5.4.11 Rechtsfolgen eines unangemessenen Leistungsentgeltes 5.4.11.1 Mangelnde Leistungserbringung trotz Zahlung eines Leistungsentgeltes Rz 1228: In einem derartigen Fall werden keine oder keine nennenswerten - allenfalls auf familienhafter Mitarbeit beruhende - Leistungen erbracht. Das dennoch bezahlte Leistungsentgelt ist zur Gänze nicht abzugsfähig. Anwendungsfälle…
14.3.6 Auswirkungen bei unangemessenen Aufwendungen Rz 4801: Die Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit den im § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 angeführten Wirtschaftsgütern umfassen die mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten verbundenen Aufwendungen (zB die Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Investitionsbegünstigungen…
…ist zuzugestehen, dass eine Erledigungsdauer von acht Jahren als unangemessen lang anzusehen ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Festsetzung von Aussetzungszinsen aber auch dann nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn sich das Beschwerdeverfahren als unangemessen lang erweist (VwGH 07.09.2022, Ra 2020…
…Die Gewinnverteilung muss angemessen, dh fremdüblich sein. Eine Überprüfung ist regelmäßig geboten (VwGH 11.5.1993, 89/14/0290) Eine unangemessene Gewinnverteilung ist von der Behörde zu korrigieren. Die Angemessenheit der Gewinnverteilung einer Mitunternehmerschaft richtet sich nach den Gesellschafterbeiträgen. Entscheidend ist, ob sich die Gewinnverteilung…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 5 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des S, vertreten durch die Firma Mohringer & Moser, Rechtsanwälte OEG, in 4040 Linz, Hauptstraße 33, vom 14. Oktober 1999 gegen den Bescheid des Vorsitzenden des…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 4 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat über die Beschwerde des MS, vertreten durch DDr. Manfred Nordmeyer, Dr. Widukind W Nordmeyer, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Pollheimerstraße 12, vom 19. Juli 1996 gegen den Bescheid des…
…Bescheid vom 13.7.2018 betreffend die Festsetzung einer Zwangsstrafe in Höhe von 600 Euro Beschwerde erhoben. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die Unangemessenheit der im Bescheid vom 13.7.2018 festgesetzten Frist. Folgende Erwägungen waren für diese Beurteilung maßgebend: 1…
…§ 8 - Anhang, Stichwort "Darlehen") und Verwaltungspraxis (Rz 902 ff KStR 2001) subsumieren auch unangemessene Darlehensbeziehungen prinzipiell unter den Tatbestand einer verdeckten Ausschüttung. Darunter fällt u.a. auch die - im gegenständlichen Fall von der Amtspartei angenommene - Unmöglichkeit der Rückzahlung bereits im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung (VwGH 22…
…2001/13/0209, der hiefür die Formulierung "saubere Trennung der Sphären der Einkommenserzielung einerseits und der Einkommensverwendung andererseits" verwendet). Lehre und Verwaltungspraxis gehen insbesondere bei - dem ersten Anschein nach - unangemessenen Gestaltungen von einer Art "Splitting" aus, das dazu dienen soll, Einkunftsteile auf nahestehende Personen zu…
…lasse sich eine Rechtswidrigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen für die gesamte Dauer des Berufungsverfahrens nicht herleiten, wenn dieses unangemessen lange gedauert habe. Mit Eingabe vom 2. Juni 2010 wurde unter Wiederholung des Berufungsvorbringens ein Vorlageantrag gestellt. Über die Berufung wurde erwogen: Die maßgeblichen Bestimmungen der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des SN, vom 23. Mai 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch Johann Wurm, vom 8. April 2005 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer, jeweils für 1999 bis 2002, nach der am 28. Oktober 2008…
unbestimmte Zeit, mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit, allerdings begrenzt mit einer allfälligen Beendigung der Tätigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb vereinbart worden; c) Die Höhe der monatlichen Miete sei damals mit ATS 2.000 zuzüglich 10 % USt vereinbart worden. Es sei weiters vereinbart worden, dass die Entrichtung der…
steuerliche Vertreter, dass dies ein Buchungsfehler seiner Buchhalterin, einem "jungen Mädchen", gewesen sei. Bei der Bilanzierung sei dies ohnehin umgebucht worden. Über Vorhalt des Finanzamtes, das diese erst ein Jahr später gewesen sei, entgegnete der steuerliche Vertreter, dass dieser Fehler offenbar auch dem Bilanzierer nicht…
…für den Gegenstand oder für einen gleichartigen Gegenstand oder mangels eines Einkaufspreises nach den Selbstkosten, jeweils im Zeitpunkt des Umsatzes. Stellt die Gesellschaft dem Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Gründen eine Leistung gegen eine unangemessen niedrige Gegenleistung zur Verfügung, so liegt insgesamt eine Leistung zu unternehmensfremden Zwecken…
…diese Annahmen auf folgende, von den Außenprüfern festgestellte und von der Bw nicht widerlegte Umstände: 4.1. Missbrauch 4.1.1. Ungewöhnliche und unangemessene Gestaltung Die im März 2004 gegründete Bw war, seit der Anteilsabtretung durch die Mitgründerin am 8. Juni 2004, 100%ige Tochtergesellschaft…
…Oktober 2003 halte daher einem Fremdvergleich nicht stand. Der vereinbarte Kaufpreis von 75.000,00 € stelle ein unangemessen niedriges Entgelt dar. In Höhe der Differenz zwischen diesem Kaufpreis und dem von der Außenprüfung als fremdüblich ermittelten Kaufpreis von 184.797,15 € liege eine…
…Außenprüfung als angemessen erachteten Geschäftsführerbezügen ist der Bw damit in den Jahren 2001 und 2002 gegen eine unangemessen niedrige Entlohnung, im Jahr 2003 unentgeltlich tätig geworden. Stellt ein Gesellschafter (z.B. als Geschäftsführer) einer Körperschaft seine Arbeitskraft unentgeltlich bzw. zu unangemessen niedriger Entlohnung zur Verfügung…
…Vertrauen genießen; was bei Herrn SR2 (zugleich steuerlicher Vertreter des I-), SR3 und SR1 zweifellos zutrifft. Im gegenständlichen Fall jedoch - unangemessene Gestaltung einer Gewinnscheinvereinbarung, die gesellschaftsrechtlich veranlasst war und ihre Erklärung einerseits in der Steuervermeidungsabsicht der Bw findet, zum anderen in der Absicht, dem Begünstigten…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Erst auf wiederholtes Nachfragen des Finanzamtes (nach Erinnerung vom 14.11.2007) legte die Bw die abstrakt formulierten Beschlüsse ihrer Generalversammlung vor und gab schließlich den Außenprüfern auch den Namen der Gewinnscheinzeichnerin und deren Ansässigkeitsort bekannt. Ein Schriftstück (Vertrag, Briefwechsel, Beschluss im Stiftungsrat der liechtensteinischen…