…bezieht der Bw. Sozialhilfe in Höhe von monatlich ca. € 400,00 und verfügt weiters über kein pfändbares Vermögen. Bei dieser Sachlage sind die Abgabenschulden derzeit uneinbringlich. Im Falle einer Uneinbringlichkeit liegt jedoch keine Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO vor, da weder…
…seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht vorschriftsmäßig nachgekommen sei. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der GmbH stehe fest, weil der Konkurs über ihr Vermögen mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden sei. Falls die Gesellschaft zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben nicht mehr über ausreichende Mittel zur (vollen) Bezahlung…
…Schilling) eine fremdübliche Vorgangsweise darstellt, mag auf sich beruhen, weil auch rechtskräftige, rechtswidrige Feststellungsbescheide (für Veranlagungsjahre bis 1993 ergangen) Rechtswirkung entfalten. Uneinbringlichkeit Die Nachweispflicht, weshalb gerade in einem bestimmten Wirtschaftsjahr eine Teilwertverminderung eingetreten sein soll, hat der Steuerpflichtige zu erfüllen (vgl. VwGH 2004/13/0035…
…den Jahren 2002 und 2003 ausgebucht hat. Diese Forderungsabschreibung wurde steuerlich anerkannt, da das Gesamtbild der Umstände für Uneinbringlichkeit gesprochen hat und davon ausgegangen werden musste, dass die Forderungen bereits verjährt waren. Ab Mitte 2006 fand bei der Bw. eine Bp hinsichtlich des Zeitraumes 2002…
…10.800,00 und eine gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 27 Tagen verhängt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 28. September 2007…
…zu geben. Für den Fall, dass die Belastungen der Liegenschaftsanteile die Schätzwerte übersteigen würden, dürfe die Behörde wohl von einer Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner ausgehen. Die geforderte Aufstellung wäre aber bis dato nicht eingelangt. Weiters wäre die Behauptung des Bw., dass ein Verschulden im Sinne einer…
…einiger Gläubiger eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Vertreter dar. Da der Bw. also seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen sei und die Abgaben bei der GmbH uneinbringlich seien, sei spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Dagegen beantragte der Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…€ 11.488,19 eingeschränkt. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw. wurde mit Haftungsbescheid vom 15. Juli 2005 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten iHv. € 22.906,08 der Firma K.K. GmbH & Co KG herangezogen. Begründend führte das Finanzamt…
…Jänner 2001 über das Ergebnis der UVA-Prüfung), dass die geltend gemachten Vorsteuerbeträge aus noch nicht bezahlten Pacht- und Ablöseverbindlichkeiten wegen offensichtlicher Uneinbringlichkeit seitens des Gläubigers nicht anzuerkennen seien. Aus der Buchhaltung gehe hervor, dass die Pacht bis dato nur für die Monate Juni und…
…Bw. seine Geschäftsführungsbefugnisse zum Stichtag 31. März 2001 zurückgelegt habe. Die Geltendmachung der Haftung setze die objektive Uneinbringlichkeit der Haftungsschulden bei der GmbH voraus. Diese sei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann gegeben, wenn mehrere Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben seien oder voraussichtlich erfolglos verlaufen wären. Dem…
…eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers kommen kann (vgl. VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033 mit Hinweis auf VwGH 22…
…Berufungswerberin wies selbst darauf hin, dass keine Teilzahlungen zur Abdeckung der Abgabenschulden mehr geleistet werden können. Bei dieser Sachlage sind die Abgabenschulden derzeit uneinbringlich. Im Falle einer Uneinbringlichkeit liegt jedoch keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO vor, da eine Existenzgefährdung durch…
…bestehe seit vielen Jahren, hätte aufgrund der Einkommenssituation "nie oder zuwenig bedient" werden können, und würde aufgrund der derzeitigen und auch künftigen Situation weiter nur als uneinbringliche Forderung zu Buche stehen. Die "großzügige Streichung" seiner Verbindlichkeiten würde ihm jedoch die Möglichkeit geben, seine Finanzen zu…
…In der Bescheidbegründung wurden die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen dargestellt und auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Haftung für Lohnsteuer hingewiesen. Die Abgaben wären beim primärschuldnerischen Verein uneinbringlich, weil kein entsprechendes verwertbares Vermögen vorhanden sei. Nach Verlängerung der Berufungsfrist wurde gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom…
…Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung. Voraussetzung ist somit die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben beim Primärschuldner. Daher kann der haftungspflichtige Vertreter solange nicht in Anspruch genommen werden, als ein Ausfall beim Erstschuldner nicht eindeutig feststeht (Stoll…
…In der Bescheidbegründung wurden die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen dargestellt und auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Haftung für Lohnsteuer hingewiesen. Die Abgaben wären beim primärschuldnerischen Verein uneinbringlich, weil kein entsprechendes verwertbares Vermögen vorhanden sei. Nach Verlängerung der Berufungsfrist wurde gegen diesen Bescheid mit Schriftsatz vom…
…Abgabeneinhebung, weshalb eine durch die Abgabeneinhebung verursachte Existenzgefährdung nicht gegeben ist. Somit liegt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw. kommen kann (vgl. VwGH 22.9.2000, 95…
…Abgabeneinhebung, weshalb eine durch die Abgabeneinhebung verursachte Existenzgefährdung nicht gegeben ist. Somit liegt keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage der Bw. kommen kann (vgl. VwGH 22.9.2000, 95…
…Wegen des steuerlichen Nachforderungsbetrages sei der Bw. am 3. Februar 2006 vom Spruchsenat beim Finanzamt 1/23 zu einer Geldstrafe von € 28.000,00, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen verurteilt worden. Als mildernd sei dem Bw. sein Geständnis…
…nicht mehr Geschäftsführer war. Der Berufung war daher insoweit stattzugeben. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 19. November 1998, 97/15/0115) ist es im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat…