…Monats Jänner 2019, steht's unter der Hälfte der Gesamtunterhaltsleistungen. Im Jänner 2019 erfolgten insgesamt drei Überweisungen mit einer Gesamtsummen von € 880,--. Der überwiegende Unterhalt wird durch zwei Stipendien in Gesamthöhe von € 630,-- monatlich gedeckt. Eines der Stipenden, nämlich das Motivationsstipendium, ist erst…
…Gy*****, I***** u. 8. Der Bf finanziere monatliche die überwiegenden Kosten. Die Tochter besuche eine Schule in Gy*****. Das Formular Beih 38 trägt nicht die Unterschrift des Bf, sondern von Márta K*****. E 411 Aktenkundig ist ein Formular E 411 (OZ 3), dessen Felder 1…
…1 lit. i Z 3 VO 883/2004 diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von dem Versicherten oder dem Rentner bestritten wird. "Wohnort" ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen…
…Kind gehört, hat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 FLAG 1967 jene Person Anspruch auf Familienbeihilfe, die die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt. § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 stellt den Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich auf die Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind (als welches nach § 2…
…erheblich behindert und arbeitssuchend. Die überwiegenden monatlichen Kosten würden vom Bf getragen. Schreiben vom 10.5.2011 Der Bf gab mit Schreiben vom 10.5.2011 dem Finanzamt dazu bekannt: Da mein Sohn E unter einer geistigen 50%igen Behinderung leidet, ist es nicht verwunderlich…
…Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen…
…D. und B. C. nicht mehr in ihrem Haushalt leben, mit Ergänzungsschreiben vom 12. November 2010 um einen Nachweis der überwiegenden Kostentragung. Die Bw. gab daraufhin mit Schreiben vom 30. November 2010 bekannt, dass die Kinder C. und A. seit August 2009 miteinander in einem…
…im Wesentlichen die Auffassung, dass der Mietaufwand von € 300,-- nicht von der Bw. getragen werde und diese nicht überwiegend ihren Unterhalt bestreite. Die Bw. erhob gegen diesen Bescheid mit Schreiben vom 18.2.2007 fristgerecht Berufung und führte im Wesentlichen aus, dass sie, entgegen…
…im beschwerdegegenständlichen Zeitraum teilweise noch minderjährig war, wird davon ausgegangen, dass so ein Anspruch zumindest teilweise bestanden hätte. Da die belangte Behörde aufgrund des festgestellten Sachverhaltes nicht von einer Haushaltszugehörigkeit und auch nicht von einer überwiegenden Unterhaltstragung ausgeht, wird beantragt, die Beschwerde abzuweisen. Das Bundesfinanzgericht…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz folgendes Schreiben an den Bw.: "Bevor überprüft werden kann, ob Ihre Tochter M. in Streitzeitraum zu Ihnen haushaltszugehörig war oder Sie Ihr überwiegend Unterhalt geleistet haben, muss geklärt werden, ob sich Ihre Tochter noch in Berufsausbildung befunden hat. Sie haben im Verwaltungsverfahren…
…erwogen: Gemäß § 6 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten, Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Bw. verkennt offenkundig den Inhalt dieser gesetzlichen Regelung. Für die Begründung eines Anspruchs auf Familienbeihilfe kommt es keineswegs darauf an, inwieweit die dem Bw…
…Unterhaltstragung durch das Kind selbst oder durch einen Elternteil - BFG 01.02.2019, RV/7103587/2018). Der gesetzlich festgelegte Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist, wie sich den Regelungen des § 10 Abs. 2 und 4 FLAG 1967 klar entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen der überwiegenden…
…Belege hinzugefügt hat. Bereits mit der Beschwerdevorentscheidung war der Bf. seitens der belangten Behörde mitgeteilt worden, dass sie betreffend die genannten Monate (auf Basis der vorgelegten Dokumente) nicht den Nachweis der überwiegenden Unterhaltstragung betreffend die Tochter erbrachte. Dazu, insbesondere auch zur Behauptung, dass die Bf…
…das Finanzamt keine überwiegende Tragung der Unterhaltskosten durch den Bf vor. Dem Einwand des Bf, diese Berechnung sei nicht nachvollziehbar, da die Familienbeihilfe als Einkünfte angesehen und nicht als "neutrale Werte" behandelt würden, ist zu erwidern, dass nach Obigem der Beurteilung der "überwiegenden Unterhaltstragung" nicht…
…der vom Beschwerdeführer bestrittenen Unterhaltskosten nicht fest, hielt aber auch bei einem sich aus einer "Aufstellung über die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines Teenagers" ergebenden Betrag von PLN 1.400 die überwiegende Unterhaltstragung angesichts unglaubwürdiger Angaben des Beschwerdeführers für nicht erwiesen. Konkrete Feststellungen zu den tatsächlichen Unterhaltskosten…
…richtig ist; tatsächlich wurden die Unterhaltskosten von monatlich rund 1.300 € von ***[7]*** ***[2]*** in Höhe von monatlich rund 830 € selbst getragen. Damit hat ***[7]*** ***[2]*** seinen Unterhalt überwiegend selbst getragen. Das schließt eine überwiegende Unterhaltstragung durch andere, hier durch den Vater, aus…
…der vom Beschwerdeführer bestrittenen Unterhaltskosten nicht fest, hielt aber auch bei einem sich aus einer "Aufstellung über die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten eines Teenagers" ergebenden Betrag von PLN 1.400 die überwiegende Unterhaltstragung angesichts unglaubwürdiger Angaben des Beschwerdeführers für nicht erwiesen. Konkrete Feststellungen zu den tatsächlichen Unterhaltskosten…
…Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Keine überwiegende Unterhaltstragung erwiesen Wie ausgeführt, hat nach § 2 Abs. 2 FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind die Person, zu deren Haushalt das…
…sich jedoch ständig in Rumänien aufhalte und daher keine Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 gegeben sei. Außerdem habe der Berufungswerber die überwiegende Unterhaltstragung im Sinne des § 2 Abs. 2 FLAG 1967, insbesondere weder die Lebenserhaltungskosten noch die tatsächlich geleisteten Unterhaltsbelege zB…