…im prüfungsrelevaten Zeitraum ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht vollständig nachgekommen ist, weshalb es schließlich auch zu den Nachforderungsbeträgen gekommen ist. Die wirtschaftliche Lage der Bw. war im Zeitpunkt des Sicherstellungsauftrages als nicht ausreichend günstig einzustufen (sie hat für die Vorjahre äußerst geringe Gewinne bzw…
…Relation städtischer Grundstücke, Verkehrswert - Einheitswert, zugrunde, ist nicht stichhaltig. Diesem Pauschalvorbringen fehlt jegliche substanzielle Ausführung. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: es ist richtig, dass auch äußere Umstände (ungünstige Konjunktur, ungünstige wirtschaftliche Lage, Kriegsereignisse, Nachkriegsereignisse udgl.) neben der Beschaffenheit eines Wirtschaftsgutes, den gemeinen Wert bestimmen. Im Berufungsfall sind…
…Regel zugunsten des Beschuldigten davon auszugehen, dass zweitinstanzlich festgestellte ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse im erstinstanzlichen Verfahren noch keine Beachtung gefunden haben (vgl. UFS 11.04.2012, FSRV/0007-S/09). Zur persönlichen finanziellen Lage ist aus dem Strafakt zu ersehen, dass der Beschuldigte laut Versicherungsdatenauszug ab…
…zu berücksichtigen; seine äußerst ungünstige wirtschaftliche Lage schlägt sich mit einem Abschlag um die Hälfte zu Buche. Unter Vornahme eines Abschlages für überlange Verfahrensdauer im Ausmaß von einem Drittel ergäbe sich solcherart eine Geldstrafe von € 800,00. Unter Bedachtnahme auf das Verböserungsverbot nach § 161…
…des offenbaren Wegfalles des Gelegenheitsverhältnisses und des eingetretenen Zeitablaufes seit der Tatbegehung als nicht erforderlich. In Abwägung dieser Argumente hätte der obige Wert auf € 12.000,-- verringert werden können. Die äußerst ungünstige wirtschaftliche Lage des Beschuldigten hätte überdies einen Abschlag um die Hälfte gerechtfertigt…
…der Lage (hier:) der Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten sollen. Ebenso ist es Zweck einer Strafe, den Täter selbst von zukünftigen derartigen Finanzvergehen abzuhalten. Neben diesen Argumenten sind bei der Strafbemessung gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche…
…das sind lediglich 11,63 % des Strafrahmens, ergeben hat. Auch wenn der Spruchsenat sohin in der schriftlichen Ausfertigung seines Straferkenntnisses zwar lediglich ausführliche Feststellungen zur angespannten wirtschaftlichen Lage des Finanzstraftäters getroffen hat, ohne ausdrücklich anzumerken, dass er diesen Aspekt auch bei der Ausmessung der Geldstrafe…
…der selbstständigen Tätigkeit und den dringenden Lebensbedarf notwendigen Mittel wären damit nicht mehr gegeben. Die Unbilligkeit der Einhebung der Nachzahlung 2000 wäre auch in sachlicher Hinsicht gegeben: Die Einkommensteuernachzahlung 2000 hätte sich vor allem durch die ungünstige Lagerung von Einnahmen in den einzelnen Jahren ergeben…
…um diese abzuzahlen, habe daher insofern eine andere Dimension, als bei einem jüngeren Menschen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der P GmbH sei die Mutter des Bw. in den Jahren vor 1997 - wie man aus den beiliegenden Unterlagen entnehmen könne - gezwungen gewesen, Bürgschaften für die Verbindlichkeiten…
…Finanzordnungswidrigkeit betreffend das IV. Quartal 2001 sämtlichen gegenständlichen Verfehlungen zeitlich nachgereiht sind) zu berücksichtigen. Ebenfalls zu bedenken ist die derzeitige äußerst ungünstige wirtschaftliche Situation und die persönlichen Umstände (Sorgepflicht), wie vom Beschuldigten in der Berufungsverhandlung geschildert. Wenngleich die zugunsten des B.C. sprechenden Umstände sich…
