…Bei dieser auffallenden und ungewöhnlichen Vernachlässigung seiner unternehmerischen Sorgfaltspflichten muss für ihn der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich und nicht etwa bloß als möglich voraussehbar gewesen sein. Dass eine Ein- bzw. Durchfuhr von Schmuck im Wert von knapp € 80.000,00 bei nicht ordnungsgemäßer…
…im Sinne des § 34 Abs. 1 FinStrG gegeben. Bei einer derartig weitgehenden Vernachlässigung von abgabenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Reiseaufwendungen war die Verwirklichung einer Abgabenverkürzung für den Bf. insoweit geradezu als wahrscheinlich vorhersehbar. Zweifellos war der Bf. arbeitsmäßig und durch die Krankheit seiner Frau…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…darauf an, ob ein ungewöhnliches und auffallend sorgfaltswidriges Handeln des Geschäftsführers des Verbandes gegenständlich vorgelegen sei. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die A-GmbH, wie aus dem Erkenntnis ohnehin ersichtlich sei, von der gleichen Steuerberatungskanzlei seit 1996 betreut werde und auch Frau P. seit März…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…VwGH vom 12.5.1999, 99/01/0189). Ein grobes Verschulden ist daher nur dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. War die Versäumung voraussehbar…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…VwGH vom 8.8.1996, 96/14/0072). Ein grobes Verschulden ist daher nur dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. War die Versäumung voraussehbar…
…VwGH vom 8.8.1996, 96/14/0072). Ein grobes Verschulden ist daher nur dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. War die Versäumung voraussehbar…
…von grobem Verschulden auszugehen ist, ist stets nach den Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Antragstellers zu beurteilen. Grobe Fahrlässigkeit ist dem Begriff der auffallenden Sorglosigkeit im Sinne des § 1324 ABGB gleichzusetzen. Grobe Fahrlässigkeit ist dabei anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung…
…führte die Bf.in aus, dass eine grobe Fahrlässigkeit betreffend die Geltendmachung von Vorsteuern nicht vorliege. Rechtlich wurde die Judikatur des OGH zu grobem Verschulden (grober Fahrlässigkeit) dargestellt: "Punkt 2.1: Der OGH versteht unter grober Fahrlässigkeit eine "ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung (…); soferne der Schaden…
…führte die Bf.in aus, dass eine grobe Fahrlässigkeit betreffend die Geltendmachung von Vorsteuern nicht vorliege. Rechtlich wurde die Judikatur des OGH zu groben Verschulden (grober Fahrlässigkeit) dargestellt: "Punkt 2.1: Der OGH versteht unter grober Fahrlässigkeit eine "ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung (…); soferne der Schaden…
…vom 20. September 1983, 82/14/0159). Nach allgemeiner Begriffsbestimmung des OGH ist ansonsten grobe Fahrlässigkeit nur dann anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche und auffallende Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eindruck eines Schadens nicht nur als möglich, sondern sogar als wahrscheinlich erscheinen lässt. Sie erfordert…
…die Erwägung stützt, dass die die Abgabepflichtige belastende Zusammenballung von Steuern eindeutig auf eine Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten durch die Abgabepflichtige zurückzuführen sei (VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082). Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus, wobei die Antragstellerin…