…31. März 2011 des Unabhängigen Finanzsenates Wien abgewiesen worden. Im Endergebnis werde somit für einen erlittenen Verlust in Höhe von € 418.620,00 eine Einkommensteuer in Höhe von € 294.586,76 festgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei eine sachliche Unbilligkeit anzunehmen, wenn…
…sehr wohl eine Zuordnung der Nachzahlungen zum jeweiligen Kalenderjahr erfolge. Aus seiner Sicht sei die Einhebung der Nachzahlung an Einkommensteuer 2006 sowie die Einhebung von Anspruchszinsen 2006 unbillig. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 12. Februar 2009 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten…
…wies den Antrag mit Bescheid vom 21. Juli 2008 ab. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw aus, dass es sehr wohl eine persönliche und sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung sei, denn der Gesetzgeber habe offenbar nicht beabsichtigt, dass nur bei Bezahlung der Sonderzahlung…
…aus, dass in diesem Bescheid auf die im Antrag vorgebrachte persönliche Unbilligkeit überhaupt nicht eingegangen worden sei. Das Einkommen des Bw habe im Jahr 2006 laut Bescheid € 5.781,53 und im Jahr 2005 nach Abzug der Einkommensteuer € 14.052,67 betragen. Derzeit…
…Aufgabe der Gesellschafter, für eine ausreichende Kapitalausstattung des Unternehmens zu sorgen. Bei Überschuldung, Liquiditätskrisen oder anderen finanziellen Engpässen könne eine Unbilligkeit gegeben sein, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von der Intensität und Dauer seien, dass die Abgabeneinhebung zur Existenzgefährdung des Unternehmens führen könne. Nach ständiger Rechtsprechung…
…gewährt werden. Somit trete eine akute Existenzgefährdung ein, sollte die Finanzbehörde auf eine Entrichtung des offenen Rückstandes drängen. Es liege hiermit ein Fall persönlicher Unbilligkeit gemäß § 2 der Verordnung BGBl. II 2005/435 vor. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 31. Jänner 2007…
…FLAG 1967 die Oberbehörden ermächtigt sind, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Eine derartige Maßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Es liegt an der Berufungswerberin…
…beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Im ggstl. Verfahren wird das Vorliegen einer Unbilligkeit nach Lage der Sache eingewendet. Dieses Vorbringen kann der UFS aber nicht teilen: Der Gesetzgeber stellt in § 45…
…auf dieses Verfahren zu verweisen. Einwändungen gegen die Abgabenfestsetzung können im Verfahren über die Nachsicht nicht mehr berücksichtigt werden. Aus diesem Vorbringen ergibt sich weiters, dass der vom Bw. aufgezeigte Unbilligkeitsgrund keinen Einzelfall darstellt. Der Umstand, dass die Abgabenbehörden den Druckereibetrieb seit 1990 als "Liebhaberei…
…für die Beurteilung des Bestehens oder Nichtbestehens einer DB- und DZ-Pflicht maßgebend sei, wäre die Werkvertragsregelung des Geschäftsführers seinerzeit abgefasst und von ihm auch mit vollem unternehmerischen Risiko gelebt worden. Die rückwirkende Anwendung des VwGH-Erkenntnisses stelle eine Unbilligkeit im Sinne der Verordnung zu …
…Kinder befinden sich in Ausbildung. Er habe auch zwei Betriebskredite zu bedienen. Schriftlich führte er aus: "Die Unbilligkeit einer so hohen Nachforderung von Seiten der Finanzbehörde besteht nun darin, dass diese RÜCKWIRKEND und überfallsartig über einen derart großen Zeitraum erfolgt. Die plötzliche Änderung der Betrachtungsweise…
…die nachteiligen Wirkungen dieses Bescheids durch Nachsicht beseitigt werden. Nach § 3 Z 2 der Verordnung liegt eine sachliche Unbilligkeit auch dann vor, wenn die Geltendmachung eines Abgabenanspruches in Widerspruch zu einer nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegung steht, die dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen…
…die nachteiligen Wirkungen dieses Bescheids durch Nachsicht beseitigt werden. Nach § 3 Z 2 der Verordnung liegt eine sachliche Unbilligkeit auch dann vor, wenn die Geltendmachung eines Abgabenanspruches in Widerspruch zu einer nicht offensichtlich unrichtigen Rechtsauslegung steht, die dem Abgabepflichtigen gegenüber von der für ihn zuständigen…
…8. August 2005 ersuchte der Berufungswerber (Bw.) um Nachsicht eines offenen Betrages an Gebühren in Höhe von 58,50 €. Begründet wurde dieses Ersuchen sinngemäß Folgendermaßen: Die Einhebung dieser Gebühr sei unbillig. Dem Bw. stünden als Arbeitslosenbezieher monatlich lediglich 583,00 € zur Verfügung, da…
…Bestandgeber eines Parteienvertreters (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder, Immobilienmakler und Immobilienverwalter, gemeinnützige Bauvereinigung) bedienen. Die Berufungswerber vertreten die Auffassung, die Festsetzung der Gebührenerhöhung sei unbillig, da sie sich bisher keiner Verletzung von Gebührenbestimmungen schuldig gemacht hätten. Zieht man in Betracht, dass die Vertragsparteien einen Rechtsanwalt mit der…
…sinnvoll, würde die Republik Österreich die Bw. als Kunden verlieren und somit keinerlei Steuerleistung mehr erhalten. Eine persönliche Unbilligkeit liege insofern vor, dass durch die Einhebung zusätzlicher Abgaben notwendige Investitionen an der Liegenschaft nicht vorgenommen werden könnten, welche eine Weiterführung des handwerklichen Betriebes gewährleisteten. Wie…
…Nachteilen weder ausdrücklich behauptet, noch entsprechende Argumente dafür vorgebracht. Zutreffend hat die Abgabenbehörde erster Instanz in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, dass einer eventuell gegebenen Unbilligkeit in der sofortigen Einhebung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages durch die Bewilligung einer Zahlungserleichterung abgeholfen werden könnte (vgl. VwGH vom 14. Jänner 1991…
…Bereits in der Berufung gegen diese Bescheide vom 2. Juli 2001 beantragte der Bw. ua., die Gebühren für uneinbringlich zu erklären und den Bescheid über die Gebührenerhöhung für unbillig und uneinbringlich zu erklären. Dazu führte der Bw. ua. aus, auch der Magistrat der Stadt Wien…
…worden. Schließlich wären die genannten Abgaben noch mit einem Säumniszuschlag (43.574,00 S) und mit Pfändungsgebühren (37.476,00 S) belegt worden. Für die rückständige Einkommensteuer für 1985 erweise sich die sachliche Unbilligkeit schon daran, dass kein ASVG - oder GSVG - Pensionist den theoretischen, nicht…
…besondere Härte dar und sie laufe Gefahr, ihre Unterhalts- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen ebenfalls nicht länger erfüllen zu können. Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles erscheine die Einhebung des Rückforderungsbetrages in Höhe von 32.571,96 € unbillig im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO…