…des Abgabepflichtigen ein Schenkungsangebot eingeräumt. Demnach wäre es dem Abgabepflichtigen jederzeit möglich gewesen, durch Annahme des Schenkungsangebotes auch das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft zu erlangen. Die Überlassung von 50 % des Überschusses aus der Veräußerung des Grundstückes KG Ed., EZ 871, Parzelle 2071/2 beruht…
…durch Annahme des Schenkungsanbots, auch dieses Gestaltungsrecht zu unterbinden. Durch diese Ihre rechtlich starke Stellung war Ihre Tochter nicht in der Lage, jene Befugnisse geltend zu machen, die als Ausdruck zivilrechtlichen Eigentums angesehen werden (Gebrauch, Verbrauch, Belastung, Veräußerung, Veränderung und jeden Dritten von der Einwirkung…
…das sind 7.696,78 Euro, festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabevertrag vom 1. August 2005 hat Frau C als zivilrechtliche Eigentümerin des Forstbetriebes Z auf Grundlage dieser Vereinbarung ihren forstwirtschaftlichen Betrieb (Forstgut Z ) an ihren Sohn, K, übergeben…
…dass der Berufungswerber über wirtschaftliches Eigentum am Mietobjekt verfügt. Zur Frage der Absetzung für Abnutzung (AfA) vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei…
…der auf Grund und Boden entfalle, und den Teil, der auf das Gebäude entfalle. Im gegenständlichen Fall sei nicht das zivilrechtliche Eigentum maßgeblich, sondern das wirtschaftliche. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Schenkung iSd ErbStG 1955…
…Berufung ein iw mit der Begründung, dass der Fruchtnießer dann als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sei, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt worden sei, damit der zivilrechtliche Eigentümer nicht über das Objekt verfügen könne. Im Übergabsvertrag der Liegenschaft R. sei unter Punkt "Viertens…
…eingetragenen Eigentümer, der Sohn der Bw., kein Recht mehr über das Grundstück zu verfügen. Zur strittigen Frage der Absetzung für Abnutzung vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht…
…Somit ist die Bw. befugt, auch den negativen Inhalt des Eigentumsrechtes auszuüben. Ohne ihre Zustimmung kann die Liegenschaft weder belastet, noch veräußert werden. Die zivilrechtlichen Eigentümer können folglich nicht über das Fruchtgenussobjekt verfügen. Die Bw. übt daher die tatsächliche Herrschaftsmacht aus und kann andere von…
…die Möglichkeit das Leasinggut zu einem Restwert in Höhe einer Monatsrate zu erwerben. Wie bei allen Leasinggeschäften dieser Art verbleibt der Typenschein als Nachweis des zivilrechtlichen Eigentums für die Dauer des Leasingvertrages bei der Leasinggesellschaft. Unstrittig ist weiters das Ausmaß der erfolgten Kürzungen. Strittig ist…
…erhaltener telefonischer Auskunft der LG der gegenständliche Leasingvertrag dergestalt konzipiert sei, dass nach Bezahlung von 48 plus einer Monatsrate, das Leasingobjekt in das zivilrechtliche Eigentum der LN übergehe. Eine derartige Vereinbarung sei gemäß der Auskunft der Leasinggesellschaft ein "Standardfall", welcher üblicherweise nicht schriftlich dokumentiert werde…
…Der wirtschaftliche Eigentümer muss auf Grund eines Rechtsanspruches auf den Besitz des Wirtschaftsgutes in der Lage sein, mit diesem Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer zu schalten und zu walten. Danach liegt wirtschaftliches Eigentum vor, wenn der Besitzer der Liegenschaft, auch wenn er nicht zivilrechtlicher Eigentümer ist…
…Ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum ist jedoch nach der Rechtsprechung (VwGH 18.12.1989, 88/15/0114, VwGH 18.12.1997, 96/15/0252, VwGH 25.11.2009, 2008/15/0039) dann anzunehmen, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Befugnisse…
…habe, die Parzelle 1000 als Alterswohnsitz zu erwerben. Wie bereits ausgeführt, erweisen sich all diese Aussagen für die Annahme, dass bereits vor Abschluss der Vertragsurkunde vom 24.10.1997 die strittige Liegenschaft im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Bw. gestanden sei, als nicht hinreichend. Die…
…des Fruchtnießers übereignet werden. (FN 2 VwGH 17.9.1996, 92/14/0054). Dies ist jedoch im vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben, so dass sowohl als zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer der Geschenknehmer anzunehmen ist. Dies entspricht auch der rechtlichen Beurteilung der Behörde, welche im Bericht…
…bei der Beurteilung der privaten und betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen außer Ansatz zu bleiben hat. 2: Der Abgabepflichtige ist bis zum Zeitpunkt der Schenkung im Dezember sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer hinsichtlich der im Feber erworbenen Liegenschaft und den bis zur Schenkung getätigten Investitionen…
…umliegenden Liegenschaften sind im Aufwand der GmbH. Auch nach der Einantwortung der Erben in das Vermögen des Herrn GS am 22.12.1997 hat sich an dieser Vorgangsweise nichts geändert. Die GmbH hat sich damit so verhalten als wäre sie zivilrechtliche Eigentümerin. Dementsprechend gab es…
…seit dessen Anschaffung notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Vom Grund und Boden ist nur der zivilrechtliche Hälfteanteil des Bw in die Bilanz aufzunehmen, der Bodenschatz befindet sich jedoch gemäß den o.a. Erläuterungen zur Gänze im wirtschaftlichen Eigentum der Bw. Bilanzen, in denen Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens…
…dass es zum Erwerbszeitpunkt der Wohnung zivilrechtlich nicht möglich gewesen ist, für nicht verehelichte Partner Miteigentum zu begründen. Diese Rechtslage ist mittlerweile geändert worden. Im Wohnungseigentumsgesetz 1975, geändert durch BGBl. I Nr. 98/2000, wird zur Eigentümerpartnerschaft Folgendes ausgeführt: § 13. (1) Für die Eigentümerpartnerschaft gelten…
…Zlen. 90/16/0155, 0165). Nach der Berufungsschrift wurde das Einfamilienhaus vom Bw., der alleiniger (zivilrechtlicher) Eigentümer von Grund/Boden und Gebäude ist, und seiner Ehegattin errichtet bzw. finanziert. Das Einfamilienhaus ist durch die Bauausführungen in eine so enge Beziehung zu dem Grundstück gesetzt worden…
…daher in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zum Stichtag 1.1.1999 der Errichter über das Gebäude eine Herrschaft ausübte, die wirtschaftlich der Stellung nahe kommt, die dem zivilrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (vgl. VwGH 17. 2. 1992…