…neben steuerpflichtigen Umsätzen unter anderem die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 70.000,00 € als unecht steuerbefreites Entgelt für die Veräußerung der Lottokollektur. Das Finanzamt beurteilte hingegen die in Streit stehende Abschlagszahlung im Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2003 als ein mit dem Normalsteuersatz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 nach in Wien durchgeführter Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird…
…und 11. Bezirk in Wien wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9a UStG 1994 seien Grundstückslieferungen unecht steuerbefreit. Für den Unternehmer bestehe jedoch die Möglichkeit zur Option zur Steuerpflicht mit Ausweis einer Rechnung gemäß § 11 UStG 1994. Sollte ein Unternehmer…
…des Inhaltes aufgehoben. Begründend wurde in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass im Umsatzsteuerbescheid 2002 ein Vorsteuerabzug in Höhe von € 7.921,70 gewährt worden sei, obwohl der Abgabepflichtige unecht befreite Umsätze gemäß § 6 Abs.1 Z 20 UStG erziele, für die ein Vorsteuerabzug gemäß § 12…
…die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vor und steht die Nichtanerkennung der Vorsteuer nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht. Aufteilung der Vorsteuern: Unbestritten ist, dass die Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen sind, da der Bw sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerbefreite Umsätze durchführt. Weiters ist unstrittig…
…erwogen: Die Berufungsbehörde hat über die Berufungen erwogen : a.) Umsatzsteuer 2000 Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 sind die Umsätze von Kleinunternehmern unecht von der Umsatzsteuer befreit. Die unechte Befreiung hat zur Folge, dass kein Recht zum Vorsteuerabzug besteht (§ 12 Abs. 3 Z…
…vertrat der Prüfer die Ansicht, dass die Bw. die angesprochenen Umsatzsteuerbeträge zu Unrecht als Vorsteuern abgezogen habe. Als Folge dessen ergäbe sich auch eine Änderung der Anschaffungskosten - und damit der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung - des Wirtschaftsgutes "Hindernisbeseitigungskosten". Vorsteuern, die nicht abgezogen werden könnten…
…finanzieren, stellten sie eine Gegenleistung für den Erwerb von Anschlüssen an das Wasserversorgungs- bzw. Abwasserentsorgungsnetz der Genossenschaft dar. Es handle sich somit entgegen der Ansicht der Bw. um unechte Mitgliedsbeiträge, nämlich um Anschlussgebühren, die der Umsatzsteuer unterlägen. Sämtliche Zahlungen der Genossenschafter an die Bw. stellten…
…den Bw. geleisteten Beiträge seinen dementsprechend sohin auch als Entgelte für die Inanspruchnahme von Vereinsleistungen entrichtet worden und demnach als sog. "unechte" Mitgliedsbeiträge einzustufen. In der Stellungnahme zu Berufung hielt der Prüfer - nach Wiedergabe der wesentlichen Punkte der Vereinsstatuten - fest, dass der Bw. mit der…
…den Bw. geleisteten Beiträge seinen dementsprechend sohin auch als Entgelte für die Inanspruchnahme von Vereinsleistungen entrichtet worden und demnach als sog. "unechte" Mitgliedsbeiträge einzustufen. In der Stellungnahme zu Berufung hielt der Prüfer - nach Wiedergabe der wesentlichen Punkte der Vereinsstatuten - fest, dass der Bw. mit der…
…den Bw. geleisteten Beiträge seinen dementsprechend sohin auch als Entgelte für die Inanspruchnahme von Vereinsleistungen entrichtet worden und demnach als sog. "unechte" Mitgliedsbeiträge einzustufen. In der Stellungnahme zu Berufung hielt der Prüfer - nach Wiedergabe der wesentlichen Punkte der Vereinsstatuten - fest, dass der Bw. mit der…
…UmgrStG). Bei Fehlen eines positiven Verkehrswertes des übertragenen Vermögens ist § 23 UmgrStG nicht anwendbar. Die Gründung einer unechten stillen Gesellschaft kann dann nicht mit steuerlicher Wirkung rückwirkend erfolgen. Erlangt eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt die Stellung eines Mitunternehmers, so können ihr - außerhalb des Umgründungssteuerrechtes -…
…BAO, § 128 Anm 6). Daraus ergebe sich, dass bei unecht steuerbefreiten Unternehmern - wie bei Letztverbrauchern - die Umsatzsteuer zu den Aufwendungen für Vorleistungen (nämlich dem Preis) zähle. Bei Berechnung des NPW iSd § 1 Abs 1 EAVG dürften die Vorleistungen (Umsätze iSd § 1 Abs 1 Z 1…
…Entscheidungsgründe Die Bw. ist Dolmetscherin. In den streitgegenständlichen Jahren war sie als Kleinunternehmerin gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 unecht umsatzsteuerbefreit (ein Antrag auf Regelbesteuerung nach § 6 Abs. 3 UStG 1994 wurde nicht gestellt); folgende (Netto-)Umsätze wurden von der Bw. erzielt: 2002…
…den ggstdl Fall nicht anwendbar und daher der Ausschluss des Vorsteuerabzuges nicht gegeben. Die Umsatzsteuerfreiheit ergibt sich aus der Verlagerung der Steuerschuld nach Deutschland und nicht aufgrund eines Tatbestandes der unter eine unechte Befreiungsbestimmung fällt. Insoweit ist somit der Vorsteuerabzug im vollen Umfang zulässig. Gleiches…
…es sich um einen reinen Handelsbetrieb der keine Bearbeitung vornimmt. In den Umsätzen der Jahre 1997 und 1998 sind auch gemäß § 6 Abs 1 Z 8 UStG unecht befreite Umsätze für Goldlieferungen enthalten. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung wurde die Bw aufgefordert, die Kostenrechnung vorzulegen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R GesmbH gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften in Wien betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer für die Jahre 1993 bis 1996, Gewerbesteuer für das Jahr 1993, Haftungsbescheid für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1993 bis 1996, Körperschaftsteuervorauszahlungen für…
…150.000 | Gesamtbetrag der Entgelte lt. UFS | 1.387.586 | unecht steuerbefreite Umsätze gem. § 6 Abs. 1 Z 8 UStG lt. Bescheid | 1.220.586 | Zuschätzung gem. § 184 BAO lt. Bp-Bericht | 150.000 | unecht steuerbefreite Umsätze gem. …
…Leistungsentgelt iSd § 4 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 anzusehen (die Zahlung erfolge von einem Dritten zusätzlich zum Entgelt des Leistungsempfängers an den Leistenden) und somit als unechter Zuschuss steuerbar. Die dem Normalsteuersatz unterliegenden Umsätze würden demnach um 2.928 Euro (2003), 17.570 Euro…
Was allerdings die Nichtberücksichtigung des erklärten (laufenden) Verlustes aus Gewerbebetrieb 2005 in unbestrittener Höhe von 103.771,81 Euro anlangt (vgl. Tz 3 des Außenprüfungsberichtes; Stellungnahme des Prüfers vom 6. September 2010), so hat das Finanzamt diesbezüglich (ursprünglich) die Rechtslage verkannt. Wie aus den o…