…Jänner 2006, mit dem der Antrag des Bw. vom 19. Dezember 2005 auf Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2000 bis 2003 als unbegründet abgewiesen wurde. Im Folgenden wird die für die Entscheidung maßgebliche Rechtslage dargestellt: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist…
…2 BAO bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Im berufungsgegenständlichen Fall besteht jedoch Gebührenpflicht, womit § 241 BAO nicht zur Anwendung kommen kann. Die Berufung war aus den oben angeführten Gründen…
…entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht, von der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde auf Antrag zurückzuzahlen. (3) Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht…
…Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages vom 9. April 2001 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für 2001 entschieden: Die Berufung wird im Hinblick auf die im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung mit Bescheid vom 7. Mai 2003 für das Jahr 2001 erfolgte Gutschrift in…
…1010 Wien, Köllnerhofgasse 6/15, vom 15. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 15. Juli 2010 betreffend Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. Dezember 2008…
…entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht, von der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde auf Antrag zurückzuzahlen. (3) Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht…
…verjährten Umsatzsteuerfestsetzung vorzunehmen und die zwangsweise eingebrachten € 1.947,05 zur Tilgung des Steuerrückstandes zu verwenden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 241 Abs.1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs…
…das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Bei einem Antrag auf Rückzahlung nach § 241 (2) BAO haben die Antragsteller naturgemäß eine besondere Behauptungslast wie auch eine entsprechende Beweislast. Die amtswegige Ermittlungspflicht tritt gegenüber der Behauptungs- und Mitwirkungspflicht in den…
…vom Versicherungsnehmer verlangte Berichtigung ab, hat er dem Versicherungsnehmer eine Bescheinigung über die von ihm entrichtete motorbezogene Versicherungssteuer auszustellen. Der Versicherungsnehmer kann vom Finanzamt (§ 7 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449) die Rückzahlung einer zu Unrecht entrichteten motorbezogenen Versicherungssteuer beantragen. Anträge können bis zum…
…1 und 2 Bundesabgabenordnung (BAO) auch die Rückerstattung von zu Unrecht entrichteter Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 im Ausmaß von über € 51.000,00. Das Finanzamt wies diesen zutreffend als Nachsichtsansuchen gewerteten Antrag mit dem nunmehr zur Beurteilung anstehenden Bescheid vom 3…
…241 Abs.2 BAO). Anträge nach Abs.1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde (§ 241 Abs.3 BAO). Nach § 3 Abs.2 Z 1 GebG gelten die …
…zu Unrecht erfolgt. Die Bw. beantrage daher die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Über die Berufung wurde erwogen: § 240 Abs. 1 BAO normiert: "Bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, ist der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu…
…Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien vom 12. Mai 2000 betreffend Rückzahlung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 Abs. 3 Bundesabgabenordnung (BAO) für das Kalenderjahr 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Beilagengebühr mit "21,80 €" (unter Beachtung des entrichteten Betrages und des gestellten Antragsbegehrens betragsmäßig richtig 21,60 €) und für die Zeugnisgebühr mit 13 €, zusammen sohin 47,60 €, weshalb die zu Unrecht entrichtete Gebühr von 380,80 € zurückzuerstatten sei. Mit dem…
…Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag gemäß § 241 Abs. 1 BAO über Antrag zurückzuzahlen. Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag gemäß…
…von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) ersatzlos aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der BAO ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für das Jahr 2000 wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…Besteuerung der Abfertigungsansprüche vorerst mit dem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen und für den Fall, dass dennoch nach Meinung des Bw. eine Überprüfung der Abrechnung erforderlich sei, einen entsprechenden Antrag auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer gemäß § 240 BAO zu beantragen. Im Fax vom 13…
…das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Da die Entrichtung der insgesamt S 7.500,00 für Eingaben an den Verfassungsgerichtshof im Jahr 1999 erfolgte, wäre ein auf die (teilweise) Rückerstattung dieser Gebühren gerichteter Antrag bis spätestens 31. Dezember 2002 beim…
…entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht, von der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde auf Antrag zurückzuzahlen. (3) Anträge nach Abs. 1 und 2 können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht…