…ob die Familienbeihilfe zu Recht rückgefordert wurde. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG hat - wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat - die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft (das sind Bund…
…Nach § 26 Abs. 1 FLAG hat der, der zu Unrecht Familienbeihilfe bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 FLAG genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Gemäß § 33 Abs. 4 EStG…
…die Lehre am 6.2.2005 und 10.4.2006 abgebrochen hat, war wie im Spruch zu entscheiden." In der Berufung wendet die Bw ein, sie habe nie Familienbeihilfe auf ihr Konto bezogen, sondern der Gatte. Die Rückforderung sei daher an den Gatten zu stellen. …
…werden können, -auch dann-wenn die unrichtige Auszahlung der Familienbeihilfe durch ein aussschließlich bei der Behörde zu suchendes Fehlverhalten erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge kann nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass die Beihilfen im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind…
…gekündigt worden sei, was vom Finanzamt offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Der Tochter der Bw. sei der unrechtmäßige Bezug der Familienbeihilfe für sich selbst nicht aufgefallen. Da die Familienbeihilfe "ausschließlich zu Unrecht vom Finanzamt" ausbezahlt worden sei, sei die Rückforderung unbillig. Darüber hinaus…
…zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger die Beträge objektiv zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge verwendet hat, ist unerheblich. Daher entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen…
…9.2004 bei Fam.R. nicht erfüllt, da der Bezug aus einer Pensionsversicherung keinen derartigen Anspruch begründet und die Mindestaufenthaltsdauer von 60 Kalendermonaten nicht vorlag. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ausschließlich…
…Tochter des Berufungswerbers die Pflichtschule in Ägypten besuche, das Finanzamt stets in Kenntnis war, verschweige das Finanzamt. Dass ein allenfalls unrechtmäßiger Bezug somit ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung seitens des Bundes verursacht worden sei, bleibe ebenso völlig unerwähnt. Auch gehe das Finanzamt nicht darauf ein…
… 2 FLAG, noch im StudFG vorgesehen. Es findet sich auch - wie unter dem vorangegangenen Berufungspunkt ausgeführt - keine Verweisnorm im FLAG, wonach die Kriterien des StudFG auf die Worte "unrechtmäßiger Bezug" des § 26 Abs. 1 FLAG anzuwenden seien. 5. Der angefochtene Bescheid verhält mich zu einer…
… 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch eine in § 46 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt verursacht worden ist. Gemäß § 8 Abs…
…Zahlungserleichterung (§ 212 BAO) sind. Soweit die Bw. den bescheidmäßigen Abspruch über die gegenständlichen Rückforderungsansprüche angreift bzw. die Frage aufwirft, ob die Voraussetzungen für ein Absehen von der Rückforderung unrechtmäßiger Bezüge im Nachsichtsweg nach § 236 BAO oder im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme gemäß § 26 Abs. 4 FLAG…
…diese Ausführungen der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen. Abgesehen davon, dass diese Angaben nicht überprüfbar sind, kann ein unrechtmäßiger Bezug nicht deshalb gewährt, weil andere Personen eine Ausgleichszahlung zu Unrecht beziehen. Es war daher die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wien, am 4. August 2008
…Abs. 4 FLAG 1967 seien die Oberbehörden in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes ermächtigt, die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Sie verfügten über ein relativ geringes Familieneinkommen. Ihr Ehegatte beziehe ein Monatsgehalt von 7.520 PLN, was…
…eine Härte bedeuten würde (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.3.1991, 90/13/0241). Dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag im Zeitraum von März bis Juli 2004 unrechtmäßig bezogen wurden steht für den UFS außer Zweifel. Das Wintersemester an der Universität Graz endet mit 28…
…vom 10. Mai 2013 unter Verweis auf die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 FLAG 1967 mit folgender Begründung ab: "Bezieht der Kostenträger die Familienbeihilfe dennoch, so ist dieser Bezug ein unrechtmäßiger, der gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zurückzufordern ist, daran ändert auch der Umstand nichts, dass…
…eine Person, die die Unterhaltskosten für nicht zu ihrem Haushalt gehörende Kinder trägt nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person aus dem Titel der Haushaltszugehörigkeit der Kinder Anspruch hat. Bezieht der Kostenträger die Familienbeihilfe dennoch, so ist dieser Bezug ein unrechtmäßiger, der gem. §…
…die Beihilfen (KAB) im guten Glauben bezogen und verbraucht worden sind. Diese Einwendung wäre nur dort zielführend, wo sich ein Rückforderungsanspruch auf die Normen des bürgerlichen Rechtes als Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsgrundsatzes gründet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist jedoch von subjektiven Momenten …
…verbraucht. Keinesfalls besaß ich aber die Absicht, diese Beträge unrechtmäßig zu beziehen. Mit großem Respekt möchte ich hier betonen, dass ich den Bezug der Leistung weder durch unwahre Angaben, noch durch Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt habe. Ich bin nun wirklich nicht in der Lage, diesen…
…und führte darin aus, dass er immer die von der Behörde angeforderten Unterlagen vorgelegt habe und die bezogenen Beträge im guten Glauben verbraucht habe. Er hätte nicht die Absicht gehabt, diese Beträge unrechtmäßig zu beziehen und könne sie als Notstandshilfebezieher nicht zurückerstatten. Er beantrage daher…
… 26 Abs. 1 FLAG 1967 normiert, dass "wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen hat, soweit der unrechtmäßige Bezug nicht ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch "eine in § 46 FLAG 1967 genannte Gebietskörperschaft oder gemeinnützige Krankenanstalt" verursacht worden ist. Zurückzuzahlende Beträge können…