…des Abgabepflichtigen ein Schenkungsangebot eingeräumt. Demnach wäre es dem Abgabepflichtigen jederzeit möglich gewesen, durch Annahme des Schenkungsangebotes auch das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft zu erlangen. Die Überlassung von 50 % des Überschusses aus der Veräußerung des Grundstückes KG Ed., EZ 871, Parzelle 2071/2 beruht…
…durch Annahme des Schenkungsanbots, auch dieses Gestaltungsrecht zu unterbinden. Durch diese Ihre rechtlich starke Stellung war Ihre Tochter nicht in der Lage, jene Befugnisse geltend zu machen, die als Ausdruck zivilrechtlichen Eigentums angesehen werden (Gebrauch, Verbrauch, Belastung, Veräußerung, Veränderung und jeden Dritten von der Einwirkung…
…alle Gesellschaftsrechte (Ausübung des Stimmrechts, Empfang ausgeschütteter Gewinne) wahrzunehmen und auch über die Gesellschaftsanteile - etwa durch Abtretung an dritte Personen - zu verfügen, ist nicht der zivilrechtliche Anteilsinhaber als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, sondern der "Bevollmächtigte" (VwGH 08.07.2009, 2006/15/0264). Rz 126: Gebäude auf…
…das sind 7.696,78 Euro, festgesetzt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Übergabevertrag vom 1. August 2005 hat Frau C als zivilrechtliche Eigentümerin des Forstbetriebes Z auf Grundlage dieser Vereinbarung ihren forstwirtschaftlichen Betrieb (Forstgut Z ) an ihren Sohn, K, übergeben…
…dass der Berufungswerber über wirtschaftliches Eigentum am Mietobjekt verfügt. Zur Frage der Absetzung für Abnutzung (AfA) vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem Fruchtgenussberechtigten, sondern dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht, es sei…
…der auf Grund und Boden entfalle, und den Teil, der auf das Gebäude entfalle. Im gegenständlichen Fall sei nicht das zivilrechtliche Eigentum maßgeblich, sondern das wirtschaftliche. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Schenkung iSd ErbStG 1955…
…Berufung ein iw mit der Begründung, dass der Fruchtnießer dann als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sei, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt worden sei, damit der zivilrechtliche Eigentümer nicht über das Objekt verfügen könne. Im Übergabsvertrag der Liegenschaft R. sei unter Punkt "Viertens…
…eingetragenen Eigentümer, der Sohn der Bw., kein Recht mehr über das Grundstück zu verfügen. Zur strittigen Frage der Absetzung für Abnutzung vertritt der VwGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass die AfA für Wirtschaftsgüter, die mit einem Fruchtgenuss belastet sind, nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zusteht…
…Somit ist die Bw. befugt, auch den negativen Inhalt des Eigentumsrechtes auszuüben. Ohne ihre Zustimmung kann die Liegenschaft weder belastet, noch veräußert werden. Die zivilrechtlichen Eigentümer können folglich nicht über das Fruchtgenussobjekt verfügen. Die Bw. übt daher die tatsächliche Herrschaftsmacht aus und kann andere von…
…des zivilrechtlichen Eigentums sind, wie insbesondere Gebrauch, Verbrauch, Veränderung, Belastung und Veräußerung, auszuüben in der Lage ist, und wenn er zugleich den negativen Inhalt des Eigentumsrechts, nämlich den Ausschluss Dritter von der Einwirkung auf die Sache, geltend machen kann. Um im vorliegenden Fall wirtschaftliches Eigentum…
…Eigentümer. Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum fallen auseinander, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Befugnisse, die Ausdruck des zivilrechtlichen Eigentums sind, wie insbesondere Gebrauch, Verbrauch, Veränderung, Belastung und Veräußerung, auszuüben in der Lage ist und wenn er zugleich den negativen Inhalt des Eigentumsrechts…
…die Möglichkeit das Leasinggut zu einem Restwert in Höhe einer Monatsrate zu erwerben. Wie bei allen Leasinggeschäften dieser Art verbleibt der Typenschein als Nachweis des zivilrechtlichen Eigentums für die Dauer des Leasingvertrages bei der Leasinggesellschaft. Unstrittig ist weiters das Ausmaß der erfolgten Kürzungen. Strittig ist…
…Z. gäbe und wurde in Folge zum Notariatsakt vom Datum4 (nur) das Deckblatt des Abtretungsanbot zum Gesellschaftsanteil W.W. übermittelt. Die Außenprüfung rechnete mangels vollständiger Offenlegung iSd § 119 BAO in Folge die Gesellschaftsanteile zu je 50% den zivilrechtlichen Eigentümern Y.X. und W.W. zu…
…erhaltener telefonischer Auskunft der LG der gegenständliche Leasingvertrag dergestalt konzipiert sei, dass nach Bezahlung von 48 plus einer Monatsrate, das Leasingobjekt in das zivilrechtliche Eigentum der LN übergehe. Eine derartige Vereinbarung sei gemäß der Auskunft der Leasinggesellschaft ein "Standardfall", welcher üblicherweise nicht schriftlich dokumentiert werde…
…Der wirtschaftliche Eigentümer muss auf Grund eines Rechtsanspruches auf den Besitz des Wirtschaftsgutes in der Lage sein, mit diesem Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer zu schalten und zu walten. Danach liegt wirtschaftliches Eigentum vor, wenn der Besitzer der Liegenschaft, auch wenn er nicht zivilrechtlicher Eigentümer ist…
…Unterlagen. Das Vorbringen in der Beschwerde vom 08.11.2021, wonach die BF seinerzeit das Objekt teils mit Eigenmittel, teils mit einem Bankkredit erworben und anschließend das zivilrechtliche Eigentum an ihre Töchter übertragen habe, entspricht nicht den Tatsachen. Laut den vorgelegten Urkunden (Kaufvertrag und Grundbuchsauszug)…
…3.2. des Übergabsvertrages sei darin gelegen, dass die Bf. im Falle eines Verkaufes den Wert der von ihr getätigten Investitionen abschöpfen könne, denn da die zivilrechtlichen Eigentümer kein Geld investierten, sei der Wertzuwachs der Bf. zuzurechnen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Folgender Sachverhalt…
…Laudacher EStG, 2015, § 2 Rz 43). Auch eine Kombination eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes mit einem (mit entsprechenden Erhaltungsverpflichtungen verbundenen) Fruchtgenussrecht vermag für sich noch kein vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an den Liegenschaften zu begründen (vgl. VwGH 17.9.1986, 85/13/0015; VwGH…
…Ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum ist jedoch nach der Rechtsprechung (VwGH 18.12.1989, 88/15/0114, VwGH 18.12.1997, 96/15/0252, VwGH 25.11.2009, 2008/15/0039) dann anzunehmen, wenn ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die positiven Befugnisse…
…habe, die Parzelle 1000 als Alterswohnsitz zu erwerben. Wie bereits ausgeführt, erweisen sich all diese Aussagen für die Annahme, dass bereits vor Abschluss der Vertragsurkunde vom 24.10.1997 die strittige Liegenschaft im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Bw. gestanden sei, als nicht hinreichend. Die…