…der Rückzahlungen bestanden. Weiters konnte der Bw. keine wie unter Fremden übliche schriftliche Fixierung (z.B. Verzinsung, Laufzeit des Darlehens etc.) hinsichtlich des angeblich bereits 1986 abgeschlossenen Darlehensvertrages vorlegen. Die unter Fremden unübliche Gestaltung des Darlehensvertrages bzw. die fremdunübliche Abwicklung der Rückzahlungen führen zur Nichtanerkennung…
…Argumenten nicht die Zustimmung des Gerichtshofes gefunden. Wie die Praxis der finanzierenden Banken und wie letztlich auch das angeführte Erkenntnis zeige, handle es sich bei dem Instrument des Kreditauftrages keineswegs um eine unübliche Gestaltungsvariante eines Kreditverhältnisses. Wäre die Vorgangsweise nur auf einzelne Fälle beschränkt gewesen…
…) 1996 erteilte Handlungsvollmacht ungewöhnlich Dies erklärt sich zunächst allein aus dem Zweck der Abgabenersparung. Die gewählte unübliche Gestaltung war daher auf ihre Angemessenheit im Lichte allfälliger außersteuerlicher Gründe zu prüfen. Solche (wirtschaftlichen) Gründe mussten im Sinne der Rechtsprechung "stichhaltig" sein. Im Schrifttum wird zwar gestützt…
…für die XY-Steuerberatung-GmbH teilweise auch außerhalb der Büroräumlichkeiten der XY-Steuerberatung-GmbH verrichtete, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008/13/0087). Da die nach…
…weshalb auch keine Direktlieferungen der Bf an US-Kunden erfolgt seien. Die Gestaltung der Konzernstruktur unterliege der unternehmerischen Wahlfreiheit, mit der gewählten Form sei keine unübliche Gestaltung eingegangen worden. Die Warenlieferungen seien damit nicht aus gesellschaftsrechtlichen sondern betriebswirtschaftlichen Gründen erfolgt. Ob Warenlieferungen im Konzern fremdüblich…
…auch unter Nutzung eigener Betriebsmittel, etwa eines PC) ausgeführt werden, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (VwGH 29.2.12, 2008/13/0087 ); er zur Einhaltung bestimmter Arbeitsstunden verpflichtet ist (Mindeststundenleistung, Abrufbereitschaft…
…und führte mit weiterem Schreiben vom 31. Jänner 2011 in puncto unübliche Mietzinsgestaltung rechtfertigend aus, dass es die Marktlage oftmals erfordere, wonach Mietzinse über einen längeren Zeitraum nicht entrichtet werden. Ihrer Auffassung nach halte die vertragliche Gestaltung einem Fremdvergleich stand. (Anmerkung: Die Begriffe Miete/Pacht…
…EDV-Ausstattung, bereitgestellt wurden. Dass Frau ***4*** ihre Arbeiten für die ***1*** teilweise auch außerhalb der Büroräumlichkeiten der ***1*** verrichtete, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008…
…erscheint es der Betriebsprüfung als erwiesen, daß hinsichtlich der Wohnung kein steuerliches Betriebsvermögen geschaffen wurde. Vielmehr wird durch die hier unübliche Gestaltung gesellschaftsrechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge ausschließlich das privaten Wohnbedürfnis des Geschäftsführers befriedigt, weshalb nur außerbetriebliches Vermögen vorliegen kann. Das Wohnhaus stellt diesfalls kein steuerliches…
…Organismus gegeben. Dass Arbeiten im Rahmen eines Dienstverhältnisses teilweise auch zu Hause ausgeführt werden, ist eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise und spricht für sich noch nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit. Eine Entlohnung nach geleisteten Arbeitsstunden bringt auch noch nicht zum Ausdruck, dass…
