in der Höhe von 2.420,60 Euro…
…abgeschrieben werden. Vertreter sind Personen, die ausschließlich Vertretertätigkeit (= überwiegend im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung) ausüben. Aus den nachgereichten Unterlagen geht hervor, dass das vorrangige Ziel Ihrer Tätigkeiten nicht das Herbeiführen von Geschäftsabschlüssen ist. Das Vertreterpauschale…
…Aufwendungen nicht einkünftemindernd berücksichtigt: | | 2002 | 2003 | Fachliteratur | 3.468,50 € | 2.855,96 € | Anbahnungsspesen | 224,14 € | 352,51 € | Kosten eines Weltempfängers | 180,88 € | | Satellitenreceiver | 204,12…
Laut Tätigkeitsbeschreibung des Bw's umfasste sein Aufgabenbereich bei der Fa. A sowohl die Anbahnung von neuen Kunden (Pre-Sales & Sales Aktivitäten) als auch die Akquisition von zusätzlichen Umsätzen bei Bestandskunden; konkret handelte es sich um folgende Tätigkeiten: Pre-Sales Veranstaltungen mit Kunden-Workshops, um…
…berücksichtigen sei, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich im Außendienst seine Vertretertätigkeit ausübe. Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht…
…das Vertreterpauschale könne nicht gewährt werden, weil die Außendiensttätigkeit des Berufungswerbers nicht nur der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung diene. Damit widerspreche die strittige Beschäftigung der gesetzmäßigen Vertreterdefinition. Dem trat der Berufungswerber in Berufung und Vorlageantrag entgegen: Seine Tätigkeit im Außendienst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn VN Bw. vom 24.5.2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA betreffend Einkommensteuer 2001, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens Der Berufungswerber (Bw.) ermittelt seinen Gewinn…
…Juni 2006 begründend ausgeführt, Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Der Vertreter müsse ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Eine andere Außendiensttätigkeit wie die Betreuung aller installierten Regal- und Aktionsplazierungen in dem der Bw…
…ihr führte er aus, Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Zur Vertretertätigkeit gehöre die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Dabei müsse von der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Vorname Berufungswerber vom 24.5.2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamt vom24.4.2006 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…der Verordnung BGBI. II 2001/382. Das Finanzamt führte folgendes Vorhaltverfahren durch: Vertreter im Sinne der Verordnung vom 23.12.1992 seien Personen, die in Augendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges…
…Am 1.6.2018 forderte das Bundesfinanzgericht die X GmbH zur Stellungnahme zu folgenden Fragen auf: 1) In einem Schreiben vom "Jänner 2013" bestätigen Sie, dass Bf im Kalenderjahr 2012 "zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften" tätig war. Geben Sie bitte bekannt…
…Aufgrund einer nachprüfenden Kontrolle sei das beantragte Vertreterpauschale einer näheren Prüfung unterzogen worden. Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren Kern nicht der Abschluss von Verträgen sei, zähle nicht zur Vertretertätigkeit…
…wie z.B. auf niedrige Einkaufspreise, auf die ausländische Provenienz der Zigaretten, auf die Anbahnungsmodalitäten, auf Modalitäten, die auf einen unbefugten Tabakwarenverschleiß deuten, auf einen Erwerb am Schwarzmarkt und auf eine rechtskräftige Abgaben- und Finanzstrafentscheidung gegenüber dem Zeugen beziehen kann. Der Zeuge hat sein Vergehen…
a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…
und durch wen erfolgte die Anbahnung der Geschäftsbeziehung konkret? Von wem, in welcher Form und an welchem Ort wurde der Erstkontakt hergestellt? Zu A) diesbezüglich gibt es schon eine Niederschrift; den Geschäftsführer habe ich im Cafe P. im 16. Bezirk kennengelernt. Durch meinen Vorarbeiter Herr…
Darüberhinaus entspricht es auch nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes, dass sich P nicht bereits bei Anbahnung der Geschäftsbeziehungen von der Seriosität der Geschäftspartner überzeugt hat, indem er mit der Firma in Kontakt getreten ist oder die Geschäftsräumlichkeiten aufgesucht hat. Das Vorbringen, er sei schon…
Wie oben dargestellt, hat der Beschuldigte detaillierte und schlüssige Angaben zur Anbahnung der Zigarettenkäufe, zu den Mengen und zu den näheren Umständen bei den einzelnen Fahrten nach Samnaun gemacht. So ist er nach seinen Angaben 2012 bei der Urlaubsrückreise von Italien nach Samnaun gefahren, 2013…
…mit der W.S.V. eine Gruppenunfallversicherung vom 1. September 2000 bis 8. September 2000 abgeschlossen worden. Wer hätte diesen Versicherungsvertrag unterschrieben? Wer hätte die Anbahnungsgespräche, wer hätte die Abschlussverhandlungen geführt? Wer sei generell für die Vertragsbeziehungen zur W.S.V. verhandlungsbefugt? Die beteiligten Personen…
…tatsächlichen Aufwendungen für das unternehmenseigene Flugzeug dürfen dabei aber nicht überschritten werden. Rz 4785: Die Kosten für Flugzeuge, die Geschäftsfreunden zur Anbahnung oder Verbesserung von Geschäftsbeziehungen zu Verfügung gestellt werden, sind generell nicht abzugsfähig (also auch keine "Ersatzkosten"). 14.3.5.2.2 Angemessenheit der…