…Die Gewinnverteilung muss angemessen, dh fremdüblich sein. Eine Überprüfung ist regelmäßig geboten (VwGH 11.5.1993, 89/14/0290) Eine unangemessene Gewinnverteilung ist von der Behörde zu korrigieren. Die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft richtet sich nach den Gesellschafterbeiträgen. Entscheidend ist, ob sich die Gewinnverteilung…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 5 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des S, vertreten durch die Firma Mohringer & Moser, Rechtsanwälte OEG, in 4040 Linz, Hauptstraße 33, vom 14. Oktober 1999 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des MS, vertreten durch DDr. Manfred Nordmeyer, Dr. Widukind W Nordmeyer, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Pollheimerstraße 12, vom 19. Juli 1996 gegen den Bescheid des…
…§ 8 - Anhang, Stichwort "Darlehen") und Verwaltungspraxis (Rz 902 ff KStR 2001) subsumieren auch unangemessene Darlehensbeziehungen prinzipiell unter den Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung. Darunter fällt u.a. auch die - im gegenständlichen Fall von der Amtspartei angenommene - Unmöglichkeit der Rückzahlung bereits im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung (VwGH 22…
…2001/13/0209, der hiefür die Formulierung "saubere Trennung der Sphären der Einkommenserzielung einerseits und der Einkommensverwendung andererseits" verwendet). Lehre und Verwaltungspraxis gehen insbesondere bei - dem ersten Anschein nach - unangemessenen Gestaltungen von einer Art "Splitting" aus, das dazu dienen soll, Einkunftsteile auf nahestehende Personen zu…
…lasse sich eine Rechtswidrigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen für die gesamte Dauer des Berufungsverfahrens nicht herleiten, wenn dieses unangemessen lange gedauert habe. Mit Eingabe vom 2. Juni 2010 wurde unter Wiederholung des Berufungsvorbringens ein Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Die maßgeblichen Bestimmungen der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des SN, vom 23. Mai 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Johann Wurm, vom 8. April 2005 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer, jeweils für 1999 bis 2002, nach der am 28. Oktober 2008…
unbestimmte Zeit, mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit, allerdings begrenzt mit einer allfälligen Beendigung der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb vereinbart worden; c) Die Höhe der monatlichen Miete sei damals mit ATS 2.000 zuzüglich 10 % USt vereinbart worden. Es sei weiters vereinbart worden, dass die Entrichtung der…
steuerliche Vertreter, dass dies ein Buchungsfehler seiner Buchhalterin, einem "jungen Mädchen", gewesen sei. Bei der Bilanzierung sei dies ohnehin umgebucht worden. Über Vorhalt des Finanzamtes, das diese erst ein Jahr später gewesen sei, entgegnete der steuerliche Vertreter, dass dieser Fehler offenbar auch dem Bilanzierer nicht…
…diese Annahmen auf folgende, von den Außenprüfern festgestellte und von der Bw nicht widerlegte Umstände: 4.1. Missbrauch 4.1.1. Ungewöhnliche und unangemessene Gestaltung Die im März 2004 gegründete Bw war, seit der Anteilsabtretung durch die Mitgründerin am 8. Juni 2004, 100%ige Tochtergesellschaft…
…Oktober 2003 halte daher einem Fremdvergleich nicht stand. Der vereinbarte Kaufpreis von 75.000,00 € stelle ein unangemessen niedriges Entgelt dar. In Höhe der Differenz zwischen diesem Kaufpreis und dem von der Außenprüfung als fremdüblich ermittelten Kaufpreis von 184.797,15 € liege eine…
…Außenprüfung als angemessen erachteten Geschäftsführerbezügen ist der Bw damit in den Jahren 2001 und 2002 gegen eine unangemessen niedrige Entlohnung, im Jahr 2003 unentgeltlich tätig geworden. Stellt ein Gesellschafter (z.B. als Geschäftsführer) einer Körperschaft seine Arbeitskraft unentgeltlich bzw. zu unangemessen niedriger Entlohnung zur Verfügung…
…Vertrauen genießen; was bei Herrn SR2 (zugleich steuerlicher Vertreter des I-), SR3 und SR1 zweifellos zutrifft. Im gegenständlichen Fall jedoch - unangemessene Gestaltung einer Gewinnscheinvereinbarung, die gesellschaftsrechtlich veranlasst war und ihre Erklärung einerseits in der Steuervermeidungsabsicht der Bw findet, zum anderen in der Absicht, dem Begünstigten…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.T., (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom…
…für das Jahr 1992 beruhen darauf, dass die Belastung der Bw. mit Aufwendungen für die Nutzung einer Wohnung und eines beigestellten KfZ im Vergleich zu den anderen Geschäftsführern derart unangemessen hoch sei, dass dieser Gesamtaufwand eine verdeckte Ausschüttung darstelle, sodass nur der verrechnete Stundensatz (1992…
…xxxx, betroffen. Die Betriebsprüfung in Graz hat diese Provisionszahlungen im Ausmaß von 500.000,00 ATS (1997) und 300.000,00 ATS (1998) unangemessen beurteilt und sie wegen mangelnder Fremdüblichkeit als nicht betrieblich veranlasst behandelt. Einer Beilage zur Niederschrift geht diesbezüglich hervor, dass der Nachweis…
…außergerichtlichen Ausgleichs von der Abgabenfestsetzung in einer dem gemäß § 36 EStG vergleichbaren Weise Abstand zu nehmen. Unangemessen hohe Entnahmen habe es nicht gegeben. Die festgesetzte Steuer für 2005 resultiere aus der Bemessungsgrundlage nach Abzug der Verlustvorträge. Rz 7268 nicht zu berücksichtigen und die Einkommensteuer in…
…jedoch nie unterfertigt. Ein ausdrücklicher Umlaufbeschluss zu diesen Themen existiert somit nicht. rechtliche Beurteilung: Selbst wenn das Gehalt des Bw. als Geschäftsführer der AVGmbH ab 1995 vom Standpunkt eines Fremdvergleiches unangemessen niedrig gewesen sein sollte, wäre die Vereinbarung dieses Gehaltes abgabenrechtlich wirksam (KStRL § 8 TZ…