…Mietzins ab Vorliegen der gesamten Baukosten rückwirkend angehoben, sodass jedenfalls gewährleistet ist, weiterhin eine Rendite von über 4% zu erzielen. Gestaltungsmissbrauch: Immobilienleasing ist keinesfalls eine unübliche Gestaltung, sondern ein - vor allem in den letzten Jahren verstärkt nachgefragtes - Modell im täglichen Wirtschaftsleben. Zudem ist die BF…
…liegen dafür aktenkundige Hinweise vor. Wenn die Bf. also eine solche unübliche Gestaltung vorbringt – der VwGH spricht von „seltenen Ausnahmen“ – so ist sie umso mehr gehalten, ihre Behauptungen durch entsprechende klare Beweismittel zu belegen. Im gegenständlichen Fall vertritt das Bundesfinanzgericht die Auffassung, dass die Bf…
…Rechtsbeziehung). Die stillen Gesellschaften wurden im Rahmen eines Zusammenschlusses nach Art. IV UmgrStG errichtet, bei dem kein verdecktes Eigenkapital und keine unübliche Gestaltung vorliegt und durch Erstellung eines Verkehrswertgutachtens, die Verschiebung von stillen Reserven verhindert worden ist. Damit sind die Kriterien der "Nahen-Angehörigen-Judikatur"…
…Bw. zuzurechnende Personen - Geschäftsführer, Angestellte und Werkvertragsnehmer - über die beabsichtigte Hinterziehung wussten oder hätten wissen müssen. Dabei wird insbesondere auf ungewöhnliche und unübliche Gestaltung der jeweiligen Geschäftsabwicklung zu achten sein, die ein geeignetes Indiz dafür darstellen, dass die handelnden Personen zumindest hätten wissen müssen, dass…
…wurde. Feststellungen dass in der Auslagerung der Vermarktungsagenden in die im Jahr 2001 neu gegründete X. GmbH unter Zurückbehaltung der Patentrechte in der GesbR eine unübliche Gestaltung zu erblicken wäre, hat das FA nicht getroffen und ergibt sich dies auch nicht aus der Aktenlage. Da…
…geforderte Fremdüblichkeit der Leistungsbeziehung unabdingbar sind. Auch die in der Vereinbarung vorgesehene Tilgung des zur Verfügung gestellten Kapitals am Ende der Laufzeit ist eine im allgemeinen Wirtschaftsleben unübliche Gestaltung. Aus dieser Vereinbarung manifestiert sich der Wille der Vertragpartner nicht in einer Erklärung nach außen hin…
…Bw. zuzurechnende Personen - Geschäftsführer, Angestellte und Werkvertragsnehmer - über die beabsichtigte Hinterziehung wussten oder hätten wissen müssen. Dabei wird insbesondere auf ungewöhnliche und unübliche Gestaltung der jeweiligen Geschäftsabwicklung zu achten sein, die ein geeignetes Indiz dafür darstellen, dass die handelnden Personen zumindest hätten wissen müssen, dass…
…Bf, beispielsweise bei Kunden der Bf oder in seinem Home-Office, ausgeübt hat, spricht nicht gegen das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit, da dies eine im Wirtschaftsleben nicht unübliche Gestaltungsweise für nichtselbständige Tätigkeiten darstellt (vgl. VwGH 29.2.2012, 2008/13/0087). Ebenso spricht der Umstand…
…dass gem. § 22 Abs. 2 BAO die unübliche Konstruktion der Beteiligung des Bw. an der M wegzudenken sei und die Abgaben so zu erheben seien, als läge eine angemessene rechtliche Gestaltung vor. Dies führe dazu, dass die indirekte Beteiligung des Bw. über die O an…
…diese unübliche Art der Verrechnung wäre, dass zum Verrechnungszeitpunkt am Jahresende bereits fest stand, dass GF einen hohen Gewinn zu versteuern haben würde, wogegen die Z GmbH ab dem Jahr 1998 wiederum Verlustvorträge geltend machen konnte. Im Endeffekt führten die mit der dargestellten Gestaltung verbundenen…