…Ausgaben. Fraglich ist in diesem Zusammenhang aber auch, ob nicht zum umsatzsteuerlichen Entgelt zählende Zuschüsse der öffentlichen Hand in Form der gesetzlich geregelten Parteienförderung als Einnahmen oder entgeltliche Vorteile anzusehen und sonach in die Betrachtung, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, einzubeziehen sind. Fakt ist, dass…
…Gestaltungen zur Schaffung eines Bestandrechtstitels), die darauf abzielen, solche Kosten in das Erscheinungsbild einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu kleiden und somit in abzugsfähige Kosten umzuwandeln, steuerlich unbeachtlich. Mit Bescheid vom 14. April 2008 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum Jänner 2008 mit -2.929…
…2011, 2007/15/0255, entschieden und den Vorsteuerabzug mit der Begründung des Fehlens einer wirtschaftlichen Tätigkeit versagt hat. Dazu nehmen wir namens und auftrags unserer Mandantin wie folgt Stellung: 1. Fehlende Übertragbarkeit des zitierten Erkenntnisses des VwGH auf den vorliegenden Fall Die das Erkenntnis des…
Soweit von Seiten der Bw vorgebracht wird, die so errechnete "Mietrendite" liege im Rahmen der für Wohnimmobilien in sehr guten Lagen erzielbaren Renditen von zwei bis vier Prozent (siehe Seite 4 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung sowie Seite 6 des Vorhaltbeantwortungsschreibens 16…
…drei Jahren als Sacheinlage für die Gewährung von Gesellschaftsrechten an der D.A.-GmbH mit Sitz in Polen erbracht und daher eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie begründen. Nach Lehre und Rechtsprechung sind nur im unternehmerischen Bereich…
…erzielt. Nach Art 4 Abs. 1 und 2. der 6. MwStR sei jede wirtschaftliche Tätigkeit unternehmerisch und berechtige den Vermieter zum Vorsteuerabzug. Selbst eine auf die besonderen, individuellen Bedürfnisse einer dem Vermieter nahestehenden Person abgestimmte Immobilie sei danach zu beurteilen, ob die Immobilie zur Erzielung…
…Nebenprodukt der eigentlichen Zielsetzung der Bw. - nämlich der Erfüllung des Stiftungszweckes durch Wohnversorgung des Begünstigten mit einer von ihm ausgewählten Wohnung - war und nicht im Vordergrund stand, wie es für eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd. Art .9 MwStSyst-RL erforderlich ist. Das lässt sich auch klar…
Hinsichtlich des angefochtenen Verspätungszuschlages führte die Bw. nicht aus, weshalb eine Verspätung der Erklärungsabgabe nicht vorliegen oder entschuldbar sein sollte. Aus dem Akteninhalt ersichtlich erfolgte die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2007 mit Bescheid vom 17.April 2009 im Schätzungswege gem. § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Erklärung…
…Umsatzgrenze nicht heranziehbar. Nach der Judikatur könne nämlich durch Vermietung und Verpachtung ein Betrieb gewerblicher Art auch dann begründet werden, wenn aus dieser vermögensverwaltenden Betätigung keine Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht vorliege (VwGH 28.1.1982, 81/15/0072 und 13.12.1989, 88/13/0212…
…Gegenstände abzuziehen, die ihm von anderen Steuerpflichtigen geliefert wurden. Aus dem Anwendungsbereich der Art 2 und 4 der 6. MwSt-RL hat der VwGH den Schluss gezogen, dass nur wirtschaftliche Tätigkeiten, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt ausübt, der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer unterliegen (Erk. vom 30…
c) Der Einnahmenposition "Betriebskosten" stehen keine entsprechenden Aufwendungen gegenüber. Der diesbezügliche Erklärungsversuch des Bw. in seiner Eingabe vom 1. März 2004 (vgl. Rz. 15), dass den dem Mieter angelasteten Betriebskosten unentgeltliche Leistungen von Vereinsmitgliedern zugrundelägen und ihm somit offenbar gar keine Aufwendungen entstanden seien, vermag…
…eines Wirtschaftsgutes beruhten, sondern das Entgelt für die Überlassung von Kapital an einen Dritten darstellten. Sei die Weiterverrechnung von Grundsteuerbeträgen und Hausbesorgerkosten an die Bw. nicht als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Art. 2 und 4 der Richtlinie 77/388/EWG zu beurteilen, dann dürften…
…A um eine Domizil- bzw. Sitzgesellschaft handle, die in Liechtenstein keine geschäftlichen oder kommerziellen Tätigkeiten entfalten darf, konnte nicht widerlegt werden, zumal keinerlei nachprüfbare Tatsachen aufgezeigt wurden, inwiefern die J-A konkrete eigene wirtschaftliche Tätigkeiten entfaltet hat. Mit dem Vorbringen, dass für eine Patentverwertung keine…
…Die tatsächliche Geschäftsführung der E-GmbH bestand somit in der Führung dieses Einkaufszentrums. Eine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit wurde von ihr im Berufungszeitraum nicht ausgeübt. Die Bw. erwarb ab 1996 eine bebaute Liegenschaft in Kärnten (ehemaliges Einkaufszentrum der K reg.Gen.m.b.H.) sowie weitere…
…Eine sonstige wirtschaftliche Tätigkeit wurde von ihr im Berufungszeitraum nicht ausgeübt. Die A-GmbH erwarb im Berufungszeitraum eine bebaute Liegenschaft in Kärnten (ehemaliges Einkaufszentrum der K reg.Gen.m.b.H.) sowie weitere Liegenschaften in Leoben im Leasingweg und vermietete diese an verschiedene Firmen weiter…
…ist eine Tatfrage, die unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten des Sachverhalts zu beurteilen ist, zu denen die Art des betreffenden Gegenstands und der zwischen seinem Erwerb und seiner Verwendung für Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegende Zeitraum gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile Bakcsi, Randnr…
…Formalnachweise wie zB die Firmenbucheintragung, Steuernummer und Gewerbebefugnis sind allein zum Beweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit der Bw. noch nicht ausreichend. Die für eine Zurechnung der Einkünfte erforderliche nach außen hin gerichtete gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ist Gegenstand der abgabenbehördlichen Ermittlungspflicht. Diese umfasst allerdings grundsätzlich nur…
…und wirtschaftliche Tätigkeiten, die für sich allein betrachtet niemals künstlerisch sein können, in zeitlicher Hinsicht wohl aber ins Gewicht fallen. Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Betriebes könnte ein Kostümbildner bei dieser Beurteilungsmethode nämlich wohl niemals als künstlerisch beurteilt werden können, wenn man die Tätigkeiten…
…unwirtschaftlichen Tätigkeiten zu trennen, bemüht sich die Berufung gar nicht erst aufzuzeigen, weshalb auch dieses Vorbringen von Haus aus der Berufung nicht zum Erfolg verhelfen kann. Siehe dazu auch USt-Kommentar, Ruppe, 3. Auflage, Tz 8 zu § 2: "Durch die Bezugnahme auf wirtschaftliche Tätigkeiten wird…
…welche wirtschaftlichen Gründe die Aufnahme der vollen Betriebstätigkeit verhindert hatten und ob und in welcher Form jemals Werbeaktivitäten gesetzt oder Vorbereitungshandlungen getätigt worden seien. Eine unternehmerische Tätigkeit sei für das Jahr 2003 nicht feststellbar gewesen. Ein Vorlageantrag wurde nach mehreren Fristverlängerungen und nach zuletzt mit…