…ins Treffen geführten Pkt. 7.2.2. ausgeführt wird, "In allen anderen Fällen (Anm.: Pkt. 7.2.1. behandelt zeitlich begrenzte Beteiligungen) ist das Jahresergebnis von den Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften zu bereinigen.", so werden beim "Gesamtgewinn", Pkt. 7 der LRL, immer nur "Anschaffungs- oder Herstellungskosten…
…Fall einer Beteiligung (siehe § 4 Abs. 4 LVO) - keine ausdrückliche Regelung für von vornherein begrenzte Betätigungen vor (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei², Rz 173), jedoch kann in solchen Fällen den Ausführungen von Rauscher/Grübler, aaO, Rz 328 gefolgt werden: "Bei von vornherein zeitlich begrenzt geplanter…
Eine zeitlich begrenzte Beteiligung der stillen Gesellschafterin liegt nicht vor. Legt der Gesellschaftsvertrag nämlich fest, dass die Gesellschaft auf unbefristete Zeit errichtet wird, eine Kündigung jedoch erstmals nach Ablauf von mehreren Jahren ausgesprochen werden kann, so weist diese Vereinbarung für sich allein weder hinsichtlich der…
…damit einen Teil der zur Rettung weiterer Beteiligungsfirmen gezahlten Einlagen wieder hereinzuholen. (7) In den LRL 1997 in Pkt. 9.9. ist geregelt, dass ein Anlaufzeitraum nicht anzunehmen ist, wenn zu erwarten ist, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes…
…vergleichbaren Fällen weder in einem zeitlich nicht näher bestimmten Abtretungsrecht noch in einem Kündigungsausschluss für die ersten zehn Jahre ein Indiz für eine von vornherein zeitlich begrenzte Beteiligung eines Gesellschafters erblicken können (zwei E zitiert). Umso weniger werde man hier von einer Beteiligungsbefristung sprechen können…
…ein Anlaufzeitraum nicht anzunehmen ist, wenn zu erwarten ist, dass eine voraussichtlich zeitlich begrenzte Betätigung bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses beendet werden wird. In der LVO 1993 ist dieser Passus wie folgt formuliert: Ein Anlaufzeitraum ist nicht anzunehmen, wenn nach den Umständen…
…dass die Einkommensteuer für die Jahre 1990 bis 1993 nicht veranlagt werde. Die Bw habe bislang nur Verluste aus der Beteiligung bei Lloyd's erzielt. Es liege eine zeitlich begrenzte Beteiligung vor. Die für die Jahre 1990 bis 1993 geltend gemachten Verluste seien daher nicht…
…Gutachten H.. und Z....) sind folgende Ausführungen in der Niederschrift über die Schlussbesprechung hervorzuheben: "Die Berechnung auf Basis einer ewigen Rente (Gutachten 1) lässt außer Acht, dass Gebäude nur eine zeitlich begrenzte Nutzungsdauer haben. Dieser 'Berechnungsmangel' wirkt sich gerade bei niedrigeren Zinssätzen, wie hier 4…
…ebenfalls eine Einkunftsquelle vor (Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2 Rz 569). Für die atypisch stillen Gesellschafter wurden im Streitfall keine besonderen Ausgaben geltend gemacht. Eine zeitlich begrenzte Beteiligung der stillen Gesellschafter liegt nicht vor. Legt der Gesellschaftsvertrag nämlich fest, dass die Gesellschaft auf unbefristete Zeit errichtet…
…dass nach der Vertragslage davon auszugehen sei, dass die Anleger ausscheiden würden, wenn die Gesamtrendite am günstigen sei. Demzufolge liege eine zeitlich begrenzte Beteiligung vor, was wiederum bedeute, dass es keinen Liebhabereianlaufzeitraum gebe. Wenn sich auch nach der ursprünglichen Vertragsgestaltung bis zum frühest möglichen Kündigungstermin…
