…hinausgehende Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr, wie sie sonst auch zur Annahme einer gewerblichen Betätigung notwendig sei (BFH 29.7.1996, VIII R 142/73, BStBl. 1997 II S 263). Da die luxemburgischen Gesellschaften nicht am Erwerbsleben teilgenommen haben und irgendwelche sinnvoll ausgelagerten Funktionen dieser Gesellschaften…
…Gesellschaften verrechneten höheren Zinsen nicht zu begründen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Betriebsprüfung wurde ausgeführt, dass die luxemburgischen Gesellschaften mit der Funktion einer Beteiligungs- und Finanzierungsholding gegründet wurden. Zu Beginn der Tätigkeit dieser Gesellschaften sollte der höhere Aufwand auch durch höhere Zinsen abgegolten werden…
…nur untergeordnete Bedeutung zu. Zusammenfassend wurde hervorgehoben, dass sowohl die Bw. als unmittelbare Muttergesellschaft der A SE als auch die zypriotische Großmuttergesellschaft Y Limited als Holdinggesellschaften wirtschaftlich sinnvolle Funktionen erfüllten, weswegen kein Missbrauch vorliege. Im Übrigen brachte die Bw. zwei Organigramme der U Gruppe bei…
…erhoben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Im Bp-Bericht werde darauf hingewiesen, dass die F.Ltd. , Jersey bei der Vergabe der Darlehen an die deutsche und französische Tochtergesellschaft keine zwischengeschaltet sinnvolle Funktion erfüllt habe…
…dass deren Ansatz nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre. Als einzige wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sieht die Großbetriebsprüfung in der Fixierung eines einheitlichen Getränkepreises je Getränk und Größe (siehe hiezu RV/0102-L/05). 3. Zur Ausübung des Ermessens gemäß…
…wenn im Fall, dass sich durch den Verkauf eines Getränkes in verschiedenen Menüs der linear gekürzte Einzelverkaufspreis für dieses Getränk nicht exakt und nicht wirtschaftlich sinnvoll für alle Fälle im Voraus ermitteln lässt, ein durchschnittlicher Näherungswert zum Ansatz kommt und den Kassentasten als Fixwert hinterlegt…
…aber auch die berufungsgegenständliche Anlage als - nicht prämienbegünstigter - Gebäudebestandteil angesehen werden. Darüber hinaus könne aber im Ausbau einer die Betriebsräumlichkeiten klimatisierenden Be- und Entlüftungsanlage keine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme gesehen werden, sei doch eine derartige Anlage auf die speziellen Bedürfnisse und auch die Dimension dieser Räumlichkeiten…
…der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Im genannten Erkenntnis weist der VwGH darauf hin, dass bei einer Gesellschaft, die am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder zwischengeschaltet nicht eine sinnvolle Funktion…
…das dem Leasingnehmer zuzurechnen sei. Spezialleasing könne nur dann vorliegen, wenn das Leasinggut speziell auf die individuellen Bedürfnisse des Leasinggebers zugeschnitten sei und nach Ablauf der Grundmietzeit nur noch bei diesem eine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung finde. Dabei sei das Verhältnis der Mietdauer zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer…
…Darüber hinaus könne im Ausbau einer die Betriebsräumlichkeiten klimatisierenden Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimaanlage (schon einmal abgesehen von der eher zu verneinenden leichten Trennbarkeit vom Gebäude) keine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme gesehen werden, sei doch eine derartige Anlage auf die speziellen Bedürfnisse und auch auf die Dimension…
…nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn durch die Funktionsverlagerung der Gesamtgewinn erhöht werde, andernfalls ergebe ich für Liechtenstein kein Gewinnanteil, weil unter fremden Dritten in der Regel nur wirtschaftlich sinnvolle Leistungen mit einer Gewinntangente belohnt würden. Der Gesamtgewinn des Bw. habe im Jahr 2002 141.444…
…zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt (vgl EStR 2000 Rz 104). Nimmt daher die NN am Erwerbsleben nicht teil oder erfüllt sie nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen, sind die Ergebnisse auch nicht der Gesellschaft zuzurechnen. …
…familiären sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt. Es handle sich um eine fremdübliche Mietvereinbarung und es hätte keine Absicht bestanden die Einrichtung aus familiären Gründen zur Verfügung zu stellen. Auch nach dem Konkurs wäre die Bw. noch bemüht gewesen eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung und Weitervermietung…
…Unzweifelhaft ermöglichen die Container eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Gebäudes. Die Bw. haben nicht behauptet, dass die hier gewählten Container ohne das Stahlskelett separat und eigenständig nutzbar gewesen wären. Im hier vorliegenden Fall braucht daher ein Teil jeweils den anderen für ein funktionsfähiges Bürogebäude. Wenn…
…des unabhängigen Finanzsenates, in welchem Folgendes ausgeführt war: "Nach Literatur und Rechtsprechung kann im Fall von "Unwägbarkeiten" trotz Vorliegens von Verlusten grundsätzlich von einer Einkunftsquelle ausgegangen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine rasche wirtschaftlich sinnvolle Reaktion des Steuerpflichtigen erfolgt (vgl. zB Jakom/Laudacher, EStG 2009, …
…BMF in seiner EAS 2787. Da die dort aufgezeigte Rechtsfolge dann eintreten soll, wenn die Holding-Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, entspricht dies den oben bereits zitierten Ausführungen des VwGH. Fraglich bleibt jedoch…
…schon damit der Behörde die Basis ihrer Argumentation entzogen. Im Folgenden soll - eingehend auf die Argumente der Behörde - detailliert gezeigt werden, warum der Abschluss der jeweiligen Mietverträge aus Vermietersicht wirtschaftlich sinnvoll war. Einleitend sei bemerkt, dass der Erwerb eines unbebauten Grundstückes direkt neben verschiedenen Betriebsliegenschaften…
… 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 LVO beurteilt werden, ob das Verhalten des sich Betätigenden wirtschaftlich sinnvoll ist und er nach Erzielung eines Gesamtgewinnes strebt. Das subjektive Ertragsstreben des Tätigen ist allerdings nicht bloß nach den Wunschvorstellungen bzw. den Absichtserklärungen des Pflichtigen zu beurteilen…
…zu verneinen ist, wenn die Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt, wenn die Gesellschaft nicht zwischen den Gesellschaftern und dem Marktgeschehen steht, nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, wenn es also nicht die Gesellschaft ist, die am Wirtschaftsverkehr teilnimmt, dann werden…
…Wenn dies zu verneinen ist, wenn die Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt, wenn die Gesellschaft nicht zwischen den Gesellschaftern und dem Marktgeschehen steht, nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, wenn es also nicht die Gesellschaft ist, die am Wirtschaftsverkehr teilnimmt…