…ausgehend vom Akteninhalt und unter Bedachtnahme auf die nicht unerheblichen Vorstrafenbelastungen fest steht, dass der Beschuldigte seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der selbst zu berechnenden Abgaben kannte, diesen jedoch willentlich nicht nachgekommen ist. In rechtlicher Hinsicht führte der Erstsenat aus, dass der Beschuldigte die Tatbilder der §…
…Berufungsvorentscheidung vom 9.6.2008, die in Rechtskraft erwachsen ist. Der Verdacht in subjektiver Hinsicht ergibt sich aus der Tatbegehungsweise selbst. Die Vorgangsweise - Einschaltung einer schweizerischen Domizilgesellschaft in die Geschäftsgebarung zwecks Abgabenminimierung - lässt nur den Schluss auf eine willentliche Abgabenverkürzung zu, was durch die oben…
…die steuerlichen Unzulänglichkeiten dem Beschuldigten nach Auffassung des Senates nicht als willentliche Malversationen unterstellt werden. Demgegenüber könne allerdings die Feststellung getroffen werden, dass der Beschuldigte diesfalls jedenfalls fahrlässig gehandelt habe, weshalb er das Tatbild der fahrlässigen Abgabenverkürzungen in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt habe. Bei…
…worden sei. Sein Fehler habe darin bestanden, dass er seine Lohnabrechnungen nicht genau angeschaut oder kontrolliert habe. Niemals habe er eine willentliche oder wissentliche Abgabenhinterziehung begangen. Erst im Juli 2007 habe ihn sein Bankbeauftragter darauf gebracht, dass er beim Finanzamt Bregenz Steuererklärungen abgeben müsse. Darauf…
… 21 UStG abzugeben, gewusst, dass sie eine Verpflichtung verletzen und dass sie durch die Nichtentrichtung der fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen eine Abgabenverkürzung in der aus dem Erkenntnis ersichtlichen Höhe bewirken." Es sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass die finanziellen Engpässe, die für die Nichtabgabe der Anmeldungen ausschlaggebend…
…da - zusammengefasst - keine Entrichtung im Sinne der Abgabenvorschriften erfolgt sei. Die (willentliche bzw. vorsätzliche) Nichtentrichtung der Lohnabgaben (ergänze: bis zum fünften Tag nach Fälligkeit) seien Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG. Bei einem Strafrahmen von € 75.504,24 verhängte der Erstsenat die…
…ihm auch nicht rechtzeitig möglich gewesen, sich die nötigen Kenntnisse zu verschaffen. Die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und in weiterer Folge die Abgabenverkürzung seien durch seine mangelnden Kenntnisse verursacht worden, doch sei er außer Stande gewesen, sich diese Kenntnisse rechtzeitig anzueignen oder…
…gemacht habe und ihm bekannt sei, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar seien. Allerspätestens mit dieser Arbeitnehmerveranlagungserklärung 2004 und ihrer erklärungsgemäßen Veranlagung müsse ihm der Vorwurf einer willentlichen Abgabenverkürzung gemacht werden, konnte ihm doch bei Erstellung nicht verborgen geblieben sein, dass er bereits für den…
…Im Hinblick auf diese Umstände kann nach Ansicht der Beschwerdebehörde der Tatverdacht, der Beschwerdeführer habe durch die ungerechtfertigte Geltendmachung dieser Vorsteuer vorsätzlich, sohin wissentlich und willentlich eine Abgabenverkürzung bewirkt, nicht aufrecht erhalten werden. Tz. 23: Im Jahr 1996 wurde vom X-Amt in (Ausland) die…
…Einkünfte des Beschwerdeführers als relativ gering anzusehen sind. In Anbetracht dieser Umstände liegen nach Ansicht der Beschwerdebehörde keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, dass der Beschwerdeführer (bedingt) vorsätzlich, sohin wissentlich und willentlich eine Abgabenverkürzung bewirkt und dadurch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat…
…in der diesbezüglichen Steuererklärung verwendet, bei der Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube 1996 einen überhöhten Ansatz geltend machte (BP-Bericht vom 7.1.1999 zu St.Nr. Y, Tz 19), und hiemit Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen. I.2. Gemäß …
…betreffend dieses Jahr der deliktische Erfolg nicht mehr ein und blieb das Finanzvergehen unvollendet. Auf Grund der dargestellten Fehlbuchungen des K kam es im übrigen zu den im Spruch festgestellten Abgabenverkürzungen, wobei der Beschuldigte hinsichtlich den Fehlbuchungen laut Faktum I die Verkürzungen willentlich bewirkt bzw…
…zum 20. Dezember 2000 der Beschuldigte gewesen sei, zwei auch in finanzstrafrechtlicher Hinsicht bedenkliche Lebenssachverhalte zu konstatieren waren. So habe die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg als [damalige] Finanzstrafbehörde zweiter Instanz mit Entscheidung vom 10. Dezember 1999 über ST wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG…
…gelegt habe, wäre das Finanzstrafverfahren mit Ausnahme betreffend die Umsatzsteuer 1993 einzustellen gewesen. Diese Umsatzsteuer habe nach aktenkundigen Beweisergebnissen S 199.646,-- betragen. Diesbezüglich habe M willentlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichterklären von Einkünften eine entsprechende Verkürzung bewirkt. Dem Beschuldigten…
…Abgabenbehörde keine Kenntnis vom der Entstehung des Abgabenanspruches gehabt. Der Beschuldigte habe willentlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen (ergänze: Anzeige-), Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch, dass er die spruchgegenständlichen Tätigkeiten dem Finanzamt Bregenz nicht gemeldet hat, die genannte Abgabenverkürzung bewirkt. Dabei sei es F geradezu darauf angekommen…
…weil der Verdacht bestehe, dass diese als verantwortliche Unternehmerin im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Einkommensteuer für 1999-2004 in Höhe von € 30.630,08 bewirkt habe, indem lohnsteuerpflichtige Einkünfte nicht erklärt…
…Der Bf. habe in keinster Weise ein Finanzvergehen willentlich begangen, sodass nicht einmal eine Verwarnung im Sinne des § 25 (2) FinStrG geboten erscheinen würde. Der Bf. weist außerdem darauf hin, dass weder vorsätzliche noch fahrlässige Abgabenverkürzungen vorliegen sondern genau so ein Fall, für den das…
…Abgabenanspruch gehabt. Der objektive Tatbestand sei dadurch verwirklicht worden, dass der Beschuldigte durch Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Abgabenverkürzungen bewirkt habe, indem er die Behörde in Unkenntnis vom Abgabenanspruch gelassen habe. Subjektiv werde dem Beschuldigten vorsätzliches Verhalten angelastet. Er habe gewusst, dass seine…
…1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Der laut Veranlagungsakt StNr. Z seit 1982 unternehmerisch tätige und finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschwerdeführer betreibt das X-Hotel sowie Wohnungsvermietungen in A, B und C. Beim…
…Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für 2004 in Höhe von € 9.604,44 und Einkommensteuer 2004 in Höhe von € 5.160,00 (Investitionszuwachsprämie) bewirkt habe, indem diese zu Unrecht geltend gemacht worden seien…