…Bei dieser auffallenden und ungewöhnlichen Vernachlässigung seiner unternehmerischen Sorgfaltspflichten muss für ihn der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich und nicht etwa bloß als möglich voraussehbar gewesen sein. Dass eine Ein- bzw. Durchfuhr von Schmuck im Wert von knapp € 80.000,00 bei nicht ordnungsgemäßer…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…von grobem Verschulden auszugehen ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Grobe Fahrlässigkeit ist dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB gleichzusetzen. Grobe Fahrlässigkeit ist dabei anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung…
…für sich allein jedoch niemals kausal für die Versagung des Vorsteuerabzugs sein. Sie kann lediglich zusammen mit anderen ungewöhnlichen Umständen die Versagung des Vorsteuerabzugs rechtfertigen. In diesem Sinne dürften im Übrigen auch die Ausführungen von Laudacher (SWK 2008, 46 ff) zu verstehen sein. (10) Die…
…durchlaufende Posten gewesen, die solcherart jedenfalls aufgrund der Rechnungslegung geschuldete Umsatzsteuer in der Umsatzsteuerjahreserklärung auszuweisen (siehe die ergänzenden Ausführungen des Beschuldigten vor dem Berufungssenat). Dennoch hat er - in ungewöhnlicher Vernachlässigung seiner Ermittlungspflichten - durch seine Angestellten die Geschäftsfälle als nicht steuerbar behandeln lassen, ohne einen korrekten…
…dass die Behörde ihr Ermessen nicht willkürlich handhabt, wenn sie die Versagung einer beantragten Nachsicht auf die Erwägung stützt, dass die den Nachsichtswerber belastende Zusammenfallung von Abgaben auf eine Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten zurückzuführen ist. Hinzukommt, dass die Abgabenbehörde im Jahr 1998 bereits einem außergerichtlichen…
…nämlich allenfalls eine von ihnen erwünschte geänderte rechtliche Beurteilung in entsprechenden Abgabenverfahren durchzufechten, wozu es notwendigerweise gehört hätte, diese Abweichung von Rechtsprechung und Lehre in den Steuererklärungen entsprechend ausreichend darzustellen. Stattdessen aber hat er in auffallender und ungewöhnlicher Vernachlässigung seiner ihm gebotenen, und in Anbetracht…
…in welche die genannten Erlässe eingearbeitet wurden, mangels Kundmachung im Bundesgesetzblatt um keine für den Verwaltungsgerichtshof beachtliche Rechtsquelle und ergehen erlassmäßige Anweisungen auf der Grundlage von § 206 BAO, so vermögen diese keine Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen zu begründen; die Richtlinien stellen mangels Kundmachung im…
…passieren würde. Dieses Versäumnis der neuen Mitarbeiterin wäre aber einmalig gewesen, da seitdem von ihr die Agenden fehlerlos bewältigt werden würden. Zusammenfassend wandte die Bw. ein, dass in beiden Fällen keine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vorliegen würde, sondern jeweils ein entschuldbarer Irrtum, der…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…Antragstellers zu erfolgen habe. Grobe Fahrlässigkeit sei dabei anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliege und der Eintritt des schädigenden Erfolges als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar wäre. Grobe Fahrlässigkeit sei dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB…
…so ändern diese Bezeichnung nichts an der Rechtsnatur. Die beiden Herren hatten keinerlei Pflicht, für uns tätig zu werden, keinerlei Vollmacht von uns, weder eine Verhandlungs- und schon gar nicht eine Abschlussvollmacht. Die anschließend in der BVE zitierte Anklageschrift wurde uns im Verfahren nicht vorgehalten…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…Selbstberechnung vorliegt. Zunächst ist festzustellen, dass ein grobes Verschulden nur dann gegeben ist, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs…