…hinausgehende Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr, wie sie sonst auch zur Annahme einer gewerblichen Betätigung notwendig sei (BFH 29.7.1996, VIII R 142/73, BStBl. 1997 II S 263). Da die luxemburgischen Gesellschaften nicht am Erwerbsleben teilgenommen haben und irgendwelche sinnvoll ausgelagerten Funktionen dieser Gesellschaften…
…Gesellschaften verrechneten höheren Zinsen nicht zu begründen. In der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Betriebsprüfung wurde ausgeführt, dass die luxemburgischen Gesellschaften mit der Funktion einer Beteiligungs- und Finanzierungsholding gegründet wurden. Zu Beginn der Tätigkeit dieser Gesellschaften sollte der höhere Aufwand auch durch höhere Zinsen abgegolten werden…
…wirtschaftliche Tätigkeit der Bf. (unter Einbeziehung der Ltd. 2 und Ltd. 3) konnte nicht festgestellt werden. Die ins Treffen geführten Gründe für die Niederlassung der Gesellschaft(en) in Zypern sind keine tauglichen wirtschaftlichen bzw. sonst beachtlichen außersteuerlichen Gründe. Der Senat vermochte keine wirtschaftlich sinnvolle Funktion…
…die belangte Behörde aus, es handle sich bei der Beschwerdeführerin "unstrittig" um ein reines Briefkastenunternehmen. Eine "Briefkastenfirma" entfaltet im Sitzstaat idR kein wirtschaftliches - nach außen wirkendes Engagement. Sie besitzt keinen geschäftlichen Betrieb, erbringt keine Leistungen und übt auch keine wirtschaftlich sinnvolle Funktion aus. (vgl Jirousek…
…Ltd 3 nicht festgestellt werden konnte. Die ins Treffen geführten Gründe für die Niederlassung der Gesellschaften in Zypern wurden als keine tauglichen wirtschaftlichen bzw sonst beachtlichen außersteuerlichen Gründe qualifiziert. Eine wirtschaftlich sinnvolle Funktion für die Situierung der Ltd 2, der Ltd 1 und der Ltd…
…zu vereinbaren gewesen sei. Zudem handle es sich bei der maltesischen Gesellschaft um eine bloß zwischengeschaltete Gesellschaft, die keinerlei wirtschaftlich sinnvolle Funktion ausübe. Vielmehr werde die Tätigkeit für ***A*** nach wie vor durch den Beschwerdeführer selbst und im eigenen Namen ausgeübt. Soweit sich die Beschwerde…
…vermag nichts daran zu ändern, dass die ***A*** & ***B*** GesbR keine wirtschaftlich sinnvolle Funktion erfüllte und sich ihre Tätigkeit in der Ausstellung von Rechnungen erschöpfte. Bei einem Sachverhalt wie im Beschwerdefall hat es der VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012 als nicht rechtswidrig erkannt…
…nicht zuzurechnen seien, da die Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft mit einer wirtschaftlich sinnvollen Funktion keinen Missbrauch darstelle und die Umsätze und Erlöse aus den Vereinbarungen mit den inländischen pflegebedürftigen Personen sowie die Provisionen des Transportunternehmens dem Verein aufgrund seiner gegebenen Unternehmereigenschaft zuzurechnen seien. Überdies hätte…
…keine Aussage, dass ihr auch bestimmte Einkünfte zugerechnet werden). Die Gesellschaft dient etwa nicht den vorgegebenen Zwecken, wenn sie dazwischengeschaltet keine sinnvolle Funktion (und damit ist nicht eine Steuerhinterziehung gemeint!) erfüllt. In diesem Fall sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern dem…
…keine Aussage, dass ihr auch bestimmte Einkünfte zugerechnet werden). Die Gesellschaft dient etwa nicht den vorgegebenen Zwecken, wenn sie dazwischengeschaltet keine sinnvolle Funktion (und damit ist nicht eine Steuerhinterziehung gemeint!) erfüllt. In diesem Fall sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den…
…nur untergeordnete Bedeutung zu. Zusammenfassend wurde hervorgehoben, dass sowohl die Bw. als unmittelbare Muttergesellschaft der A SE als auch die zypriotische Großmuttergesellschaft Y Limited als Holdinggesellschaften wirtschaftlich sinnvolle Funktionen erfüllten, weswegen kein Missbrauch vorliege. Im Übrigen brachte die Bw. zwei Organigramme der U Gruppe bei…
…Vorsitzende nochmals auf die zusätzliche Argumentation des VwGH, dass eine zur Anschaffung zeitnahe und wirtschaftlich sinnvolle Sanierung bei der Ermittlung der Restnutzungsdauer zu berücksichtigen sei und verwies auf seinen Vortrag dazu. Der Vertreter der Bfin replizierte darauf, dass sich die Restnutzungsdauer auch durch die Sanierung…
…sich aus den während der Betriebsprüfung vorgelegten Unterlagen ergebe - auf die Bedürfnisse des Geschäftsführers und Stifters zugeschnitten. Nur bei diesem erscheine eine wirtschaftlich sinnvolle Verwendung möglich. Zudem habe der Stifter den Ablauf des Umbaus vorgegeben und das Gebäude speziell auf seine Bedürfnisse und Wünsche errichten…
…erhoben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Im Bp-Bericht werde darauf hingewiesen, dass die F.Ltd. , Jersey bei der Vergabe der Darlehen an die deutsche und französische Tochtergesellschaft keine zwischengeschaltet sinnvolle Funktion erfüllt habe…
…dass deren Ansatz nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre. Als einzige wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sieht die Großbetriebsprüfung in der Fixierung eines einheitlichen Getränkepreises je Getränk und Größe (siehe hiezu RV/0102-L/05). 3. Zur Ausübung des Ermessens gemäß…
…wenn im Fall, dass sich durch den Verkauf eines Getränkes in verschiedenen Menüs der linear gekürzte Einzelverkaufspreis für dieses Getränk nicht exakt und nicht wirtschaftlich sinnvoll für alle Fälle im Voraus ermitteln lässt, ein durchschnittlicher Näherungswert zum Ansatz kommt und den Kassentasten als Fixwert hinterlegt…
…nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (EStR 2000 Rz 104). Einkünfte sind sonach dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Nimmt daher eine ausländische Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teil oder erfüllt sie nicht sinnvolle Funktionen, dann…
…ob die Gesellschaft tatsächlich den Zwecken dient, die vorgegeben werden. Wenn etwa die Gesellschaft am Erwerbsleben nicht in der erklärten Art und Weise teilnimmt oder nicht zwischengeschaltet sinnvolle Funktionen erfüllt, sind die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit…
…aber auch die berufungsgegenständliche Anlage als - nicht prämienbegünstigter - Gebäudebestandteil angesehen werden. Darüber hinaus könne aber im Ausbau einer die Betriebsräumlichkeiten klimatisierenden Be- und Entlüftungsanlage keine wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme gesehen werden, sei doch eine derartige Anlage auf die speziellen Bedürfnisse und auch die Dimension dieser Räumlichkeiten…
…Vermögen der Privatstiftung, das dieser durch Eigenkapitalzufuhr zur Verfügung gestellt worden sei, wirtschaftlich sinnvolle Immobilieninvestitionen tätigen und entsprechend Geld verdienen. Nur zwischen der Privatstiftung und dem Stifter sollte eine Versorgung insofern geschehen, als dass aus der Privatstiftung stammende Geldmittel diesem zugewendet werden. Mit diesen Mitteln…