…auch noch in den Jahren nach seiner Unternehmensveräußerung als Konsulent aktiv werbend tätig und war keineswegs gegenständliche Erwerbstätigkeit als eine zeitlich begrenzte Tätigkeit im ausschließlichen Zusammenhang mit der abschließenden Abwicklung des seinerzeitigen Unternehmensverkaufs zu qualifizieren. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist jedoch für die Inanspruchnahme der…
…geführt hatte, war dieser Substanzgewinnbesteuerung im Sinne der zitierten EUGH-Grundsätze eine unzulässige Beschränkung der - durch Art 73 b EUV auch gegenüber Drittstaaten garantierten - Kapitalverkehrsfreiheit zu Grunde gelegen. Die zeitlich nur sehr begrenzte Existenz der Bestimmungen über eine Sonderbesteuerung von Nicht-OGAW-Fonds, welche bereits…
…was zu Anlaufverlusten führe, Erlöse würden dagegen zeitlich verzögert erwirtschaftet - deutlich zu erkennen, dass steuerliche Überlegungen den entscheidenden Anreiz für das Eingehen einer Kommanditbeteiligung an der Bw gebildet haben. Das Grundkonzept des Beteiligungsmodells bestand darin, unter Ausnutzung des bei der von der Bw vorgenommenen Gewinnermittlung…
…was zu Anlaufverlusten führe, Erlöse würden dagegen zeitlich verzögert erwirtschaftet - deutlich zu erkennen, dass steuerliche Überlegungen den entscheidenden Anreiz für das Eingehen einer Kommanditbeteiligung an der Bw gebildet haben. Das Grundkonzept des Beteiligungsmodells bestand darin, unter Ausnutzung des bei der von der Bw vorgenommenen Gewinnermittlung…
…was zu Anlaufverlusten führe, Erlöse würden dagegen zeitlich verzögert erwirtschaftet - deutlich zu erkennen, dass steuerliche Überlegungen den entscheidenden Anreiz für das Eingehen einer Kommanditbeteiligung an der Bw gebildet haben. Das Grundkonzept des Beteiligungsmodells bestand darin, unter Ausnutzung des bei der von der Bw vorgenommenen Gewinnermittlung…
…Liebhaberei liefert. Die Frage der Liebhaberei wird auch unter dem Gesichtspunkt der zeitlich begrenzten Beteiligung zu prüfen sein, da von vornherein eine Dauer von 15 Jahren vereinbart war. Missbrauch gem. § 22 BAO: Die BP führt unter dem Punkt Unternehmerrisiko aus, "dass Beteiligungen an Unternehmen erfolgten…
…ist Steuerberater. Bis Dezember 1994 war er auch Kommanditist einer im Autohandel tätigen KG. Mit den Abgabenerklärungen für das Jahr 2003 wurden dem Finanzamt negative Einkünfte aus 1) Gewerbebetrieb von € 12.117,18 [€ 9.675,19 aus der Beteiligung an der Fa. C…
…der Gesellschafter ist bei der Liebhabereiprüfung zwischen zeitlich unbegrenzten und zeitlich begrenzten Beteiligungen zu unterscheiden. Im gegenständlichen Fall liegen zeitlich unbegrenzte Beteiligungen vor. Ist davon auszugehen, dass auf Gesellschaftsebene keine Einkunftsquelle vorliegt, so ist eine weitere Prüfung des voraussichtlichen Beteiligungsergebnisses nur für jene Gesellschafter erforderlich…
…eine Gewinnermittlungsmöglichkeit der Beteiligung darzutun. Die Rspr zur Liebhaberei sei dabei auch nach Ergehen der LVO anzuwenden. Die Betätigung typischer Verlustabschreibegesellschaften sei als Betätigung nach § 1 Abs 2 LVO anzusehen. Dabei komme auch bei zeitlich nicht begrenzten Beteiligungen der dreijährige Anlaufzeitraum nicht zum Zuge (Verweis…
…die Betätigung wäre von vorneherein zeitlich begrenzt. Von Letzterem könne jedoch im gegenständlichen Fall nicht die rede sein. Zum anderen sei bereits ab dem Jahr 2002 damit zu rechnen, dass die GmbH Gewinne erwirtschaften und der Bw. aus seiner stillen Beteiligung Erträge ausgeschüttet erhalten werde…