…zum Nachteil gereichen. Bei der gegebenen Sachlage ist daher nach Auffassung des Senates im Jahr 1996 von keiner "Änderung der Verhältnisse" und folglich von keinem im Unternehmensbereich gelegenen "Übergang" von der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Tätigkeit und einem damit verbundenen unecht befreiten Grundstückseigenverbrauch auszugehen. Für eine…
…3. Stellungnahme der BP (undatiert) zur Berufung vom 12. Juli 2005 (Auszug): a. Nach Ansicht der BP seien nur jene Projekte als unecht befreiter Grundstücksumsatz anzusehen, bei denen auch der Grund und Boden mit dem Haus von der E. GmbH an den Erwerber geliefert werde…
…3. Stellungnahme der BP (undatiert) zur Berufung vom 12. Juli 2005 (Auszug): a. Nach Ansicht der BP seien nur jene Projekte als unecht befreiter Grundstücksumsatz anzusehen, bei denen auch der Grund und Boden mit dem Haus von der E. KG an den Erwerber geliefert werde…
…Verkauf des Grundstückes erfolgte gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG als unecht befreiter Umsatz ohne dass auf die Steuerpflicht optiert worden wäre. Der Verkauf des Grundstückes steht daher nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung der Infrastruktur, die zur Gänze im Eigentum…
…seien. I. Umsatzsteuer Tz. 16: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht befreite Grundstücksumsätze Für das im Jahr 1999 unter Inanspruchnahme der unechten Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verkaufte Grundstück E-Gasse sei bisher kein…
berechtigt, eine erhaltene Rechnung, die zum Nachweis des Vorsteuerabzuges dient, selbst zu berichtigen. Eine Rechnungsberichtigung kann nur der Rechnungsaussteller vornehmen. Eine nicht vertragsmäßige Abrechnung könnte zwar grundsätzlich durch den Leistungsempfänger mit einer entsprechenden Belastungsnote korrigiert werden. Derartige Belege können jedoch nur unter den für die…
…da dieser 2002 im Rahmen eines unecht befreiten Grundstücksumsatzes erfolgt und beim Weiterverkauf 2004 nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert worden sei. Diese Feststellungen, sowie die unter Tz 2 angeführte (unstrittige) weitere Feststellung betreffend die nunmehr periodengerechte Abgrenzung einer an die Bw erteilten Gutschrift über € 103…
…vom 28.März 2001 wies das Finanzamt Salzburg-Stadt die Berufung unter Hinweis auf § 217 BAO mit der Begründung ab, dass zwar die Möglichkeit einen unecht befreiten Grundstücksumsatz als steuerpflichtig zu behandeln, bis zur Rechtskraft des betreffenden Umsatzsteuerjahresbescheides bestehe, dies jedoch nichts am Umstand ändere…
…Bescheide Berufungen ein wobei sie ausführte, der Prüfer habe die Rechnungen der AFT auf Grund der Wortwahl ("Provision Verkäufe ... laut Liste") direkt den unecht befreiten Grundstücksumsätzen zugeordnet und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen. Wie einem Schreiben von Dr.X. zu entnehmen sei, seien die missverständlich als Provisionen…
…zur Umsatz- und Einkommensteuer 1997 veranlagt, mit welchen sowohl der Verlust aus Gewerbebetrieb mit öS 439.816.- sowie die (unecht) befreiten Grundstücksumsätze mit öS 4.160.000.- zum Ansatz gebracht wurden. Im Jahr 1999 fand im Unternehmen des Bw. ein die Jahre 1995 bis 1997…
…Bw. liegt daher aufgrund der dargestellten Sach- und Rechtslage bezüglich der Beseitigung der Schäden aufgrund der Planungsmängel kein gesonderter Umsatzkreis vor. Vielmehr stehen die strittigen Vorsteuerbeträge zur Gänze im Zusammenhang mit den unecht befreiten Grundstücksumsätzen. Die Berufung erweist sich daher in diesem Punkt als unbegründet…
…die Errichtung der Straße nicht für das Unternehmen der Berufungswerberin erfolgte, sondern weil die Vorsteuern mit unecht befreiten Grundstücksumsätzen in Zusammenhang stehen. Zu der entschädigungslosen Übergabe der Straße in das öffentliche Gut ist anzumerken, dass der Bundesweite Fachbereich für Umsatzsteuer nach Absprache mit dem Bundesministerium…
…den Verkäufen um Grundstücksumsätze gehandelt" habe, die gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht von der "Steuer" befreit sind, war der Verkauf an die beiden Erwerber nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht von der Umsatzsteuer befreit…
…siehe Stoll, BAO-Kommentar, Seite 963). In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2006 wurden Umsätze aus Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch in Höhe von € 181.250,00 erklärt und als befreite Grundstücksumsätze (§ 6 Abs. 1 Z 9 lit a UStG 1994) angeführt. Die Höhe…
…055,28 für das Jahr 1995, S 575 für das Jahr 1996, S 3.373,35 für das Jahr 1997 und S 8.362,21 für das Jahr 1998 - in Zusammenhang mit künftig zu erwartenden (unecht) befreiten Grundstücksumsätzen stünden, seien sie aufgrund der Ausführungen der…
…67.863,09 stehe nicht in Zusammenhang mit den von der Betriebsprüfung versteuerten steuerpflichtigen Erlösen. Allenfalls bestehe ein Konnex mit den in Tz 19 begründeten und zu erwartenden unecht befreiten Grundstücksumsätzen. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung vom 17. November 2004 brachte der Liquidator der Bw…
…Verkauf von Wohnungen gerichtet gewesen sei und sei, stünden sämtliche bisher angefallene und geltend gemachte Vorsteuern in Zusammenhang mit künftigen (unecht) befreiten Grundstücksumsätzen. Den auf Grundlage der obigen Feststellungen ergangenen Bescheiden wurde in der Berufung vom 2. Oktober 2000 in Verbindung mit dem in Erfüllung…
…übrigen Einkunftsarten. Wo die Umsatzsteuer zum Kostenfaktor wird, weil der Vorsteuerabzug nicht zulässig (z.B. weil mit einem unecht USt-befreiten Grundstücksumsatz im Zusammenhang stehend) oder möglich ist (z.B. weil eine Rechnungsberichtigung mangels Greifbarkeit des Rechnungsausstellers nicht erfolgen kann), wirkt sich das Wahlrecht des …
…TZ. 21), sowie indem er betreffend die Kostenstelle "J." auch betreffend die im Zusammenhang mit unecht befreiten Umsätzen stehenden Aufwändungen und Ausgaben Vorsteuern in Höhe von ATS 51.337,-- (1994), ATS 54.300,63 (1995), sowie ATS 104.148,16 (1996) geltend gemacht hat, wodurch…
…16 Gemäß § 12 Abs. 4 bis 7 UStG 1994 wird die Vorsteuer aus nicht eindeutig zuordenbaren Aufwand im selben Verhältnis auf unecht steuerfreien zu steuerpflichtigen Umsätzen verteilt, wie in der Uberschussermittlung (Tz 22). Nachfolgend angeführte, direkt den unecht befreiten Umsätzen, zuordenbare Vorsteuerbeträge, welche bisher zum…