…2002 abgeführten Betriebsprüfung gemäß § 150 BAO über die Veranlagungszeiträume 1997 bis 1999, die steuerliche Behandlung der Leasingverträge und damit die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bei der Leasinggesellschaft nicht beanstandet worden sei. Bereits im Zuge dieser Prüfung hätte festgestellt werden können, dass die finanzierende Leasinggesellschaft unrichtigerweise…
…Leitungsrechte, e) der Verwertung der Gewässer, Bodenschätze und Bodenfunde und f) betrieblichen Bestandverträgen, der Übergeberin zustehen. Punkt IV. lautet weiters: "Somit behält sich die Übergeberin die Stellung der wirtschaftlichen Eigentümerin vor, wobei es ihr aber unbenommen bleibt, jederzeit einseitig hinsichtlich aller oder einzelner der hier…
…des § 22(2) Bundesabgabenordnung vor. Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgeblich. Hingewiesen wird auch darauf, dass in einer Vereinbarung vom 04.12.2000 Herr Ing. G.ST. als wirtschaftlicher Eigentümer bezeichnet wurde. (Dokumentenbezeichnung…
…hätten. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Bw. in Wahrheit niemals beabsichtigt hatte, seiner Tochter neben dem zivilrechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum an diesem Grundstück zu übertragen. Hinzu kommt, dass der Bw. seinen eigenen Angaben in der Berufung vom 16. Dezember 2005 zu Folge…
…seien. Voraussetzung hiefür sei, dass der LN als wirtschaftlicher Eigentümer der geleasten Wirtschaftsgüter im Sinne der Rz 136 ff EStR gelte. Bei den strittigen Leasingverträgen hinsichtlich der Wirtschaftsgüter "LKW DAF samt Aufbau" und "Telefonanlage" handle es sich in beiden Fällen um so genannte Vollamortisationsverträge. So…
…der Veräußerung eine positive Befugnis aus, die Ausdruck des zivilrechtlichen Eigentums ist. Als (zumindest) wirtschaftlichem Eigentümer und somit Zurechnungssubjekt durften ihm daher die Einkünfte aus der Einkunftsquelle zugerechnet werden. Im Vergleich zu dem den Mercedes 1 betreffenden An- und Verkaufsgeschäft, wurden die zeitnah gelagerten Erwerbe…
…bei der Beurteilung der privaten und betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen außer Ansatz zu bleiben hat. 2: Der Abgabepflichtige ist bis zum Zeitpunkt der Schenkung im Dezember sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer hinsichtlich der im Feber erworbenen Liegenschaft und den bis zur Schenkung getätigten Investitionen…
…dass im Hinblick darauf, dass die gegenständliche Liegenschaft auf Dauer des Fruchtgenussrechtes einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliege vereinbart werde, dass die Bw. an die Eigentümer der Liegenschaft eine Abgeltung für diese Abnutzung (Substanzabgeltung) in Höhe von jährlich 39.220,00 S entrichte. Die Zahlungsverpflichtung erlösche mit…
…der Plan eines gemeinsamen geschaffenen Einfamilienhauses umgesetzt worden, und zwar auf einem anderen Grundstück in der selben Gegend." In der von der Partei beantragten mündlichen Verhandlung wurde der Übergang des wirtschaftliche Eigentums auf die Bw ausdrücklich bestritten. Der Vertreter der Bw. brachte in eventu vor…
…bekräftigte die Bw. ihren Standpunkt durch Verweise auf entsprechende Literatur und Rechtsprechung, nach welcher die ausdrückliche Vereinbarung eines Optionsrechtes für eine Begründung des wirtschaftlichen Eigentums der LN am Leasinggut nicht erforderlich sei. Weiters wurde vorgebracht, dass die verfahrensgegenständlichen Leasingverhältnisse aufgrund der außerordentlich hohen, betriebsgewöhnlichen Jahresleistung…
…lautenden Spruch des zuvor ergangenen Steuerbescheides hätten führen können. Der ertragsteuerlichen Zurechnung (iSd wirtschaftlichen Eigentums an der Sache) an die zivilrechtlich beschenkte Person stünden vom Geschenkgeber getroffene Verfügungen und eingeräumte Rechte wie die vor Erlassung des Erstbescheides bekannten (Veräußerungs- und Belastungsverbot, Vorkaufsrecht für den Bw …
…die Bw. habe die gesamte Liegenschaft zum Wert des ursprünglichen Optionsbetrages plus aushaftende Darlehen erworben. Nach dem Sachverhalt der geprüften Jahre 2001 bis 2005 liege lt. Ansicht der BP im Jahr 2004 (mit Abschluss des Generalmietvertrages) eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums vor. Der Kaufvertrag, der…
…Weiters sei die Stellung des Bw. als Fruchtgenussberechtigter auf Grund des ihm eingeräumten Belastungs- und Veräußerungsverbotes so stark, dass er auch wirtschaftlicher Eigentümer der Einkunftsquelle sei. Somit stehe ihm auch die AfA zu (mit Hinweis auf VwGH vom 28.11.2002, 2001/13/0257). Gleichzeitig…
…Berufung ein iw mit der Begründung, dass der Fruchtnießer dann als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen sei, wenn ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zu seinen Gunsten einverleibt worden sei, damit der zivilrechtliche Eigentümer nicht über das Objekt verfügen könne. Im Übergabsvertrag der Liegenschaft R. sei unter Punkt "Viertens…
…Fruchtgenussberechtigten hinausgeht, aufgrund der also "die Befugnisse des Fruchtnießers so weit gehen, dass er über das Wirtschaftsgut gleich einem Eigentümer schalten und walten kann, und daher nicht bloß Fruchtgenussberechtigter, sondern darüberhinaus als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist......"(VwGH 17.9.1986, 85/13/15), kommt eine…
…Betriebsvermögen oder > > > einer außerbetrieblichen und steuerneutralen Sphäre (siehe unten Pkt. 2.1 ff) der Kapitalgesellschaft oder > > > von vornherein dem Gesellschafter als sein wirtschaftliches Eigentum (siehe unten Pkt. 3.) zuordenbar sind und > > > bei Bejahung einer der beiden…
…gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren). Die Bw investierte lt. Ermittlungen der BP 6.062.663,00 S in den Umbau des Mietobjektes in einen Hotelbetrieb. Strittig ist, wer wirtschaftlicher Eigentümer der Investitionen zur Errichtung eines Hotelbetriebes auf der Liegenschaft in P, X, ist…
…des Fruchtnießers übereignet werden. (FN 2 VwGH 17.9.1996, 92/14/0054). Dies ist jedoch im vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben, so dass sowohl als zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer der Geschenknehmer anzunehmen ist. Dies entspricht auch der rechtlichen Beurteilung der Behörde, welche im Bericht…
…wirtschaftlich über die Mieterinvestitionen disponieren konnte und die tatsächliche Herrschaftsmacht innehatte. Dazu kommt, dass die Sanierungsmaßnahmen, wie Fassadenerneuerung, Dachreparatur, Fußböden, Elektro- und Sanitärinstallationen,... untrennbar mit der Liegenschaft verbunden sind, und schon aus diesem Grund nicht mehr zurück genommen werden können und dadurch in das Eigentum…
…Übernahme der Finanzierungskosten). Der Geschäftsführer W ist auf Grund der vertraglichen Konstellation (Vertragsgestaltung) der beiden oa. Verträge bereits per 31.3.1994 zu 100 % als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen! Der Vermögensvorteil für den Gesellschafter-Geschäftsführer W in Höhe von 6.062.663,00 S ist lt…