…Bei der Berechnung wurde von einer Bodenklimazahl von 63,3 ausgegangen. Die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurden den ortsüblichen Verhältnissen entsprechend mit einem Zuschlag von 1,4 % berücksichtigt und die Betriebsgröße mit einem Abschlag von 11,0 %. Der Berechnung wurde eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von insgesamt 9…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 41,9 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 28,0% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 0% ergab sich eine Betriebszahl von 30,168. Mit Feststellungsbescheid vom 31. Jänner 2005 nahm das Finanzamt Braunau Ried Schärding…
…Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 27,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 7,5% und eines Abschlages für die Betriebsgröße von 3% ergab sich eine Betriebszahl von 24,612. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt…
…genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 51,5 unterstellt. Abzüglich eines Abschlages für wirtschaftliche Ertragsbedingungen von 5 % und eines Zuschlages für die Betriebsgröße von 8 % ergab sich eine Betriebszahl von 53,045. Mit Schreiben vom 24. Jänner 2003 stellten die Bw einen Antrag auf Wertfortschreibung…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 20,3 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 21 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 22 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (11,571) wurde der…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 30 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 4,3 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 9 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (26,01) wurde der…
…dass die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen nicht wesentlich von der Ortsüblichkeit abweichen. Die äußere Verkehrslage entspricht demnach der des Richtbetriebes in der KG S., die innere Verkehrslage ist laut Feststellung der Bodenschätzung günstiger, da keine Streulage der wirtschaftlichen Einheit an sich gegeben ist und das Trennstück eben…
…nicht geeignet waren, eine Änderung des Einheitswertes zum 1. Jänner 2009 herbeizuführen. Hinsichtlich der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen verwies das Finanzamt auf das Bodenschätzungsverfahren. Die übrigen Faktoren seien bei der Feststellung des Hektarsatzes berücksichtigt worden. Was die Forstflächen und deren bewertungsrechtliche Beurteilung betreffe, seien keine…
…Fortschreibung erstmals vorliegen, ein Fortschreibungsbescheid zu erlassen. Dadurch tritt der dem Fortschreibungsbescheid zugrunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht (§ 193…
…Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Bodenklimazahl von 35,4 zugrunde gelegt. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 4 % und für die Betriebsgröße ein solcher von 19 % berechnet. Auf der Basis der sich hieraus ergebenden Betriebszahl (27,258) wurde der…
…solches Ereignis möglicherweise hervorgerufenen Betriebsbeeinträchtigung gegebenenfalls im Wege einer Wertfortschreibung abzuhelfen. Forstwirtschaftliche Flächen § 46 BewG lautet wie folgt: "...Begriff und Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens. (1) Zum forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem forstwirtschaftlichen Hauptzweck dient (forstwirtschaftlicher Betrieb). (2) Auf die…
…Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen der äußeren und inneren Verkehrslage ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen (Abs. 4 letzter Satz). Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der…
…Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen der äußeren und inneren Verkehrslage ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen (Abs. 4 letzter Satz). Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der…
…der dazu vorgesehenen Frist nicht eingebracht worden. Demnach seien die Ergebnisse der Bodenschätzung in der Katastralgemeinde A. am 01.03.2001 in Rechtskraft erwachsen. Für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen seien im Sinne des § 32 Abs. 3 Z 2 lit. a und b BewG 1955 ortsübliche Verhältnisse…
…mit 800 Euro festzustellen, wurde nicht entsprochen. Der Berechnung des Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen (2,5701 ha) wurde eine Bodenklimazahl von 16,7 unterstellt. Als Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurden 22,2 %, und für die Betriebsgröße 20,0% gewährt. Mit Hilfe der…
…Hektarsatzes für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eine Bodenklimazahl von 38,0 unterstellt. Als Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen wurde ein Abschlag von 15% und für die Betriebsgröße ein Abschlag von 19% gewährt. Mit Hilfe der sich daraus ergebenden Betriebszahl von 25,080 wurde der…
…Betriebe wird der Hektarsatz nach dem Verhältnis ihrer Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Vergleichsbetriebe (Untervergleichsbetriebe) ermittelt. Hiebei sind für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen der äußeren und inneren Verkehrslage ortsübliche Verhältnisse zugrunde zu legen (Abs. 4 letzter Satz). Mit Kundmachung der Entscheidungen des Bundesministeriums für Finanzen bezüglich der…
…wobei für das ganze Bundesgebiet Einheitlichkeit der Geländegestaltung, der klimatischen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen zu unterstellen ist. Abweichungen von den Unterstellungen bezüglich der Geländegestaltung und der klimatischen Verhältnisse sowie die Beurteilung anderer von der Natur gegebenen Besonderheiten sind in der Ackerzahl zu berücksichtigen. (3…
…sei darauf hingewiesen, dass sich aus den oben angeführten Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes 1970 ergibt, dass jeder Einheitswert, der über eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens abspricht und darin die natürlichen Ertragsbedingungen berücksichtigt, Elemente in sich trägt, die in einem anderen Feststellungsbescheid, nämlich in…
…mit Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2007 teilweise stattgegeben und der Einheitswert auf € 11.700,00 herabgesetzt, wobei der Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen mit - 11,0 % (vorher - 5,1 %) neu berechnet wurde. In dem hierauf erhobenen Vorlageantrag führt die Bw. aus, dass bei der…