…Geschäftsführer, teils als der für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher der Fa. L&B.GmbH. vorsätzlich 1) durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2001, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 9.007,74 zu bewirken versucht…
…ist schuldig, sie hat im Bereich des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach als Abgabepflichtige vorsätzlich 1.) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, begangen durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009, in welchen sie die Umsätze in verminderter Höhe erklärt hat, eine Verkürzung…
…weil der Verdacht bestand, dass dieser im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich als für die steuerlichen Angelegenheiten der M. GesnbR verantwortlicher Gesellschafter A) durch Nichtbeachtung der Zukaufsgrenzen ( § 30 BewG.) unrichtige Umsatzsteuererklärungen ( StNr. 1) für die Jahre 1995 bis 1999, Einkommensteuererklärungen ( StNr. 2) für die Jahre 1995…
…gewesen. Als solcher könne er nicht dafür haftbar gemacht werden, was der Inhaber tue oder nicht tue. Es stelle eine haltlose Behauptung dar, dass er unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingeschickt habe. Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat hiezu Folgendes erwogen: Gem. § 82 Abs. 1…
…Vertreter gemacht worden, er habe der Gesellschaft die Zahllasten mitgeteilt und diese seien einbezahlt worden. In den Jahren 1998, 1999 und 2000 hätten die beiden Geschäftsführer fahrlässig insoweit unrichtige Umsatzsteuererklärungen dadurch abgegeben, dass sie für einen Vorsteuerabzug Rechnungen über Fremdleistungen vorgelegt hätten, bei denen eine…
…Bw. überlassen habe. Bei der mit Bericht vom 11. November 2005 abgeschlossenen finanzbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, dass für das Jahr 2000 eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch Umsatzsteuer in zu geringer Höhe festgesetzt worden sei. Der Bw. habe dabei, ohne den Geschäftsführer Ing. S…
…für schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der Fa. S-GmbH vorsätzlich a) durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für 1999, somit unter Verletzung einer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 1999 in Höhe von S 760.000,00 (€ 55.231,35) bewirkt; und…
…nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Aufgrund obiger Feststellungen besteht auch nach Ansicht der Beschwerdebehörde der Verdacht, dass der Beschwerdeführer dadurch, dass er für die Zeiträume 2001 bis 2003 unrichtige Umsatzsteuererklärungen abgegeben bzw. den Verkauf des Geschäftslokales nicht erklärt hat, eine Verkürzung von…
…einer Strafberufung des Amtsbeauftragten vom 13. Mai 2002) nach den für die gegenständliche Berufungsentscheidung verbindlichen Feststellungen des Erstsenates bewusst umfangreiche aktive Verschleierungshandlungen (Ausstellung von Scheinrechnungen etc.) gesetzt und, auf diese verfälschten Beweismittel aufbauend, unrichtige (Umsatzsteuererklärung 1999, Umsatzsteuervoranmeldungen 01-04/01) bzw. keine Abgabenerklärungen (Kapitalertragsteuer 1999…
…ist. Entsprechend der Bestimmung des § 31 Abs. 1 FinStrG ist als Beginn der Verjährungsfrist im Bezug auf Umsatzsteuer 1992 (=letztangeschuldigter Zeitraum) die aufgrund der abgegebenen unrichtigen Umsatzsteuererklärung 1992 mit Bescheid vom 16. Mai 1994 erfolgte zu niedrige Abgabenfestsetzung anzusehen. Als Tag des Eintrittes des Erfolgs…
…Beschwerdevorbringen - auch nicht jene für 2000 mitunterfertigt hat. Da kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Beschwerdeführer die Einreichung der unrichtigen Umsatzsteuererklärung und Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für 2000 vorgenommen oder sich daran beteiligt hat, war der Beschwerde in diesem Umfang Folge zu geben…
…der Quotenfrist seines damaligen steuerlichen Vertreters eine unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung 1996 abgegeben. Die Tat war jedoch durch die bereits vorher abgeschlossene Betriebsprüfung entdeckt, sodass der Bf. nicht wirklich davon ausgehen konnte, dass die nach Abschluss der Betriebsprüfung eingereichte unrichtige Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1996 antragsgemäß veranlagt…
…Erstellung der Buchhaltung und Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Umsatz- und Einkommensteuer verletzt und in der Folge daher fahrlässig unrichtige Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2007 bis 2009 sowie unrichtige Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2007 bis 2008 abgegeben. Der Schulspruch 1.)b) des erstinstanzlichen Erkenntnisses war…
…obiger Feststellungen auch nach Ansicht der Beschwerdebehörde der Verdacht, dass die Beschwerdeführerin dadurch, dass sie für 1999, 2000 und 2001 unrichtige Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen sowie Erklärungen der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) abgegeben hat, die objektive Tatseite des § 33 Abs. 1 FinStrG verwirklicht hat. In der…
…2001 nach durchgeführter Umsatzsteuersonderprüfung nicht davon ausgehen konnte, dass die Nichtabgabe bzw. unrichtige Abgabe einer Umsatzsteuererklärung 2001 eine zu niedrige (schätzungsweise) Abgabenfestsetzung und damit eine Abgabenverkürzung der Jahresumsatzsteuer zur Folge haben könne. Entsprechend der Bestimmung des § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung…
…Pflicht zur Beachtung der abgabenrechtlichen Pflichten des N auf den bestellten Masseverwalter übergegangen war. Am 18. März 2003 war bereits eine von N unterfertigte Umsatzsteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2002 beim Finanzamt Feldkirch eingereicht worden, in welcher bei steuerpflichtigen Umsätzen von € 1,218.242,93…
…WU Informatik GmbH. in Rechnung gestellte Vorsteuer von 515.502,78 S nicht anerkannt. Der in der Umsatzsteuererklärung angegebene Vorsteuerbetrag wurde vom Finanzamt um 547.211,98 S vermindert und die Umsatzsteuer 2001 mit 379.739,00 S festgesetzt. Die Körperschaftsteuer (Mindestkörperschaftsteuer) betrug 24.080…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Abgabepflichtiger vorsätzlich 1) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, begangen durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007, eine Abgabenverkürzung an a. Umsatzsteuer 2006 in Höhe…
…der Zusammenfassenden Meldung, der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung, der Stiftungseingangssteuererklärung sowie der Steuererklärung zur Feststellung von Einkünften nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen. Die Formulierung "ist zulässig" bedeutet keineswegs, dass die Stellung eines schriftlichen Antrages per…
…1 lit. a FinStrG für schuldig erkannt wurde, weil sie vorsätzlich durch Nichtabgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2008 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt und sohin der Bestimmung des § 119 BAO zuwider gehandelt hat. Über die Beschuldigte wurde deswegen eine…