…der Jahre voraussichtlich zu erzielenden Leistungen zu Grunde zu legen gewesen. Eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung nach dem Jahr 2002 sei bei Vertragsabschluss nicht absehbar gewesen und daher - in Übereinstimmung mit der Judikatur des VfGH - in die Prognoserechnung auch nicht eingeflossen. Der Prognoserechnung seien finanzmathematische bzw…
…Zentraleuropa gegenüber dem Vorjahr merklich verbessert haben (siehe dazu z.B. Österreichische Nationalbank, Bericht über die wirtschaftliche Lage vom 23. Juli 2010: für 2010 wird für Österreich ein Wachstum des realen BIP um 1,6% prognostiziert, das sich 2011 und 2012 auf 1,8% bzw…
…Sorgepflichten habe er nicht. Während der Vertreter des Bw. im Hinblick auf dessen ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse und dem Überwiegen der Milderungsgründe die Herabsetzung der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe forderte, beantragte die Amtsbeauftragte auf Grund der mit besonderer deliktischer Energie begangenen Tat sowie im Hinblick auf die…
…000,-- p.m. ), angestellt worden. Es sei vom Bw. eine Beratungsfirma (1996) beigezogen worden, die die wirtschaftliche Lage der Pension analysiert habe. Das Ergebnis war, dass 30 % des Nettoumsatzes (laut Bw. seien etwa 10 % die ATS 10.000 p.m. Fixpacht laut Nachtrag vom Jänner…
…hat. Diese Umstände fordern an sich trotz der beträchtlichen Milderungsgründe eine strenge Bestrafung, zumal auch aus spezial- und generalpräventiven Gründen. Überdies ist aber auch noch die derzeitige ungünstige wirtschaftliche Situation des Beschuldigten zu beachten, was eine weitere Verringerung der Geldstrafe ermöglicht. Der Berufungssenat sieht aus…
…könnte, seien von dieser auch durchgeführt worden. Die wirtschaftliche ungünstige Entwicklung sei aber keineswegs durch Entscheidungen der Bw. veranlasst worden, sondern teilweise durch - im Nachhinein gesehen - ungünstige Auftragsannahmen und insbesondere durch schleppende Zahlungen von Auftragsgebern und Geschäftsausfällen. Die jeweils anfallenden Zahlungsverpflichtungen seien ordnungsgemäß eingehalten worden…
…sich seines Fehlers bewusst. Bei der Strafzumessung wurden als mildernd die Unbescholtenheit, die teilweise Schadensgutmachung, die schwierige wirtschaftliche und persönliche Lage sowie das Geständnis berücksichtigt, als erschwerend hingegen der lange Deliktszeitraum. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 2. März 2012…
…ermöglicht es, eine Verringerung dieses Betrages auf € 9.000,-- vorzunehmen. Das derzeitige Fehlen einer wirtschaftlichen Erwerbsbasis für den Beschuldigten und seine übergroßen Schulden bei nur geringen Einkünften, somit also seine ungünstige persönliche und wirtschaftliche Situation rechtfertigen jedoch einen Abschlag um die Hälfte, sodass sich…
…auf € 30.000,-- verringert. Das derzeitige Fehlen einer wirtschaftlichen Basis in der Freiheit bei Weglassung der vom Beschuldigten bisher ausgeübten Erwerbszweige, welche jedoch vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt werden, somit also seine ungünstige persönliche und wirtschaftliche Situation rechtfertigen jedoch einen Abschlag um die Hälfte…
…auf € 30.000,-- verringert. Das derzeitige Fehlen einer wirtschaftlichen Basis in der Freiheit bei Weglassung der vom Beschuldigten bisher ausgeübten Erwerbszweige, welche jedoch vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt werden, somit also seine ungünstige persönliche und wirtschaftliche Situation rechtfertigen jedoch einen Abschlag um die Hälfte…