…Geschäftsführer, teils als der für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortlicher der Fa. L&B.GmbH. vorsätzlich 1) durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung 2001, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 9.007,74 zu bewirken versucht…
…ist schuldig, sie hat im Bereich des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach als Abgabepflichtige vorsätzlich 1.) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, begangen durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2008 und 2009, in welchen sie die Umsätze in verminderter Höhe erklärt hat, eine Verkürzung…
…ist für die Beurteilung, ob der Beschuldigte eine unrichtige Umsatzsteuererklärung eingereicht und dadurch eine Verkürzung der Jahresumsatzsteuer 2016 zu bewirken versucht hat, nicht entscheidungswesentlich. Maßgeblich ist allein die vom Beschuldigten auf Seiten der *A & A GmbH* vorgenommene unrichtige Behandlung. Eine Berichtigung nach § 16 UStG 1994…
…weil der Verdacht bestand, dass dieser im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich als für die steuerlichen Angelegenheiten der M. GesnbR verantwortlicher Gesellschafter A) durch Nichtbeachtung der Zukaufsgrenzen ( § 30 BewG.) unrichtige Umsatzsteuererklärungen ( StNr. 1) für die Jahre 1995 bis 1999, Einkommensteuererklärungen ( StNr. 2) für die Jahre 1995…
…bis 2014 Wasserpfeifentabak mit einer Masse von 851,51 kg unversteuert eingeführt hat, diesen in Österreich verkauft hat und seine Umsätze nicht dem Finanzamt bekannt gegeben hat und somit in den Jahren 2012 bis 2013 unrichtige Umsatzsteuererklärungen abgegeben hat. Aufgrund dessen hat Herr ***Bf1*** eine…
…4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Die Umsatzsteuererklärung 2013 und die Einkommensteuererklärung 2013 wurden am 2.10.2014 eingereicht und haben zu unrichtigen Erstbescheiden vom 6.10.2014 geführt. Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG sind von…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2014 eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2014 in der Höhe von € 12.589,64 bewirkt. 2) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine…
…Verantwortlicher der X.GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2007 in Höhe von € 10.820,50 zu bewirken versucht zu haben, indem er eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §33 iVm …
…abgabenrechtlich Verantwortlicher der GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer für 2007 in Höhe von € 10.820,50 zu bewirken versucht zu haben, indem er eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 iVm …
…10 als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. E.F. HandelsgmbH fahrlässig, durch die Abgabe einer unrichtige Umsatzsteuererklärung 2003, in welcher er zu Unrecht Vorsteuern ohne Vorliegen von ordnungsgemäßen Rechnungen geltend gemacht hat, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2003 in…
…gewesen. Als solcher könne er nicht dafür haftbar gemacht werden, was der Inhaber tue oder nicht tue. Es stelle eine haltlose Behauptung dar, dass er unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingeschickt habe. Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat hiezu Folgendes erwogen: Gem. § 82 Abs. 1…
…Vertreter gemacht worden, er habe der Gesellschaft die Zahllasten mitgeteilt und diese seien einbezahlt worden. In den Jahren 1998, 1999 und 2000 hätten die beiden Geschäftsführer fahrlässig insoweit unrichtige Umsatzsteuererklärungen dadurch abgegeben, dass sie für einen Vorsteuerabzug Rechnungen über Fremdleistungen vorgelegt hätten, bei denen eine…
…am 18. August 2009 in Abrede mit seinem steuerlichen Vertreter eine von diesem erstellte unrichtige Umsatzsteuererklärung 2008 bei der Abgabenbehörde ein, mit welcher er den Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen der vier genannten Scheinfirmen wieder geltend machte und mit welcher er eine Umsatzsteuergutschrift für das Jahr…
…Bw. überlassen habe. Bei der mit Bericht vom 11. November 2005 abgeschlossenen finanzbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, dass für das Jahr 2000 eine unrichtige Umsatzsteuererklärung abgegeben und dadurch Umsatzsteuer in zu geringer Höhe festgesetzt worden sei. Der Bw. habe dabei, ohne den Geschäftsführer Ing. S…
…für schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der Fa. S-GmbH vorsätzlich a) durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuererklärung für 1999, somit unter Verletzung einer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 1999 in Höhe von S 760.000,00 (€ 55.231,35) bewirkt; und…
…nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Aufgrund obiger Feststellungen besteht auch nach Ansicht der Beschwerdebehörde der Verdacht, dass der Beschwerdeführer dadurch, dass er für die Zeiträume 2001 bis 2003 unrichtige Umsatzsteuererklärungen abgegeben bzw. den Verkauf des Geschäftslokales nicht erklärt hat, eine Verkürzung von…
…tatsächlichen Geldfluss gab es nicht. Der Beschuldigte hielt es auch nicht ernstlich für möglich und fand sich damit ab, dass durch dieses Vorgehen zu den einzelnen Erklärungszeitpunkten der UVA eine unrichtige Umsatzsteuererklärung erstattet wird. Er verließ sich diesbezüglich auf die Steuerberatungskanzlei, mit der er seit…
…die Verrechnung der Vorsteuer in den Abgabenerklärungen nicht richtig war. Vom Verteidiger befragt, ob es zutrifft, dass der Steuerberater bewusst unrichtige Umsatzsteuererklärung unter Geltendmachung von falschen Vorsteuern für die Beschuldigte abgegeben habe: Ob der Steuerberater auf die Bestimmung des § 12 Abs. 14 UStG geachtet hat…
…4 BAO oder der Mitteilungsfrist nach § 109b Abs. 6 EStG 1988 verstrichen ist. Die Umsatzsteuererklärung 2013 und die Einkommensteuererklärung 2013 wurden am 2.10.2014 eingereicht und haben zu unrichtigen Erstbescheiden vom 6.10.2014 geführt. Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG sind von…
…Jahr 2007 wurde keine Umsatzsteuererklärung eingereicht, damit wurde die Verkürzung mit dem Ende der gesetzlichen Einreichfrist am 30.6.2008 bewirkt. Die unrichtige Einkommensteuererklärung vom 1.10.2008 führte zum unrichtigen Erstbescheid vom 3.10.2008. 2008: Für das Jahr 2008 wurde keine Umsatzsteuererklärung eingereicht…