…2 Z 1 EStG 1988). Ein nochmaliger Abzug im Rahmen des Veranlagungsverfahrens sei daher nicht möglich. Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handle es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben seien daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die beantragten Ausgaben für…
…16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 können nur Aufwendungen für typische Berufskleidung finden, also für solche Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet. Mit der Begrenzung auf typische Berufskleidung soll der Betriebsausgabenabzug auf solche Berufskleidung beschränkt werden, bei der…
…Abzug zuließ. Begründend führte die Abgabenbehörde I. Instanz zur Arbeitskleidung aus: "Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Dirndl) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig." Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des von der Bw. vom…
…a EStG 1988 unterliegen. 1) Sportbekleidung (Schibekleidung, Trainingsanzug, Sportschuhe - Rechnungen Y ): Nach Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können nur Aufwendungen für typische Berufskleidung steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten finden, also für solche Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignen (zB…
…erfolgten Reisen (Dienstort 1. Bezirk) nicht vorliegen, konnte ein Verpflegungsmehraufwand nicht berücksichtigt werden. 2. [nicht mehr strittig] 3. Ballkleid: Der Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Dafür kommen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme…
…und zwar in Höhe von € 111,98 für eine Arzthose und € 160,00 für Arzthemden im Jahr 2002 sowie in Höhe von € 112,36 für Sandalen im Jahr 2003 seien Werbungskosten. Es handle sich um typische Berufskleidung, da nicht nur in Rehabilitationszentren…
…darauf hingewiesen, dass Kosten für normale Kleidung gemäß § 20 EStG zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören würden, auch wenn die Kleidung ausschließlich während der Dienstzeit getragen werde. Nur typische Berufskleidung (z.B. Schlosseranzug, Fleischerschürze, Ärztemantel) führe zu Betriebsausgaben. In der Beantwortung vom 24. August…
…deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Die Winterausrüstung für Schibegehungen sei keine typische Berufsbekleidung. Die Kosten für eine Autobahnvignette sowie für einen Stadtführer seien keine Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und somit auch nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen für Arbeitskleidung seien nicht zu berücksichtigen gewesen, da es sich dabei nicht um typische Berufskleidung handle. Gegen diese Berufungsvorentscheidung richtet sich die (vom Berufungswerber wiederum als "Berufung" bezeichnete, abgabenverfahrensmäßig allerdings als Vorlageantrag iSd § 276 Abs.2 BAO…
…Lebens stellen weder Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 EStG noch Sonderausgaben nach § 18 EStG dar. Reinigungskosten können nur im Zusammenhang mit einer typischen Berufskleidung (zB Uniformen) geltend gemacht werden. 2. Die außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Sie muss außergewöhnlich sein.…
…die Hemden, Socken und Schuhe des Berufungswerbers eindeutig nicht die Bedingungen erfüllen, die an (steuerlich absetzbare) typische Berufskleidung zu stellen sind, handelt es sich dabei doch offensichtlich um Kleidungsstücke, die durchaus von jedermann getragen und auch als allgemein übliche bürgerliche Kleidung bezeichnet werden können. Nichts…
…die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung ungeeignete Uniform zu verstehen. Wird so genannte bürgerliche Kleidung - wie beispielsweise im gegenständlichen Fall Dirndlkleider - als Arbeitskleidung getragen, handelt es sich selbst dann nicht um typische Berufskleidung, wenn solche Kleidungsstücke ausschließlich bei der Berufsausübung getragen werden oder wenn…
…Hosen, T-Shirts). Im bekämpften Bescheid vom 22. Mai 2006 fanden diese Aufwendungen mit folgender Begründung keine Berücksichtigung: Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Da die…
…gemäß § 20 EStG sei Arbeitskleidung nicht abzugsfähig bzw. nur wenn es sich um eine typische Berufskleidung handle und ersuchte ua. um Vorlage einer Aufgliederung von geltend gemachten Kosten für Werbeaufwand, Dekoration und Ausstattung Warteraum: | | 2006 | 2007 | | € | € |…
…habe beim Frühdienst, Mittagsdienst und Abenddienst jeweils eine andersfärbige Bluse getragen werden müssen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sind zur typischen Berufskleidung solche Kleidungsstücke zu rechnen, die berufstypisch die Funktion entweder einer Schutzkleidung oder einer Art Uniform erfüllen und deshalb bei einer Verwendung im…
…Am 19. Dezember 2006 hat das Finanzamt eine das Berufungsbegehren abweisende Berufungsvorentscheidung erlassen und hat seine Entscheidung wie folgt begründet: "Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt (bspw. Uniformen, Arbeitsmäntel oder Schutzhelme). Bekleidung…
…wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden könne, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Bekleidung, die üblicherweise auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit getragen werden kann, führe nicht zu Werbungskosten. Bezüglich der…
…in der Bescheidbegründung aus, die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung und Schuhe seien nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen, weil es sich hiebei nicht um typische Berufskleidung handle. Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung seien nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den…
…wenn die Reinigung in einer privaten Waschmaschine erfolgt. Bei der Arbeitskleidung der Feuerwehrbeamten handelt es sich nicht um eine während der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung, sondern um eine typische Berufskleidung. Dementsprechend kann auch von einem dem "Aufteilungsverbot" des § 20 EStG 1988 unterliegenden "gemischten Aufwand", für…
…Ihnen mitteilen, daß im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (Zl. 93/15/0122) eindeutig klargestellt wurde, daß das von Ihnen angeführte Aufteilungsverbot des § 20 EStG 1988 für typische Berufskleidung nicht anzuwenden ist. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist Teil der österreichischen Rechtsprechung (vgl. auch Margreiter, ÖStZ 1984, 2…