13.7.2 Überhöhte Aufwendungen (direkte verdeckte Ausschüttung) 13.7.2.1 Allgemeines Rz 659: Überhöhte Aufwendungen an Anteilsinhaber oder ihnen nahe stehenden Personen können - wie in Rz 634 bis 642 dargestellt - in drei Hauptgruppen gegliedert werden: Übernahme von Kosten des Anteilsinhabers ohne Rechtsgrund: zB…
…Behörde zur Kenntnis. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist, ob vom Beschwerdeführer überhöhte betriebliche Aufwendungen sowie ungerechtfertigte Vorsteuerabzüge geltend gemacht wurden. 1. Sachverhalt In den streitgegenständlichen Jahren 2006 bis 2010 erklärte der Beschwerdeführer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und…
…| - § 16 (5) Zi 2 | -836.221,00 | zulässig | 836.221,00 | ZwiSumme | -322.006,45 | bisher | 1.300.000,00 | Stammkapital | 35.000,00 | überhöhte Entn. | 463.779,00 | steuerl. AK |…
…Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung (Entnahme) mehr als ein Jahr beträgt (vgl. EStR 2000, Rz 7304, 7308). Die überhöhten unbaren Entnahmen der Jahre 2005 bis 2007 sind als Beteiligungsveräußerung nach § 31 EStG 1988 mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern. In der Literatur (vgl. zB Mag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G.Z., vertreten durch Dr. Hans Helmut Moser, 4910 Ried im Innkreis, Kapuzinerberg 7, vom 16. Juni 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 20. Mai 2008 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2001, 2002…
…und die dort zitierte Judikatur). Im Falle einer über die familienhafte Mitarbeit hinausgehenden Tätigkeit des Ehegatten können die dafür gezahlten Leistungsvergütungen (hier: Subprovisionen) als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt werden. Bei Zahlung eines überhöhten Entgeltes hat eine Kürzung auf den angemessenen Teil zu erfolgen (sh. Doralt14…
…ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis, somit ein weiteres Entgelt für die von HP erbrachte Geschäftsführertätigkeit zu erblicken wäre. Abgesehen davon, dass die Bw einen solchen Grund für die Zahlung des (überhöhten) Kilometergeldes gar nicht behauptet, ist zu beachten, dass wegen der Gesellschafterstellung des HP…
…Verwaltungsgerichtshof vom 30. Oktober 2003, Zl. 99/15/0072). Verdeckte Ausschüttungen können das Einkommen der Körperschaft in zwei Formen mindern: Entweder es liegen überhöhte (scheinbare) Aufwendungen oder zu geringe (fehlende) Einnahmen vor (vgl. Verwaltungsgerichtshof vom 29. Jänner 2003, Zl. 98/13/0055). Für die Haftung…
…2008/15/0315 bzw vom 5.9.2012, 2010/15/0018). Erwirbt eine GmbH von einer ihr nahestehenden Person eine Liegenschaft zu einem überhöhten (nicht fremdüblichen) Preis oder wird einer nahestehenden Person ein Kredit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so ist darin eine nicht ohne Weiteres…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Gerhard Bernstorf - Dr. Christian Bernstorf Wirtschaftstreuhand OEG, 5020 Salzburg, Johannes-Filzer-Str. 30, vom 8. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, vom 11. Mai 2010…
…auszugehen sei, unterbreche das Fehlverhalten des Lenkers den beruflichen Zusammenhang nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit. Bei seiner beruflichen Fahrt seien keine grobe Fahrlässigkeit und keine Tatsachen vorgelegen, die sich zu einer groben Fahrlässigkeit summieren würden (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit, Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn, leichte…
…€ 9.291,59; IOD. GesmbH: ATS 85.235,-- bzw. € 6.194,27)] dadurch bewirkt, dass er als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma G.V. GmbH deren Tochtergesellschaften für Geschäftsführungstätigkeiten überhöhte Aufwendungen verrechnet, und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe, wird gemäß §…
…dem Wertverzehr aufgrund der Nichtnutzung des Gebäudes, sowie dem Naheverhältnis zwischen dem Verkäufer (Beschwerdeführer) und dem Käufer (E GmbH) scheine der seinerzeitige Kaufpreis als überhöht. Mangels vorgelegter Unterlagen zur Kaufpreisermittlung zum Stichtag des Erwerbes werde der Kaufpreis im Zuge der Prüfung auf 300.000,- Euro…
Der Beschwerdeführer erwarb die verfahrensgegenständliche Liegenschaft im Jahr 1991 zum Kaufpreis von rund 116.000,- Euro. Mit Kaufvertrag vom 17. November 2008 veräußerte der Beschwerdeführer diese um 400.000,- Euro an die E, deren alleiniger Gesellschafter der Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt war. Mit Kaufvertrag vom…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn PB, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. November 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
…eine Veranstaltung an. Auf Grund der gleichartigen Nutzung hielt das Finanzamt den bei der Bf. verbuchten Mietaufwand 2010 bis 2013 für die Veranstaltungen 1 und 2 als überhöht. Für den Fremdvergleich sei das Verhalten einander fremd stehender Personen unter vergleichbaren Bedingungen maßgeblich. Das Finanzamt habe…
…dieses vom November 1990 mit Sicherheit als Grundlage zur Findung des Kaufpreises diente. Somit musste Herr B. zumindest bewusst gewesen sein, dass die im Gutachten der CI AG ausgewiesenen Unternehmenswerte überhöht und unrealistisch sind. Jedenfalls dürfte dies die X , Ersteller des Gutachtens über die A…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 12. März 2003 gegen den Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 19. Februar 2003 betreffend Körperschaftsteuer für 2000 und gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid 2002 des Finanzamtes Wien 2…
Ein Zahlungsfluss für die Bezahlung der über 13 Jahre nicht bezahlten Miete fehlt. Zumal schon die behauptete Stundung nicht auf einer fremdüblichen Vereinbarung basiert, sondern diese letztendlich nur auf den Vorbringen des Herrn A und Buchungsvorgängen fußt, wurde die Bezahlung auch nicht faktisch, sondern nur…