…der Rückzahlungen bestanden. Weiters konnte der Bw. keine wie unter Fremden übliche schriftliche Fixierung (z.B. Verzinsung, Laufzeit des Darlehens etc.) hinsichtlich des angeblich bereits 1986 abgeschlossenen Darlehensvertrages vorlegen. Die unter Fremden unübliche Gestaltung des Darlehensvertrages bzw. die fremdunübliche Abwicklung der Rückzahlungen führen zur Nichtanerkennung…
…Argumenten nicht die Zustimmung des Gerichtshofes gefunden. Wie die Praxis der finanzierenden Banken und wie letztlich auch das angeführte Erkenntnis zeige, handle es sich bei dem Instrument des Kreditauftrages keineswegs um eine unübliche Gestaltungsvariante eines Kreditverhältnisses. Wäre die Vorgangsweise nur auf einzelne Fälle beschränkt gewesen…
…) 1996 erteilte Handlungsvollmacht ungewöhnlich Dies erklärt sich zunächst allein aus dem Zweck der Abgabenersparung. Die gewählte unübliche Gestaltung war daher auf ihre Angemessenheit im Lichte allfälliger außersteuerlicher Gründe zu prüfen. Solche (wirtschaftlichen) Gründe mussten im Sinne der Rechtsprechung "stichhaltig" sein. Im Schrifttum wird zwar gestützt…
…Rechtsbeziehung). Die stillen Gesellschaften wurden im Rahmen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG errichtet, bei dem kein verdecktes Eigenkapital und keine unübliche Gestaltung vorliegt und durch Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, die Verschiebung von stillen Reserven verhindert worden ist. Damit sind die Kriterien der "Nahen-Angehörigen-Judikatur"…
…Bw. zuzurechnende Personen - Geschäftsführer, Angestellte und Werkvertragsnehmer - über die beabsichtigte Hinterziehung wussten oder hätten wissen müssen. Dabei wird insbesondere auf ungewöhnliche und unübliche Gestaltung der jeweiligen Geschäftsabwicklung zu achten sein, die ein geeignetes Indiz dafür darstellen, dass die handelnden Personen zumindest hätten wissen müssen, dass…
…wurde. Feststellungen dass in der Auslagerung der Vermarktungsagenden in die im Jahr 2001 neu gegründete X. GmbH unter Zurückbehaltung der Patentrechte in der GesbR eine unübliche Gestaltung zu erblicken wäre, hat das FA nicht getroffen und ergibt sich dies auch nicht aus der Aktenlage. Da…
…geforderte Fremdüblichkeit der Leistungsbeziehung unabdingbar sind. Auch die in der Vereinbarung vorgesehene Tilgung des zur Verfügung gestellten Kapitals am Ende der Laufzeit ist eine im allgemeinen Wirtschaftsleben unübliche Gestaltung. Aus dieser Vereinbarung manifestiert sich der Wille der Vertragpartner nicht in einer Erklärung nach außen hin…
…Bw. zuzurechnende Personen - Geschäftsführer, Angestellte und Werkvertragsnehmer - über die beabsichtigte Hinterziehung wussten oder hätten wissen müssen. Dabei wird insbesondere auf ungewöhnliche und unübliche Gestaltung der jeweiligen Geschäftsabwicklung zu achten sein, die ein geeignetes Indiz dafür darstellen, dass die handelnden Personen zumindest hätten wissen müssen, dass…
…dass gem. § 22 Abs. 2 BAO die unübliche Konstruktion der Beteiligung des Bw. an der M wegzudenken sei und die Abgaben so zu erheben seien, als läge eine angemessene rechtliche Gestaltung vor. Dies führe dazu, dass die indirekte Beteiligung des Bw. über die O an…
…diese unübliche Art der Verrechnung wäre, dass zum Verrechnungszeitpunkt am Jahresende bereits fest stand, dass GF einen hohen Gewinn zu versteuern haben würde, wogegen die Z GmbH ab dem Jahr 1998 wiederum Verlustvorträge geltend machen konnte. Im Endeffekt führten die mit der dargestellten Gestaltung verbundenen…
…die Anteile zum Nominalwert zu erwerben und dadurch allfällige daraus resultierende Wertsteigerungen zu realisieren. Diese Gestaltung sei aufgrund von Überlegungen hinsichtlich des Marktauftrittes der CAL durch die DP-PS gewählt worden. Die seit der Gründung der CAL bezahlten Dividenden seien entweder direkt oder im Wege…
…gem. § 138 Abs.1 und 2 BAO zu ergänzen und dazu entsprechende Unterlagen und Beweismittel vorzulegen: Zur Feststellung des Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bw sei die Schilderung der Gestaltung des Familienlebens (zB Betätigung kultureller Art, Tätigkeiten zur Entfaltung der persönlichen Interessen und Neigungen etc.) zweckmäßig…
…sei im Geschäftsleben weiters nicht unüblich und gäbe es keine steuerliche Bestimmung, wonach jeder Mietvertrag schriftlich abzuschließen sei bzw. würde lt. Bw. vorrangig private Vertrags- und Formfreiheit bestehen. Stellungnahme der BP zu den in der Berufung vorgebrachten Argumenten: <1) Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten gem…
…Einkünften, die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden dürfen. Mit dieser Bestimmung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass auch rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, derartige Aufwendungen in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften zu kleiden…
…die Schlussfolgerung des Finanzamtes konsequent zu Ende denken, wäre jeder Gewinn, den eine Gesellschaft eines geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters erzielt, ein unübliches Vorgehen, weil ja die Privatperson den Gewinn erzielen müsste. Dies entspreche weder der Gesetzeslage noch der Rechtsprechung, weil die grundsätzliche Trennung von Gesellschaftersphäre und dem…
…Begriff Kettenverträge möchte ich nichts sagen. Zusammenfassend möchte ich noch sagen, dass es sich um ein Missbrauch der Formen- und Gestaltungsmöglichkeiten nach BAO handelt. Steuerberater: Missbrauch ist ein Argument, was die Behörde gerne vorbringt um den Sachverhalt zu schmeißen. Das ist die rechtliche Würdigung der…
…nur eine unklare, sondern auch völlig unübliche Vertragsklausel beinhaltet und der steuerliche Vertreter dazu im Vorhalteverfahren nachträglich vorbringt, dass es sich dabei um eine irrtümliche sinnwidrige Formulierung handle. Bei der gegenständlichen Gestaltung des Vertragsschlusses (mündlich mit bestätigtem Aktenvermerk) bleibt mangels entsprechender Beweisführung offen, was diesbezüglich…
…VwGH nur auf ihre Schlüssigkeit zu prüfenden - Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2 BAO) und kommen daher in jenen Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen (vgl. VwGH 16.4.1991, 90/14/0043; VwGH 8.9.1992…
…nichts Erkennbares festgelegt wurde. Die Nichterfüllung des Kriteriums ´Klarheit´ hat auch zur Folge, dass eine umfassende Prüfung der Fremdüblichkeit nicht möglich ist.Jedenfalls unübliche Details zwischen Fremden sind: kein schriftlicher Vertrag, keine Festlegungen hinsichtlich Verzinsung und Rückzahlung.Die Themen Sicherheiten und Bonität des Schuldners könnten…
…die Bw. sowohl Zinsen und Amortisation (Tilgung) als auch eine angemessene Risikokomponente im vereinbarten Mietzins Deckung zu finden habe. Bei der bisher gewählten Gestaltung seien unter Berücksichtigung der notwendigen Fremdkapitalaufnahme nicht einmal die eigenen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) gedeckt gewesen. Die Einwendungen der Bw., die…