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UFSG RV/0108-G/03Mutter-Kind-Pass-Bonus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…über dem Zwölffachen der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung für einen vollen Kalendermonat liegt. Strittig ist somit, da erst ab Juli 2001 ein gemeinsamer Haushalt vorgelegen ist, ob für den Ehegatten das gesamte für das Jahr 2001 zu versteuernde Einkommen heranzuziehen, oder das Einkommen nur zur Hälfte…

UFSL RV/1066-L/06Mehrkindzuschlag ist abhängig von den Einkommensverhältnissen des Vorjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2008

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für ein Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSG RV/0192-G/12Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2012

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSW RV/0250-W/10Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Vorjahres (Einkommensgrenze und Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…Finanzamt die Bescheide vom 15. April 2009 betreffend Mehrkindzuschlag auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2004 und 2005 gemäß § 299 BAO auf. Begründend wurde dazu ausgeführt, dass das (Familien) Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteige…

UFSF RV/0167-F/05Es ist auch Einkommen, welches in die 0%-Stufe des Einkommensteuertarifes gemäß § 33 Abs 1 EStG 1988 fällt, bei der Zusammenrechnung der Einkommen betreffend Gewährung des Mehrkindzuschlages zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2005

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSF RV/0019-F/11Mehrkindzuschlag; Verhältnisse des Vorjahres ausschlaggebend; Exgatte lebte mehr als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt mit der Bw; zu versteuerndes Einkommen war daher höher als Grenzbetrag;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSL RV/0360-L/06Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens Anspruch auf Mehrkindzuschlag - Maßgeblichkeit der Einkommensverhältnisse im Jahr vor der Antragstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2006

…das der Antrag auf MKZ gestellt wird. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung steht der MKZ nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) des anspruchsberechtigten Elternteiles und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung…

UFSW RV/2694-W/09Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag und Erstattung des Mehrkindzuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.05.2012Teil 1/2

…stellte am 23. Jänner 2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages für das Jahr 2004. Mit Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45…

UFSG RV/0102-G/07Mehrkindzuschlag bei Nachzahlung von Funktionsgebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2007

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSS RV/0404-S/04Familienbeihilfe als Voraussetzung für den Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSL RV/0342-L/03Erstattung des Mehrkindzuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2003

…Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteigt, war ihr Antrag auf Mehrkindzuschlag abzuweisen". 3. Mit Schreiben vom 8. April 2003 wurde gegen den Bescheid über die Abweisung des Mehrkindzuschlages (betreffend das Jahr 2003) vom 25. März 2003 Berufung eingelegt: Als Begründung führe der…

UFSW RV/0720-W/03Wochengeld als Bestandteil des Familieneinkommens im Sinne des § 9 FLAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSW RV/0293-W/04Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2004

…Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSW RV/3397-W/08Anspruchszeitraum bei Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2008

…Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages auf Grund der Verhältnisse des Jahres 2007 mit der Begründung ab, dass das (Familien) Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) überstiegen habe. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung brachte die…

UFSW RV/1179-W/12Aufhebung eines Bescheides über den Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2012

…Da die inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Da Ihr (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzwert (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gemäß § 45 ASVG) übersteigt (= € 55…

UFSW RV/0038-W/08Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…für das der Antrag auf Gewährung des Mehrkindzuschlages gestellt wird. Der Mehrkindzuschlag steht nur zu, wenn das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988 idgF) des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung …

UFSW RV/0489-W/09Anspruch auf Mehrkindzuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2009

…stellte am 23. Jänner 2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages. Mit Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen im Jahre 2004 den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45 ASVG…

UFSL RV/0550-L/04Gesetz bez. des Mehrkindzuschlages trat erst mit 1.1.1999 in Kraft - Gewährung für das Jahr 1998 war daher nicht zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2008

…und seines Ehegatten oder Lebensgefährten insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für einen Kalendermonat nicht übersteigt. Das Einkommen des Ehegatten oder Lebensgefährten ist nur dann zu berücksichtigen, wenn dieser im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Mehrkindzuschlag beantragt wird…

UFSL RV/0396-L/04Gemeinsamer Haushalt bei berufsbedingter Notwendigkeit einer Benützung getrennter Wohnungen bei aufrechter Ehe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2006

…Grenzbetrag (Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45 ASVG) übersteige. Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet: 1) Die Wiederaufnahme sei als außerordentliches Rechtsmittel dann zulässig, wenn das Verfahren durch einen formell rechtskräftigen Bescheid abgeschlossen sei und keine ordentlichen Rechtsmittel mehr zur Verfügung stehen…

UFSW RV/2314-W/05Gemeinsamer Haushalt auch bei mehreren Wohnsitzen bei aufrechter Ehe gegeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2006

…stellte am 23. Jänner 2005 einen Antrag auf Erstattung des Mehrkindzuschlages für das Jahr 2004. Mit Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45…