…Verweis auf die im angefochtenen Sachbescheid für das Jahr 2003 gemachten Ausführungen lag gegenständlich aber nicht vor. Damit ist der ergangene Aufhebungsbescheid mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Auf Grund des o.a. hatte die Aufhebung des angefochtenen Aufhebungsbescheides zu erfolgen (siehe hiezu auch z.B…
…sowohl gegen die, die Wiederaufnahme verfügenden als auch die auf deren Grundlage ergangenen Sachbescheide. Unter anderem machte der Bw. geltend, dass den Wiederaufnahmsbescheiden ein wesentlicher Begründungsmangel anhafte, da das Hervorkommen neuer Tatsachen nicht angeführt und die Frage der Verjährung nicht berücksichtigt worden sei. Der Bw…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz hielt der Bw. der Berufungsvorentscheidung entgegen, dass ihr insoweit ein wesentlicher Begründungsmangel anhafte, als sie sich überhaupt nicht mit dem Berufungsvorbringen auseinandergesetzt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Wenn der Abgabenschuldner bestreitet, dass die Vollstreckbarkeit eingetreten ist oder wenn er…
…einen anderen Empfänger geliefert wurden? Die Beantwortung dieser Frage lasse die erkennende Behörde völlig offen. Es liege somit ein wesentlicher Begründungsmangel im angefochtenen Bescheid vor. Die erkennende Behörde ist der Ansicht, dass die Beschwerdeführerin auch "andere Nachforschungen" anstellen hätte müssen. Welche anderen Nachforschungen dies hätten…
…zu 25 % der Besteuerung unterzogen worden. Sie sind auf den Sachverhalt überhaupt nicht eingegangen und haben sich mit einer unrichtigen Behauptung begnügt. Dies sehe ich als wesentlichen Begründungsmangel an. Die in Ihrer Begründung enthaltene Ausführung "nach Prüfung des Betriebsfinanzamtes" ist für mich unverständlich. Herr D…
…der og. Rechtssache im vorliegenden Fall ohne Relevanz sei. Der Behörde sei hier ein wesentlicher Begründungsmangel unterlaufen. Eine mangelhafte Begründung stelle einen Verfahrensmangel dar, der als wesentlich zu qualifizieren sei, wenn die Behörde bei Beachtung der Begründungspflicht zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können. Dies…
…zusammenhängende Darstellung des für die Entscheidung der Behörde maßgeblichen Sachverhaltes nicht ersetzen. Damit werde die Begründung des angefochtenen Bescheides den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Bescheidbegründung in keinster Weise gerecht, sodass ein wesentlicher Begründungsmangel vorliege (z.B. VwGH 2.8.1995, 93/13/0065…
…zusammenhängende Darstellung des für die Entscheidung der Behörde maßgeblichen Sachverhaltes nicht ersetzen. Damit werde die Begründung des angefochtenen Bescheides den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Bescheidbegründung in keinster Weise gerecht, sodass ein wesentlicher Begründungsmangel vorliege (z.B. VwGH 2.8.1995, 93/13/0065…
…die erstinstanzliche Behörde ohne mich um Erlaubnis zu ersuchen beziehungsweise mich zu informieren, rechtswidrig mein Eigentum betritt, Handlungen vornimmt und mich nicht einmal über das Beweisergebnis informiert. 2.2. Wesentlicher Begründungsmangel und unschlüssige Beweiswürdigung: Bescheide sind nach § 93 Abs. 3 lit. a BAO zu begründen…
…hinzuweisen, andererseits hat die Bw. - nachweislich mit Unterschrift - an der Vorbesprechung zur Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse am 1.04.2004 und an der Schlussbesprechung der Überprüfung nach § 2 BoschäG am 16./17.11.2005 teilgenommen. Wesentlicher Begründungsmangel und unschlüssige Beweiswürdigung: Die Bw. verweist auf § 93 Abs…
…begegnen zu können. Der bloße Hinweis auf "sonstige amtliche Ermittlungsergebnisse" ohne inhaltlich auszuführen, welche das sein sollen und wie sie sich auf den Bescheid auswirken, sei jedenfalls ein wesentlicher Begründungsmangel. 3. Es sei der fundamentale Grundsatz der Wahrung des Parteiengehörs verletzt worden, da die Behörde…
…sowie einer Befragung von Frau T.T. liege eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens in Folge wesentlicher Verfahrensverstöße und wesentlicher Begründungsmängel vor. Zum Berufungsgrund der Rechtswidrigkeit des Inhaltes wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Ring nicht zu kommerziellen Zwecken sondern als persönlicher Gebrauchsgegenstand im Reisegepäck der Bf…
…nachgeschoben werden. Irgendein Verweis auf die in den angefochtenen Sachbescheiden für das Jahr 2001 bis 2003 gemachten Ausführungen lag gegenständlich nicht vor, wodurch ein wesentlicher Begründungsmangel vorliegt. Es kann daher in weiterer Folge betreffend der Wiederaufnahmebescheide für die Jahre 2001 bis 2003 dahingestellt bleiben, ob…
…handelsrechtlichen Ausgleichsposten beseitigt worden. Die Einbringung sei unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des StruktVG erfolgt. Die Begründung der angefochtenen Bescheide nehme aber auf das UmgrStG Bezug, weswegen ein wesentlicher Begründungsmangel vorliege. Er bezweifle, dass nach dem StruktVG überhaupt negative Anschaffungskosten vorliegen könnten. Aus der Niederschrift über…
…In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Abgabenverwaltung zwar gehalten ist, von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind (§§ 114 und 115 BAO), die Tätigkeit der Abgabenbehörde aber weitgehend davon abhängig ist…
…und 2002 Anspruchszinsenbescheide. In der fristgerecht erhobenen Berufung wurde die ersatzlose Aufhebung sämtlicher obig angeführter Bescheide wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften und wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes beantragt. Im Wesentlichen wurde das Fehlen von Bescheidbegründungen bemängelt sowie der Verstoß gegen den Grundsatz des Parteiengehörs, der darauf beruhe…
…in der BVE-Begründung neuerlich nur summenmäßig zu den einzelnen KZ angegebenen Beträge und damit die Änderungen gegenüber dem Erstbescheid ermittelt wurden. Ein schwerwiegender Begründungsmangel ist bezüglich der nicht anerkannten "Reisekosten" (unter KZ 721 wurden im Erstbescheid sowohl Kilometergelder als auch Tages- und Nächtigungsgelder erfasst)…
…wird der Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz hinsichtlich der Erledigung der eingereichten Abgabenerklärungen betreffend die vorangeführten "Mitgesellschaften" beantragt (Eingaben an den UFS). Das Vorliegen von "Nichtbescheiden" wird - unter Hinweis auf verschiedene einschlägige Bestimmungen der BAO - im Wesentlichen wie folgt begründet: Am 20…
…von Herrn Dkfm. K mit: Der [vom Bw.] dargestellte Sachverhalt ist wohl sehr umfangreich und weitschweifig, deckt sich aber in den wesentlichen Punkten mit den nachweisbaren Fakten: Fest steht nämlich, dass seit 1991 Zahlungen auf ein Konto [Name des Bw.] geflossen sind, was nur mit…
…dem Bw. zuzurechnen. Während bei Dkfm. K, dessen Aussagen und vorgelegte Unterlagen für die Beweiswürdigung des Unabhängigen Finanzsenates von wesentlicher Bedeutung sind, und den Möbelhäusern C-GmbH Graz, D-GmbH Graz, D-GmbH Wiener Neustadt und D-GmbH Krems kein Motiv ersichtlich ist, unwahre Angaben…